Auffrischungsimpfungen nun auch für Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren möglich

Abstand zur Zweitimpfung muss mindestens drei Monate betragen
Im Hinblick auf die Ausbreitung der Omikron-Variante und das notwendige Vorantreiben des Impffortschritts sind in den Impfzentren im Landkreis Augsburg ab sofort auch Booster-Impfungen für Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren möglich. Die Zweitimpfung muss bei ihnen wie bei den Erwachsenen lediglich mindestens drei Monate zurückliegen. Verwendet wird der Impfstoff des Herstellers BioNTech. Termine können nach Registrierung entweder online unter https://impfzentren.bayern/citizen/ oder über die Terminvereinbarungs-Hotline des Landratsamtes 0821 3102 3131 (Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr, nicht an Feiertagen) gebucht werden. „Da sich bereits einige Eltern aus Sorge vor einem nachlassenden Impfschutz nach der Möglichkeit einer Auffrischung für ihre Kinder bei uns erkundigt hatten, bin ich froh, dass wir ihnen jetzt doch zeitnah ein Impfangebot machen können“, so Landrat Martin Sailer.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte am Montag mit einem Schreiben an die Bundesländer klargestellt, dass Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren unabhängig von den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) grundsätzlich einen Anspruch auf Auffrischungsimpfungen hätten. Im Falle von Impfschäden bei Kindern und Jugendlichen garantiere der Bund einen Versorgungsanspruch.

Bürgerreporter:in:

Landratsamt Augsburg aus Augsburg

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