FREIE WÄHLER informieren +++ Es tropft auf den heißen Stein - Fiskalpakt soll Kommunen helfen +++ FREIE WÄHLER informieren+++

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Politiker aller Parteien haben in den Medien die positiven Wirkungen des soeben vorgestellten Fiskalpaktes der Bundesregierung auf die Finanzlage der Kommunen herausgestellt. Pflichtschuldigst schlossen sich die kommunalen Interessenverbände an.
Der nordrhein-westfälische Städte- und Gemeindebund lobte den Fiskalpakt mit Aussagen wie zum Beispiel:
„Die angekündigten Entlastung der Kommune bei der Eingliederungshilfe und die Unterstützung des Bundes beim Ausbau der Kita-Plätze sind ganz wichtige Signale insbesondere für die Kommunen, die in NRW schwierige Konsolidierungsprozesse durchzustehen haben“.
Zur Erinnerung:
Der Bund hat von oben durch Gesetz bestimmt, dass ab dem 1.8.2013 ein Rechtsanspruch für einen Kita-Platz in der U-3 Betreuung besteht. Gegen wen richtet sich dieser Rechtsanspruch? Gegen den Bund? Nein, gegen die Kommunen!
Den bekannten Grundsatz „wer bestellt, bezahlt“, wollen die Bundespolitiker offensichtlich nicht kennen. Es ist leicht, den Kommunen von oben herab immer neue Aufgaben aufzubürden und dabei nach dem Motto zu verfahren: „nun macht mal schön, wir helfen auch ein wenig mit Geld, den großen finanzielle Batzen müsst ihr dann irgendwie aufbringen, wie, das interessiert uns aber nicht weiter“.
Richtig und angemessen wäre es gewesen, wenn der Bund durch das Gesetz festgelegt hätte, dass er zugleich auch alle entstehenden Investitions- und Betriebskosten in vollem Umfange den Kommunen erstattet. Nur das hätte zu keiner neuen und zusätzlichen Belastung der Kommunen geführt.
Die verantwortlichen Politiker, aber auch die kommunale Interessenvertretung haben sich jedoch genau dafür nicht eingesetzt, sie loben sich statt dessen nun dafür, dass der Bund bereit ist, statt wie bisher 1 Tropfen auf den heißen Stein, nun 2 Tropfen auf den heißen Stein zu geben. In diesem Zusammenhang dann auch noch von einer wirkungsvollen Konsolidierungshilfe zu sprechen zeigt, wie fernab diese Entscheidungs- und Interessenvertreter von der Wirklichkeit sind.
Diese Realitätsferne zeigt sich beispielhaft in der Pressemitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW, in welcher begrüßt wird, dass der Bund nunmehr bereit ist, sogar für die Betriebskosten der Kitas jährlich 70 Mio. € zu geben. Welch ein Erfolg für die Kommunen in der gesamten Bundesrepublik!
Hierzu ein Beispiel: der Bürgermeister einer Stadt im Rhein-Sieg-Kreis mit rund 35.000 Einwohnern hat in der Presse verlauten lassen, dass diese Stadt (bereits in der Haushaltssicherung) zur Erfüllung des Kita-Rechtsanspruchs 40 zusätzlichen Erziehungskräfte benötige. Jährliches Kostenvolumen: rund 2 Mio. €.
Vergleichbares wird es in der gesamten Bundesrepublik zuhauf geben. Wie soll hier ein Betrag von 70 Mio. € denn für die einzelne Kommune hilfreich sein?
Die Kommunen müssen auch, um die notwendigen Investitionen durchführen zu können, neue Kredite aufnehmen. Der Bund verweist hinsichtlich eigener neuen Schuldenaufnahmen auf die Schuldenbremse. Das kann er auch bequem tun, da er die Aufnahme neuer Schulden einfach auf die kommunale Ebene verlagert. Großzügigerweise bietet er den Kommunen die Vermittlung zinsgünstiger Kredite hierfür an.
Ein weiteres Beispiel zu den Ergebnissen des Fiskalpakts:
Der Städte- und Gemeindebund lobt diesen Fiskalpakt mit der Aussage.
„Von besonderer Bedeutung ist aber die Ankündigung, dass der Bund sich an den Kosten der Eingliederungshilfe durch die Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes beteiligen will“.
Der Bund hat mit dem früheren Bundessozialhilfegesetzes und seinem Nachfolger, dem Sozialgesetzbuch, fast alle Soziallasten auf die Kommunen übertragen. Die Soziallasten sind im Laufe der Jahrzehnte überproportional angestiegen und überfordern heute und erst recht in Zukunft die kommunale Leistungsfähigkeit.
Wenn nun eine Bundesbeteiligung in Aussicht gestellt wird, dann ist das eine ungewisse „Zukunftsmusik“. Für die Kommunen wirkungsvoll wäre, wenn der Bund die Kosten für die Eingliederungshilfe in vollem Umfange selbst übernähme. Das wäre des Lobens wert.
Das dies jedoch überhaupt nicht angedacht ist, wird dadurch deutlich, dass es heißt, der Bund wolle sich „beteiligen“. Beteiligen heißt nun einmal nicht, dass er der Kostenträger wird, er wird also lediglich Zuschüsse geben.
Erfahrungsgemäß in Höhe eines weiteren Tropfens auf den heißen Stein.
Das Fazit: den Kommunen helfen keine homöopathische Finanzspritzen, sondern allein eine tiefgreifende Umstrukturierung der finanziellen Lasten.

Bürgerreporter:in:

Maria-Luise Streng aus Alfter

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