Dienstunfall beim / wegen Lesen eines Schreibens?

17.12.2014

Kein Dienstunfall durch Lesen eines Schreibens

Unter dem Aktenzeichen 1 K 1161/13 hat das VG Aachen (Verwaltungsgericht Aachen) am 11.12.2014 entschieden und am 17.12.2014 veröffentlicht, dass ein Beamter keinen Dienstunfall erleidet wenn er einen unangenehmen und kritisierenden Brief liest.

Was war geschehen?

Ein Beamter hat, nach seinen eigenen Aussagen, beim Lesen eines kritischen Schreibens vom Personalrat, über ihn und Kollegen, einen Schock bekommen und dadurch eine posttaumatische Belastungsstörung erlitten. Er begehrte deswegen die Anerkennung eines Dienstunfalles.

Das VG Aachen hat mit der Begründung "... Das Schreiben sei nicht geeignet gewesen eine psychische Erkrankung hervorzurufen. ... Ferner habe er bereits vorher von der Existenz nebst Inhalt gewußt. ..." die Klage abbgewiesen.

Wer es genauer wissen möchte, hier der LINK.

Bürgerreporter:in:

Klaus Dieter Hotzenplotz aus Marburg

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