Der Kindesunterhalt nach den neuen Tabellen

22. März 2018
19:00 Uhr
Zeughaus, 86153 Augsburg

Vortragsveranstaltung - kostenlos! Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder !

Die Düsseldorfer Tabelle wurde zum 01.01.2018 wieder geändert, ebenso die Höhe des Kindergeldes. Viele Rechtsfolgen sind dennoch unbekannt.

Ist Ihnen bekannt dass die Unterhaltsbeträge nach Düsseldorfer Tabelle für den Fall gelten, dass 2 Berechtigten Unterhalt bezahlt wird, bei mehr oder weniger Berechtigten der Unterhalt einer anderen Stufe der Düsseldorfer Tabelle entnommen wird?

Haben Sie gewusst, dass sich die Steuerklassen im Jahr nach der Trennung ändern? Das hat zur Folge, dass der Unterhalt im Trennungsjahr höher ausfällt wie in den Folgejahren. Denn im Trennungsjahr werden die alten Steuerklassen beibehalten, der Unterhaltspflichtige hat meist die günstige Steuerklasse 3 und zahlt deshalb den Unterhalt nach dem Einkommen, der sich nach Abzug der Steuern der Steuerklasse 3 errechnet. In den Folgejahren erfolgt aber eine Versteuerung seines Einkommens nach Steuerklasse 1. Das führt zur Verringerung des Einkommens und damit auch zu niedrigerem Unterhalt.

Ist Ihnen bekannt, wie sich Kosten für Hort, Ganztagesschule, Tagesmutter oder Kosten für Nachhilfe, Schulabschlussfahrten, Schullandheime auf die Höhe des Unterhalts auswirken?

Welche Auswirkungen hat es, wenn die Kinder nicht über den Unterhaltspflichtigen krankenversichert sind?

Diese Lebensumstände und vieles mehr wirkt sich ebenso auf die Unterhaltshöhe aus.

Hierüber informiert der Vortrag von

Christiane Geiß
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

Bahnhofstr. 32 a
86368 Gersthofen
Tel.: 0821 473070

Bürgerreporter:in:

Christiane Geiß aus Gersthofen

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