Uli Hoeneß und die innere Balance im deutschen Strafrechtssystem

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Das Urteil gegen Uli Hoeneß und andere Steuerhinterzieher ist im Vergleich zu schweren Straftaten in deren Folge Menschen zu Tode kamen, nicht zu rechtfertigen. Die Urteile sind im Vergleich zu sehen und offenbaren eine zunehmende Störung des inneren Gleichgewichtes im deutschen Rechtssystem.

Warum Uli Hoeneß nun als Anlaß nehmen? Weil er eben sehr prominent ist und gleichzeitig eine ebenso kontroverse Person des öffentlichen Lebens.
Meine Hypothese: Das deutsche Strafrechtssystem hat seine innere Balance verloren.
Warum?
Nehmen wir das Beispiel der Steuerhinterziehung als Beispiel für eine nach deutschem Recht strafbewehrte Handlung. Und wegen der aktuellen Geschehnisse das konkrete Beispiel „Uli Hoeneß“.
Nun bin ich kein Hoeneß Intimus und verlasse mich auf die Meldungen, wie sie in den Medien zugänglich waren. Demnach hatte Hoeneß etwa 150 Millionen Euro „Spielgeld“ in die Schweiz transferiert – ob nach und nach oder auf einmal, weiß ich nicht, spielt aber auch keine überragend große Rolle in diesem Beispiel. Viel wichtiger ist, daß es sich bei diesem Geld nicht um Schwarzgeld handelte, sondern um versteuertes Nettovermögen. Hoeneß hatte also schon sehr viele Steuern gezahlt. Und tat es weiterhin, denn sein größtes Vermögen behielt er ja in Deutschland, sein schweizerisches Vontobelkonto war ja nur sein Zockerkonto mit dem besagten Spielgeld. Aber was wird Hoeneß denn vorgeworfen? Er habe auf die Gewinne, die aus bereits in Deutschland versteuertem Geld, also auf Nettovermögen, in der Schweiz durch Spekulationsgeschäfte angefallen sind, keine nochmaligen Steuern gezahlt; 28,2 Millionen Euro haben also die Richter jetzt ausgerechnet, hätten sie gerne noch zusätzlich von Hoeneß gehabt. Und die tumbe Öffentlichkeit stimmt mit ein in den Chor der „Hoeneß-hinter-Gitter“ - Schreihälse. Die ehrlichen Steuerzahler seien durch die hinterzogenen Hoeneß Millionen ins Hintertreffen geraten und betrogen worden.
Im Gegensatz zu Hoeneß' ehemaligen Nationalmannschaftskollegen, Beckenbauer und Netzer, die bereits seit langer Zeit in Österreich oder der Schweiz leben, ebenso wie etliche andere vermögende Prominente, wie Michael Schumacher, Boris Becker, u.v.a. hat Hoeneß es vorgezogen, am Tegernsee in Deutschland zu bleiben und hier etliche Millionen Euros an Steuern zu entrichten. Hätte er nicht gezockt – mit bereits versteuertem Geld, wohlgemerkt – wären auch die Gewinne nicht entstanden – in der Schweiz, wohlgemerkt – und niemand hätte je einen Anspruch auf irgendeinen Pfennig erheben können.
Versetze ich mich einmal in die Lage eines Uli Hoeneß und träume von einem sehr großen Vermögen, das mir trotz hoher Steuerzahlungen in Deutschland noch netto übrig blieb, dann würde ich auch sagen: das Geld gehört mir und damit mache ich, was ich will.
Kaufe ich mir von meinem versteuerten Nettolohn einen Sack Kartoffeln und pflanze diese aus, erhalte dann nach ein paar Monaten die dreifache Menge an Kartoffeln als Ernte, dann käme doch niemand auf die Idee, von mir 25% der hinzugewonnenen Kartoffeln von mir als Steuern auf die Kartoffelgewinne zu fordern. Das sind dann meine Kartoffeln; voll und ganz.
In Sachen Steuern, Spekulation, Managergehälter und Boni usw. wird immer viel von Gier gesprochen, „Gier frißt Hirn“ heißt es dann immer gerne. Doch wer, bitte schön, ist denn im hier gewählten Beispiel der wirklich Gierige? Es ist doch der Staat und die tumbe Öffentlichkeit, die voller Neid von einem finanziell erfolgreichen Menschen fordern, er möge sein Vermögen mit ihnen teilen – ohne dafür wirklich eine Gegenleistung anzubieten. Sie fordern und fordern und ihre Gier wird schier unerträglich. Und wenn sie nicht bekommen, was sie wollen, bestrafen sie die Erfolgreichen, stecken sie ins Gefängnis. Sie haben ja zuvor den Straftatbestand der Steuerhinterziehung geschaffen und pochen nun darauf, daß die von ihnen selbst geschaffenen Gesetze zu ihrem eigenen Vorteil von allen anderen einzuhalten sind. Ich frage mich nur: Warum ist es eigentlich nicht längst strafbar, wenn diese Leute, die so neidvoll und voller Gier nach noch viel mehr den Menschen das Geld aus der Tasche ziehen, dieses von ihnen unter Kuratel gestellte Geld völlig maßlos und ohne Sinn und Verstand verprassen bzw. verschwenden?
Also, Herr Hoeneß soll für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre und neun Monate gefordert.
Zum Vergleich:
Ein türkisches Kopftreter-Rudel tötet Daniel Siefert in Kirchweyhe, bei dessen Beerdigung muß die Polizei sogar noch die Familie vor Türken schützen. Urteil gegen den Türken Cihan A.: Fünf Jahre und neun Monate. In Wipperfürth töten die türkischen und arabischen Kopftreter Özgür, Muhammet und Younes Benjamin Diegmann. Urteil: Bewährung und Sozialstunden. In Hamburg ist Matthias R. nach einer Prügelattacke schwerstbehindert. Die Täter, Patrick W. und Nehat H. werden freigesprochen. Berlin, Alexanderplatz 14. 10.2012. Eine 6-köpfige Migrantenbande greift auf dem Alexanderplatz in Berlin Jonny K. und seinen Begleiter an. Jonny K. wird dabei gegen den Kopf getreten und verstirbt nach der Prügelattacke an Gehirnblutungen. Der Hauptangeklagte Onur U. wird zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, die fünf Mittäter bis zu zwei Jahren und acht Monaten.
Und dann eine Steuerhinterziehung. Darf eine Steuerhinterziehung mit einem Urteil bestraft werden, das auch für die brutale Tötung von Menschen so gefällt wurde? Ich meine nicht! Die Tötung eines Menschen muß immer sehr viel höher betraft werden, als eine lapidare Steuerhinterziehung. Hinzu kommt ja noch, daß eben die angesprochene Steuerverschwendung gar nicht strafrechtlich belangt wird.
Solche Urteile zeigen immer deutlicher, wie die innere Balance unseres Rechtssystems verlorengegangen ist. Ein Staat der solche Urteile zuläßt verliert sein Vertrauen, sein Respekt und sorgt langfristig für seine eigene Abschaffung.
Ich würde mir deshalb wünschen, die Strafbarkeit der Steuerhinterziehung grundsätzlich zu überdenken und zunächst nur als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Zumindest so lange, bis auch Steuerverschwendung zur Straftat oder eben auch zur Ordnungswidrigkeit erhoben wird. Andererseits sind Tötungsdelikte wie in den oben genannten Beispiel grundsätzlich härter zu bestrafen.

Bürgerreporter:in:

Axel Görke aus Wennigsen

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