Die Hinrichtungsstätte der Altstadt Hannover

„Scharfrichter Wohnhaus“ auf der Karte „Hannover, aufgenommen und gezeichnet in den Jahren 1826 bis 31 von August Papen", um 1831 (Maßstab 1:5000). Urheber war der namhafte Premier-Lieutenant im Königlich Hannoverschen Ingenieur-Corps August Papen (1799-1858).
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  • „Scharfrichter Wohnhaus“ auf der Karte „Hannover, aufgenommen und gezeichnet in den Jahren 1826 bis 31 von August Papen", um 1831 (Maßstab 1:5000). Urheber war der namhafte Premier-Lieutenant im Königlich Hannoverschen Ingenieur-Corps August Papen (1799-1858).
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Das Hochgericht bei dem „steinernen Galgen“ vor dem Steintor war die Hinrichtungsstätte der Altstadt Hannover.

Die Richtstätte befand sich außerhalb der Stadt vor dem Steintor an der Ostseite der alten Heerstraße nach Vahrenwald. Sie befand sich auf damals freiem Gelände im Steintorfeld, etwa am Ende und auf der Ostseite der heutigen Nikolaistraße, und wurde 1274 erstmals urkundlich erwähnt.
Da dies Boden des Amts Langenhagen war, waren bei jedem Anlass Verhandlungen zwischen der Stadt und dem Amt Langenhagen notwendig.
Auf diesem Richtplatz wurde gehenkt, enthauptet und gerädert. Nach der Urteilsverkündung machte sich ein langer Zug auf den Weg zum Galgen vor dem Steintor. Acht Bürgerkorporalschaften umzingelten die Richtstätte im Falle einer dort vollzogenen Hinrichtung. Der aus Groß Buchholz stammende Raubmörder Jasper Hanebuth (1607-1653), der gegen Ende des Dreißigjährigen Krieges 19 Leute ermordet und beraubt haben soll, wurde dort vor dem Steintor am 4. Februar 1653 gerädert und neben dem Galgen aufgehängt: „Er ward neben dem steinernen Galgen gerädert, indem man das Rad mit neunzehn Knüppeln nach der Zahl seiner Opfer behängte.“ (Richard Hartmann, 1886)
Der steinerne Galgen, der zuletzt im Jahr 1598 grundlegend erneuert wurde, bestand aus Mauerwerk mit Eichenbalken. Die Richtstätte war laut dem Chronisten Friedrich Wilhelm Andreae (1822-1872) mit „über die Erde hervorragenden Steinen kreisförmig eingefaßt und abgetheilt“.
Im Bereich des steinernen Galgens befand sich der Schindanger, wo das verreckte Vieh abzudecken war. Schindanger waren laut Lehrbuch der Medizinalpolizei 1863 „Plätze, welche dazu bestimmt sind, theils thierische Cadaver, theils organische Überreste oder Abfälle, zu deren Ansammlung jede Anhäufung von Menschen und Thieren Veranlassung giebt, aufzunehmen“. Im Siebenjährigen Krieg (1756-1763) befand sich dicht dabei die so genannte Eduard-Schanze. „1761. Auf Befehl des Herzoges Ferdinand Durchl. wurde die Stadt im Jahre 1761. in besseren Vertheidigungsstand gesetzet, und an der Hamelner Heerstraße, auf dem Linder-Berge, an der Braunschweigschen und Hildesheimischen Heerstraße ohnweit des catholischen Kirchhofes, und an der Celler Heerstraße zwischen dem Nicolai Kirchhofe und dem Galgen, große Sternschanzen angeleget“, heißt es in einer Beschreibung der neuen Chaussee nach Hameln im Jahr 1780. Diese auf Befehl des Herzogs Ferdinand von Braunschweig angelegten Schanzen wurden 1763 nach erfolgtem Frieden, bereits wieder „demoliert“.

