Die "alten Säcke" haben mir den Tag verdorben

Gutscheine für 2014 - bisher noch nicht gebraucht
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  • hochgeladen von Christel Löhle

Gutscheine, die nicht eingelöst wurden, verfallen

und die alten 2014er Säcke sind von der Abfuhr im Jahr 2015 ausgeschlossen.

Schaut sie euch an, hier sind sie: Die kompletten 2014er Gutscheine für die Restabfallsäcke. Wir haben sie bisher nicht gebraucht.

Das Abfallsystem, das uns der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) aufgezwungen hat, ist für uns nicht nachvollziehbar.

aha macht Vorgaben, indem unser Abfallvoloumen bestimmt wird, die Mindestmenge pro Person wird vorgegeben und muss bezahlt werden.
Fällt bei uns die Mindestmenge nicht an, haben wir keinen Anspruch auf Rückvergütung. Die Gutscheine sind verfallen.
Auch nicht verbrauchte 2014er Restmüllsäcke, wer dann noch welche hat, können in 2015 nicht mehr verbraucht werden, aha wechselt einfach die Farbe.

Wer geglaubt hat, die im Jahr 2014 evtl. zuviel bezahlten Säcke nach Weihnachten und Neujahr noch zu den neuen dazustellen zu können, weil vielleicht ein paar Geschenke entsorgt werdne müssen, der irrt. Das Geld ist futsch.

Für 2015 haben wir umgestellt auf die Restmülltonne, die in 2014 in unserem Bezirk noch nicht zur Verfügung gestellt wurde. Die kleinste Menge alle 14 Tage.

Da wir nun einen großen Garten haben, Grünabfälle, wie alles, was auf einem Komposthaufen verwertet werden kann, auch dort verwerten, ist unsere Restmülltonne auch mit dem kleinsten Voloumen noch nicht voll.
Nun müssen wir die Tonne aber alle 14 Tage rausstellen, ob voll oder nicht, sonst vergehen wieder 14 Tage bis sie dann geleert wird.

Hallo! Muss ich für etwas bezahlen, was ich nicht in Anspruch nehme?

Es ginge zu regeln mit einer Grundgebühr pro Tonne und einer Abfahrgebühr, deren Anzahl wir selbst bestimmen. Die Tonne erhält einen Chip, der vom abfahrenden Mülltransporter eingelesen werden kann, wenn die Tonne dann abgeholt wird.

Geht nicht?

Doch, der Zweckverband Celle handelt seit Jahren so. Wir waren selbst daran beteiligt, und die Sache funktioniert.

Das Einlösen von Gutscheinen darf nie abgelehnt werden oder zeitlich befristet sein.
Der Gutschein respektive die Leistung, die dieser Gutschein verspricht, wurde bereits bezahlt.

Und wenn ich jetzt ein Mann wäre, dann würde ich sagen:

Oh, Mann, das geht mir ja sowas von auf den S.....!

Ich sag`s aber nicht.

Gutscheine für 2014 - bisher noch nicht gebraucht
leider kann man das schlecht lesen - gar nicht
Bürgerreporter:in:

Christel Löhle aus Wedemark

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