Wie steht es um die Impfungen im Landkreis? 

Impfaktion für Beschäftigte der weiterführenden Schulen geplant
Bereits seit Langem hat sich Landrat Martin Sailer dafür eingesetzt, allen Beschäftigten an Schulen im Landkreis ein Impfangebot machen zu können: „Das ist schon seit vielen Wochen ein großes Anliegen von mir. Ich habe mehrfach versucht, eine Sonder-Impfaktion für unsere Lehrerinnen und Lehrer genehmigt zu bekommen. Allerdings wurde das vom Gesundheitsministerium mit Verweis auf die Impf-Reihenfolge immer wieder abgelehnt“, berichtet Sailer. Nachdem inzwischen bereits vereinzelt Personen der Priorität 3 geimpft werden können, organisiert der Landkreis nun endlich das lang ersehnte Impfwochenende für die weiterführenden Schulen. „Abhängig davon, wie viel Impfstoff uns letztlich geliefert wird und zur Verfügung steht, denken wir hierfür derzeit das zweite Maiwochenende im Impfzentrum Bobingen an“, erläutert der Landrat. Für die genaueren Planungen wird derzeit die Anzahl der impfwilligen Personen über die Schulleitungen abgefragt. Interessierte müssen nicht im Augsburger Land wohnhaft sein, sondern lediglich an einer weiterführenden Schule im Landkreis arbeiten.

Aufruf an die zweite priorisierte Gruppe
Bürgerinnen und Bürger, die eine hohe Impfpriorität (Priorität 2) haben und noch nicht über ein Impfangebot informiert wurden, möchten sich bei der Registrierungs-Hotline 0821 3102 3999 melden. Landrat Martin Sailer betont: „Natürlich ist es uns wichtig, dass sich niemand bei der Impfterminvergabe übergangen fühlt. Deshalb werden wir in unserer Hotline selbstverständlich versuchen, jedem Impfwilligen aus der Prio 2, ein zeitnahes Impfangebot zu machen.“

Termine für AstraZeneca-Sonder-Impftag restlos vergeben
Nachdem bereits die 3.500 Impftermine der ersten Sonder-Impfaktion des Landkreises Augsburg innerhalb kürzester Zeit vergeben waren, wurde auch das Kontingent des Sonder-Impftages am 1. Mai innerhalb weniger Stunden vollständig aufgebraucht. 500 Landkreisbürgerinnen und -bürger ab 60 Jahren konnten unabhängig von ihrer Priorisierung einen Impftermin am kommenden Samstag in den Impfzentren in Gablingen-Siedlung und Bobingen vereinbaren.

Welche Nachweise im Impfzentrum vorzulegen sind
Nach der Corona-Impfverordnung können Personen aufgrund unterschiedlicher Indikationen (bspw. berufliche Gründe, gesundheitliche Gründe, Kontakt zu besonders gefährdeten Personengruppen) ein priorisiertes Impfangebot erhalten, soweit sie entsprechende Nachweise erbringen können. Wer keinen Beleg für seine priorisierte Impfung vorlegen kann, wird in den Impfzentren des Landkreises Augsburg nicht geimpft und muss im Nachgang warten, bis die Impfstoffkapazitäten erneut ein Impfangebot ermöglichen. Wichtig ist, dass alle Angaben, die bei der Impfregistrierung gemacht wurden, lückenlos durch eine Bescheinigungskette nachgewiesen werden können. „So lange uns die Impfstoffe nur so begrenzt zur Verfügung stehen wie bisher, ist es für uns besonders wichtig, dass wir in unseren Impfzentren gewährleisten können, dass diese Priorisierungsmöglichkeit nicht missbraucht wird“, bittet Landrat Sailer um Verständnis. Ein entsprechendes Hinweisblatt „Nachweise für die Impfpriorisierung“ inklusive Beispielen hat der Landkreis auf seiner Internetseite unter www.landkreis-augsburg.de/corona-impfung zum Download zur Verfügung gestellt.

Bürgerreporter:in:

Landratsamt Augsburg aus Augsburg

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