Parken auf Behindertenparkplatz

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Heute betrifft das Thema in erster Linie Menschen MIT einem Behindertenausweis.

Neben den notorischen Parkplatzrowdies sieht man immer wieder auch Behinderte, die kein Recht haben diesen Parkplatz zu benutzen.
Als Inhaber eines Behindertenausweises ist man nur dann berechtigt, wenn im Ausweis das

Merkzeichen aG (aussergewöhnlich Gehbehindert)

steht UND man den Behindertenparkausweis besitzt.
Die Hinterlegung des Ausweises hinter der Windschutzscheibe ist keine Berechtigung auf solch einem Parkplatz zu parken. Die ist eine Ordnungswidrigkeit, kostet Geld und bringt Punkte in Flensburg ein.
Ich weiß wie schwer es ist einen Behindertenparkausweis zu bekommen, aber das hat durchaus berechtigte Gründe.

Immer häufiger ist auch zu sehen, dass soziale Dienstleister wie Rotes Kreuz, Caritas, Diakonie udgl. diese Parkplätze benutzen, die den Parkausweis im Fahrzeug haben, aber keinen berechtigten Behindertentransport durchführen. Schlichtweg aus Faulheit, man muß sich keinen Parkplatz suchen wenn man als Zivi das Essen ausfährt oder im Schnellimbiss pausiert.
Auch wenn ich den Parkausweis berechtigt mitführe, wenn die berechtigten Personen nicht dabei sind, habe ich kein Recht einen Behindertenparkplatz zu benutzen.
Auch hier fordere ich die Polizei und Verkehrsüberwachungen auf, endlich die gesetzlichen Vorschriften durchzusetzen.

Bürgerreporter:in:

Manfred Knauth aus Wemding

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