Kleines Wolfshorn ärmstes Viertel von Hannover


Der Scharfrichter oder Nachrichter, dem manche Abdeckereien unterstanden, gepachtet und geführt von Halbmeistern, wohnte in Hannover innerhalb der Stadtmauern, aber am Stadtrand. Sein Wohnhaus, die Büttelei, befand sich im Kleinen Wolfshorn, einer Nebenstraße in der hannoverschen Altstadt, der späteren Kleinen Packhofstraße (Eckgrundstück zur Osterstraße). Dieser Bereich nahe der alten Stadtmauer galt damals als das ärmste Viertel von Hannover, er war zudem in Verruf geraten. 1284 wurde es mit „Wulfeshorn“ und 1348 mit „de lutteke Wulfeshorn“ angegeben, weshalb die Bewohner auch noch später im Scherz „die Wulfeshörner“ genannt wurden.
„In der kleinen Packhofstraße, vom Georgenwalle links lag das Haus des Henkers, der wichtigsten und unentbehrlichsten Person des ganzen Mittelalters“, schreibt 1859 der Chronist Andreae. Die Kämmereiregister vom Jahr 1352 reden von einem Turm, welcher im Kleinen Wolfshorn „bei der Hängerei“ stand. Die „Büttelei im kleinen Wolfshorn“ wurde als solche schon 1480 und 1481 in Registern erwähnt. Man nannte sie auch „bodelie“ oder „Hengerie“. Daraus hatte sich die Bezeichnung „büttel“ entwickelt, was auf Althochdeutsch eine Bezeichnung für ein strafvollziehendes Gerichtsorgan ist.
Ein Stück Mittelalter verschwand dann, als 1829 der Scharfrichter aus dem Kleinen Wolfshorn vor das Steintor auf das freie Feld hinaus umzog, in die Nähe der Celler Heerstraße. Gleichzeitig wurde das große steinerne Galgengerüst entfernt, das seit 1598 im Bereich zwischen der heutigen Nikolaistraße und der Hagenstraße drohte.
Der Nachrichter Johann Hartmann, dem am 20. April 1818 von der Königlichen Kammer die Konzession zum Betrieb des Abdeckerei-Gewerbes in der Stadt Hannover und im Amt Calenberg erteilt worden war, war es, der sich fügen musste und einen neuen Wohnplatz nördlich des Posthofs im Steintorfeld zugewiesen bekam. Es verlautete, dass „der Scharfrichter aus seinem Jahrhunderte lang innegehabten Quartier im (...) Kleinen Wolfshorn (...) vor das Steintor auf das freie Feld“ umgezogen sei.
Und da nichts mehr an den schlechten Ruf des ehemals abgelegenen Bereichs erinnern sollte, stellten 1833 mehrere Anwohner und Hausbesitzer den Antrag, beide Straßen, die die Osterstraße mit der Georgstraße verbanden, in Kleine und Große Packhofstraße umzubenennen. Im August 1833 taufte man daraufhin die Namen entsprechend um, wofür von mehreren Bewohnern der beiden Straßen 6 Taler 4 Mariengroschen 4 Pfennige aus Dank für die Armen an den Stadtdirektor Wilhelm Rumann (1784-1857), Stadtdirektor von Hannover 1824-1837, eingesandt wurden.
Auf der zwischen 1826 und 1831 angefertigten Hannover-Karte des Königlich Hannoverschen Majors August Papen (1799-1858) findet man im Steintorfeld, nicht weit von der schnurgeraden neuen Chaussee nach Walsrode, Rotenburg und Stade, die Dienstwohnung des Scharfrichters mit der Abdeckerei. Das Grundstück befand sich in Sichtweite des steinernen Galgens, der alten Richtstätte. Heute quert in dem Bereich die Eisenbahn nach Wunstorf und Minden die Arndtstraße.
Das Amt Langenhagen führte im Zeitraum 1766-1797 einen Rechtsstreit gegen Bürgermeister und Rat der Altstadt Hannover wegen Beeinträchtigung der Jurisdiktion des Amts Langenhagen durch die ohne vorherige Requisition verfügte Einscharrung von Selbstmördern unter dem steinernen Galgen. Als Anwälte agierten Obergerichts-Prokurator Georg Ludewig Cörber sen. und Kammer-Prokurator Magnus Friedrich Crusius (NLA HA, Hann. 69, C Nr. 775). „Empörend war die Mißhandlung selbst entleibter Personen. Ein Friseur, der sich erstochen hatte, ward im Jahre 1766 vom Scharfrichter-Knechte aus dem Fenster geworfen, nach dem Schindanger geschleppt und daselbst eingescharrt“, schreibt 1817 Staatsrat Baron Christian Ludwig Albrecht von Patje (1748-1817, „Wie war Hannover?“). Wie die „Augspurgische Ordinari Post-Zeitung“ am 7. Mai 1766 berichtete, hatte sich der Friseur mittels zweier Degen am 22. April 1766 umgebracht, der Scharfrichter-Knecht hatte ihn demnach anschließend auf einem Karren, in Stroh eingewickelt, den Kopf frei, zum Schindanger gefahren und in der Nähe des „steinernen Galgens“ eingekuhlt.
Aus Hannover führte die nach Norden führende Heerstraße durch das Steintor, an der nach der Kurhannoverschen Landesaufnahme von 1781 sowohl der „steinerne Galgen“ als auch weiter nördlich das „Gericht“ am Wege lagen, an Vahrenwald vorbei und durch die Bauerschaften Brink und Langenforth nach Langenhagen. Die Zuwegung zum Abdeckerei-Grundstück erfolgte über einen Feldweg, der von der Chaussee nach Celle schräg gegenüber vom Hinüberschen Posthof nach Norden abging und um den Bereich des „Postkamps“ herumführte. Richard Hartmann (i. e. Ludwig Rosenbusch) sagt über die Örtlichkeit in seiner „Chronik der Residenzstadt Hannover“: „An der neuen Poststraße lag der Posthof mit einem hübschen Garten, gegenüber dem Postkamp, an welchem der Galgenbraben vom Steinern Gericht vorbeifloß.“ Die nach der Einrichtung des Posthofes am Postkamp 1643 geschaffene Celler Straße war noch um 1860 eine zwischen Gräben verlaufende, baumbepflanzte Landstraße.

