Kostenerstattung für Schülerbeförderung

Landratsamt Augsburg informiert über Fahrtkostenrückerstattung; Onlineformular verfügbar

Für Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie für Schüler im Teilzeitunterricht an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsschulen, erstattet der Landkreis Augsburg als Aufgabenträger nach dem Schulwegkostenfreiheitsgesetz die Kosten der notwendigen Beförderung.
Voraussetzung für die Rückerstattung ist, dass im Hinblick auf die Beförderungskosten die nächstgelegene Schule besucht wird.
Nachzuweisen ist, dass mehr als 420 Euro an Fahrtkosten (unter Zugrundelegung des wirtschaftlichsten Beförderungstarifes) zur Schule pro Schuljahr angefallen sind. Es wird nur der Betrag erstattet, der über der aktuellen Familienbelastungsgrenze von 420 Euro liegt.

Die Kostenerstattung erfolgt auf Antrag. Vorzulegen sind die verwendeten Fahrkarten im Original und eine Bestätigung der Schule über den erfolgten Schulbesuch. Bei Nutzung eines AVV-Schülertickets ist es ausreichend, die Originalfahrkarte mit den aufgeklebten Monatswertmarken beizufügen. Die Wertmarken müssen nach Benutzung nicht wieder abgezogen werden.

Der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober 2017 für das Schuljahr 2016/2017 zu stellen. Später eingehende Anträge sind von einer Erstattung ausgenommen.
Die Erstattungsanträge sind auf unserer Internetseite unter www.landkreis-augsburg.de/ Service & Amt / Online-Service / Formulare / Fahrkostenerstattung verfügbar. Ansprechpartnerin ist Johanna Ostermeier, 0821/3102-2396.

Bürgerreporter:in:

Landratsamt Augsburg aus Augsburg

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