Asbesttransporte erledigt!?

Bescheid aus dem Landtag
Wunstorf: Asbesthalde | Wie mir die Landtagsverwaltung mitteilt, hat der niedersächsische Landtag in seiner Sitzung vom 21.06.2012 meine Eingabe bezüglich der Verhinderung der Transporte, die vom Umweltschutzverein und den Grünen isernhagen unterstützt wurde, für Tags erledigt erklärt.
Laut Hompage des Landtages bedeutet die Formulierung:
"Dieser Beschluss wird regelmäßig gefasst, wenn dem Wunsch des Einsenders/der Einsenderin inzwischen entsprochen worden oder seiner/ihrer Beschwerde abgeholfen worden ist. Eingaben, die auf gesetzgeberische Maßnahmen hinzielen, erledigen sich durch die Verabschiedung des betreffenden Gesetzes."

Offensichtlich ist der Landtag mit der Erklärung der Region auf die Transporte zu verzichten zufrieden.
NDR berichtet über die aktuelle Planung der Region:

Auch die Anfrage bei der EU-Kommission der beiden Grünen-Abgeordneten Rebecca Harms und Reinhard Bütikofer ist inzwischen beantwortet worden:
"... Gemäß dem in der Kohäsionspolitik angewendeten Grundsatz der geteilten Verwaltung müssen der Mitgliedstaat und insbesondere die Verwaltungsbehörde für das EFRE-Programm in Niedersachsen die Übereinstimmung der geförderten Projekte mit den EU-Rechtsvorschriften sicherstellen. Der Verwaltungsbehörde obliegt es daher, alle anwendbaren Kriterien zu überprüfen, bevor sie die Ausgaben im Rahmen des EFRE als förderfähig erklärt.

Nicht die Kommission, sondern die Verwaltungsbehörde des Programms entscheidet – unter Berücksichtigung der im Programm festgelegten und vom Begleitausschuss gebilligten Förderkriterien – darüber, für welche Projekte im Einzelnen EFRE-Mittel bereitgestellt werden. Projekte, die den EU-Rechtsvorschriften nicht entsprechen, können gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates 1m Rahmen der Strukturfonds nicht gefördert werden.

Die Kommission überprüft den Jahreskontrollbericht der Prüfbehörde zum EFRE-Programm und kann ihre eigenen Prüfungen durchführen, um die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit (d. h. die Einhaltung der Rechtsvorschriften) der geltend gemachten Ausgaben sicherzustellen."

Mit anderen Worten die Kommission hätte allenfalls nach Abschluss der Massnahme auf legale Verwendung der Mittel überprüft!
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