Die EU-Wasserrahmenrichtlinie – wird der Schutz unserer Gewässer jetzt aufgeweicht?

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Auf Einladung der Kreis- und Ortsgruppe Augsburg des BUND Naturschutz in Bayern referierte Frau Dr. Christine Margraf, stellvertretende Landesbeauftragte des BN-Landesverbandes zum Thema „Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union – ein Meilenstein für den Gewässer- und Trinkwasserschutz.“ Mit der im Jahr 2000 auf europäischer Ebene verabschiedeten Wasserrahmenrichtlinie sind europaweit einheitliche Standards im Gewässerschutz umzusetzen. Bis 2015 sollten die Gewässer in einem guten ökologischen Zustand sein. Mit der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne Ende 2009 wurde ein wichtiger Schritt in der Umsetzung der WRRL vollzogen, so die Referentin. Die Wasserrahmenrichtlinie mit ihren ambitionierten Umweltzielen und dem wegweisenden Politikansatz über nationale Grenzen hinweg ist weltweit ein Modell für eine zukunftsweisende Gewässerpolitik. Wasser ist für uns eine lebensnotwendige Ressource. Natürliche Gewässer haben darüber hinaus eine überragende Bedeutung für Pflanzen- und Tierarten und für den Biotopverbund. In Bayern waren 2009 rund 21,6 % der bewerteten Flussabschnitte in einem guten ökologischen Zustand. Nach den neuen Erkenntnissen seien also 85 % der bayerischen Flüsse nicht in einem ökologisch guten Zustand. Die Referentin sieht die Verantwortung dafür in den letzten Jahrzehnten stark veränderten Gewässerstrukturen. Flüsse und Bäche wurden begradigt, Auen trockengelegt. Querbauwerke und Wasserkraftanlagen sind Barrieren in den Fließgewässern und verhindern, dass Fische wandern können. Weitere Probleme ergeben sich laut Dr. Margraf durch Sediment- und Nährstoff-Einträge (Stickstoff und Phosphat) aus der Landwirtschaft. Auch beim Grundwasser bestehe Handlungsbedarf: „Ein Drittel der untersuchten Grundwasserkörper sind nicht in gutem ökologischem Zustand.“
Kritisch beurteilt die Europäische Kommission den derzeitigen Stand der Umsetzung der WRRL in Deutschland. In einer sehr späten Phase der Durchführung der WRRL sei die Lage „äußerst besorgniserregend.“ Eigentlich sollte die WRRL bis 2027 umgesetzt werden. Alle europäischen Gewässer müssen bis dahin in einem guten ökologischen und chemischen Zustand sein. „Davon sind wir in Deutschland meilenweit entfernt“, stellte Dr. Margraf fest. Deshalb haben BUND und NABU Beschwerde bei der Europäischen Union eingereicht. Nur 8 % der Gewässer in Deutschland erreichen einen guten Zustand, das ist ein Armutszeugnis nach 18 Jahren Umsetzungspraxis der europäischen Zielvorgaben. Das Ziel, Flüssen und Auen mehr Raum zu geben, sie naturnah zu entwickeln und die Wasserqualität zu verbessern, steht bisher, wenn überhaupt, nur auf dem Papier.
Nun wird die WRRL einem Fitness-Check unterzogen. Die angestrebte und dringend nötige Verbesserung der Gewässerqualität bis 2027 droht buchstäblich ins Wasser zu fallen. Erneut könnte ein starkes Gesetz für den Umweltschutz weichgespült werden.
Abschließend richtete die Referentin einen Appell an die Zuhörer: „Es gilt jetzt eine Schwächung der WRRL zu verhindern und uns zu deren verbindlichen Umsetzung zu bekennen. Dazu kann sich jeder Bürger noch bis 4. März äußern.“ Auf der Internetseite des BUND ist die Teilnahme am Online-Konsultationsverfahren unter dem Stichwort „Wasserrahmenrichtlinie“ mit geringem Zeitaufwand möglich.                 https://aktion.bund.net/eu-rette-unser-wasser

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Bürgerreporter:in:

Erika Bißle aus Augsburg

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