Schengen Abkommen ist verfassungswidrig

Die Schweiz hat beim Schengen Abkommen nicht mitgemacht, da sie das als verfassungswidrig erleben.

Art 16 GG:

"(2) Auf Absatz 1 (Abs 1 lautet: politisch Verfolgte geniessen Asylrecht) kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist (d.H. Österreich oder Polen müssen die Flüchtlinge selbst aufnehmen und dürfen sie nicht nach Deutschland rüberschieben). Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."

Österreich und Polen haben zu geringe Anzahl an Flüchtlingen aufgenommen.Sie wälzen die Probleme auf Deutsche und Deutschland ab. Die Deutschen haben gerade aus diesen Ländern zwei Problemkanzler, wie aus weiteren Ländern von Ausländer/innen selbst gequälte Hunde und Katzen auch schon.

Bürgerreporter:in:

Beate Harlenberg aus Alertshausen

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