BSK Bereich Augsburg - Wir suchen und brauchen Dich!!!

Wir suchen Dich - 

der BSK Augsburg braucht dich.

Wir sind der Verein Selbsthilfe Körperbehinderte Bereich Augsburg e.V., der einige Aktivitäten anbietet, unter anderem Schwimmen im Spickelbad in Augsburg
(Dienstag 18 Uhr - 20 Uhr). Der Verein bietet das Schwimmen seit 1960 an.

Nun hat der Verein die Auflage bekommen, dass jemand die kombinierte Rettungsübung zum Nachweis der Rettungsfähigkeit absolvieren muss.

Leider kann kein Vereinsmitglied aufgrund seiner Behinderung oder seines Alters diese Rettungsübung absolvieren. Deshalb brauchen wir Dich.

Hast Du den Nachweis der Rettungsfähigkeit und möchtest uns unterstützen oder könntest Du Dir vorstellen die Rettungsübung zu absolvieren? Dann melde dich bitte bei uns.

  Ansprechpartner:
  Gerda Fleig 86399 Bobingen
  Tel: 08234 - 65 64
  Fax: 08234-96 73 72 8


Hier die Anforderungen zur kombinierten Rettungsübung zum Nachweis der Rettungsfähigkeit:
 
   1 „Die Kombinierte Rettungsübung zum Nachweis der Rettungsfähigkeit“ (normativ)
Zur Erfüllung der in 6.2 genannten Anforderungen kann die Kombinierte Rettungsübung durchgeführt werden.
   2. Die kombinierte Rettungsübung wird durch die Aufsichtskraft in Dienstkleidung an einer Person oder einer Rettungspuppe durchgeführt.
   3. Deren Platzierung erfolgt an der tiefsten Stelle der Becken des Bades in der dort größten Entfernung vom Beckenrand.
   4. Die Rettung muss bis zum Beginn der Herz-Lungen-Wiederbelebung innerhalb von drei Minuten abgeschlossen sein.

Die kombinierte Rettungsübung besteht aus:
Anschwimmen/Antauchen zur auf dem Beckenboden liegenden Person bzw. Rettungspuppe,
• Heraufholen der Person bzw. Rettungspuppe,
• Schleppen der Person bzw. Rettungspuppe zum Beckenrand,
• Sichern der Person bzw. Rettungspuppe am Beckenrand,
• Person bzw. Rettungspuppe aus dem Wasser bringen und auf dem Beckenumgang ablegen,
• die Herz-Lungen-Wiederbelebung mindestens drei Minuten lang an einer Reanimationspuppe durchführen.

Die Prüfung muss durch eine hierfür qualifizierte Person durchgeführt werden (z. B. Meister für Bäderbetriebe, Personen mit Lehrschein einer Wasserrettungsorganisation). Eine Übertragung des Ergebnisses der Kombinierten Rettungsübung auf ein anderes Bad ist möglich, wenn die Bedingungen in diesem Bad mindestens gleichwertig sind. Zusätzlich sollte das Aufsichtspersonal in die Gegebenheiten des Bades eingewiesen werden.
Das Ergebnis der Kombinierten Rettungsübung und die Einweisung müssen dokumentiert werden.

Text: Karin Fischer und Gerda Fleig

Bürgerreporter:in:

H. K. aus Augsburg

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