Die ausführlichen Hinweise hierzu finden Sie unter dem beigefügten Link.
Grundsätzlich sind steuerlich immer zwei Komponenten bei der Anschaffung streng zu trennen:
- Wie ist die Anlage im Umsatzsteuerrecht zu behandeln?
- Wie ist die Anlage im Einkommensteuerrecht zu behandeln?
Hier erfolgt gerne eine Vermischung der Tatbestände, was zu einer falschen steuerlichen Abwicklung führt.
Komplizierter wird es dann noch, wenn die Anlage auch Strom für den Eigenverbrauch produziert. Dann ist es sinnvoll eine Vorausplanung vorzunehmen, wie hoch der Anteil des private Verbrauches in den nachfolgenden Jahren voraussichtlich sein wird.
Nicht immer ist der volle Vorsteuerabzug auch die allerbeste Wahl.
Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrer Entscheidung und der steuerlichen Abwicklung.
http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steue...
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