Steinerner Galgen seit Jahrzehnten nicht mehr benutzt


Der hannoversche Chirurg und Generalarzt Louis Stromeyer (1804-1876) schreibt 1873 in seinen Erinnerungen, dass der steinerne Galgen seit Jahrzehnten nicht mehr benutzt worden sei. „Seine beiden Pfeiler von Backsteinen waren schon sehr zerfallen.“ Im Zeitraum 1727-1771 wurden laut den Hannoverschen Geschichtsblättern (1912) von der Altstadt Hannover noch neun Todesurteile vollstreckt, das letzte vor dem Steintor – nach vorausgegangenem hochnotpeinlichem Halsgericht unter der „Laube“, dem Portal des Ratsweinkellers – am 4. Januar 1771. Die Juristische Zeitung für das Königreich Hannover (1830) bestätigt: „Seit dem 4ten Januar 1771, wo Julius Wilhelm Dürre aus Oedelem, wegen des in Diensten des Banquiers Dommes begangenen Hausdiebstahls, mit dem Strange bei dem ‚steinernen Galgen’ hingerichtet ward, also seit mehr denn fünfzig Jahren, ist kein Todesurtheil vollzogen.“
Ab 1830 vollzog sich im nördlichen Steintorfeld ein Wandel. Aufgrund seit 1825 vorliegender Stadterweiterungspläne nach Norden des hannoverschen Hofarchitekten Georg Friedrich Ludwig Laves (1788-1864), der einen neuen Stadtteil im Norden der Altstadt favorisierte, wurde eine Stadterweiterung begonnen. Sie wurde ab 1841 durch die Bahnhofsplanung (mit Stadtbaumeister Andreae) verändert und ab 1843 ausgeführt.
Der Bau der Eisenbahn hatte anfangs eine beträchtliche Verkehrsbeschränkung zwischen den Ortschaften im Steintorfeld und der Residenzstadt zur Folge. Etwa sieben bisherige Wege im Steintorfeld wurden ganz aufgehoben. Im Frühling 1846 begann man mit dem Bau der Eisenbahn von Hannover nach Minden. Der Eisenbahndamm führte geradewegs über das Plateau der Richtstätte. Das Relikt aus alten Tagen wurde beseitigt. Auf beiden Seiten der Hauptbahn Hannover-Wunstorf-Minden-Köln wurde in dem Bereich zudem der neue Rangierbahnhof angelegt, der am 25. September 1868 in Betrieb genommen wurde, ferner 1868/69 der ihn flankierende, so genannte Produktenbahnhof auf dem Postkamp an der Celler Straße. „Das auserwählte Terrain, der sogenannte ‚Postkamp’, an der frequenten Vahrenwalder- und Cellerstraße belegen, eignete sich vortrefflich zur Anlage von Produktensträngen“, heißt es 1872 in der Zeitschrift des Architekten- und Ingenieur-Vereins zu Hannover.
Die letzten Zeugen und Spuren von der ursprünglichen Nutzung des Terrains verschwanden. „Glücklicherweise sind mehrere Feldulmen, darunter zwei eng beieinander stehende Riesen mit ihren Nachkommen in diesem Gelände auf der Seite der Celler Straße [Gartengelände des alten Posthofes im Gebiet zwischen Celler, Herschel-, Brüder- und Nikolaistraße] erhalten geblieben“, heißt es 1942 im Jahresbericht der Naturhistorischen Gesellschaft zu Hannover.
Eine Akte im Niedersächsischen Landesarchiv vom Jahr 1858 behandelt die Verlegung der an der Hagenstraße in der Vorstadt Hannover belegenen Halbmeisterei (Abdeckerei). Damit wird dieses letzte Kapitel aus dem uns heute so fernen Themenfeld der hannoverschen Kriminalgerichtsbarkeit geschlossen.

„... die verpestet die Luft rings umher“


„Ganz in der Nähe [des steinernen Galgens] liegt die Abdeckerei, die verpestet die Luft rings umher, der Kutscher eilt daran vorbei“, schreibt 1873 der hannoversche Chirurg und Generalarzt Louis Stromeyer (1804-1876) in seinen Erinnerungen.
„Im allgemeinen gemieden, wenn auch nicht wie die Büttel, für unehrlich gehalten, gewährte ihnen die Abdeckerei, welche sie durch ihre Knechte betreiben ließen, ein oft reichliches Auskommen“, so das „Archiv des Vereins für Geschichte und Alterthümer“ (Stade 1875).
Mit Verordnung vom 27. Mai 1859 hat man schließlich „die Nicolaistraße bis zur Cellerstraße, die Cellerstraße bis zum westlichen Eisenbahnübergange“ zum „inneren Stadtgebiet“ der Residenzstadt Hannover hinzugenommen, den Bereich um den Schindanger herum beließ man hingegen beim „äußeren Stadtgebiet“. 
Siehe auch: Blazek, Matthias, Die letzte Hinrichtung auf dem Steintorfeld, Sachsenspiegel 7/Cellesche Zeitung vom 15. Februar 2020.

Bürgerreporter:in:

Matthias Blazek aus Adelheidsdorf

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