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Günter Kunze

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Mein Name ist Stefan, ich bin 24 Jahre alt, komme aus Bottrop (NRW) und arbeite als freier Pressejournalist.

Folgende Kriterien erfülle ich bei meiner Arbeit als freier Pressejournalist:

Deutscher Pressekodex der Bundesrepublik Deutschland:

Vom Deutschen Presserat in Zusammenarbeit mit den Presseverbänden beschlossen und Bundespräsident Gustav W. Heinemann am 12. Dezember 1973 in Bonn überreicht.

Aktuelle Fassung vom 3. Dezember 2008.

Präambel:
Die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verbürgte Pressefreiheit schließt die Unabhängigkeit und Freiheit der Information, Meinungsäußerung und Kritik ein. Verleger, Herausgeber und Journalisten müssen sich bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und Verpflichtung für das Ansehen der Presse bewusst sein. Sie nehmen ihre publizistische Aufgabe fair, nach bestem Wissen und Gewissen, unbeeinflusst von persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen wahr. Die publizistischen Grundsätze konkretisieren die Berufsethik der Presse. Sie umfasst die Pflicht, im Rahmen der Verfassung und verfassungskonformen Gesetze das Ansehen der Presse zu wahren und für die Freiheit der Presse einzustehen.

Die Regelungen zum Redaktionsdatenschutz gelten für die Presse, soweit sie personenbezogene Daten zu journalistisch-redaktionellen Zwecken erhebt, verarbeitet oder nutzt. Von der Recherche über Redaktion, Veröffentlichung, Dokumentation bis hin zur Archivierung der Daten achtet die Presse das Privatleben, die Intimsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Menschen. Die Berufsethik räumt jedem das Recht ein, sich über die Presse zu beschweren. Beschwerden sind begründet, sofern die Berufsethik verletzt wird. Diese Präambel ist Bestandteil der ethischen Normen.

Ziffer 1 - Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde:
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.

Ziffer 2 - Sorgfalt:
Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.

Ziffer 3 - Richtigstellung:
Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.

Ziffer 4 - Grenzen der Recherche:
Bei der Beschaffung personenbezogener Daten, Nachrichten, Informationsmaterial od. Bildern dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden.

Ziffer 5 - Berufsgeheimnis:
Die Presse wahrt das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und gibt Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis. Die vereinbarte Vertraulichkeit ist grundsätzlich zu wahren.

Ziffer 6 - Trennung von Tätigkeiten:
Journalisten und Verleger üben keine Tätigkeiten aus, die die Glaubwürdigkeit der Presse in Frage stellen könnten.

Ziffer 7 - Trennung von Werbung und Redaktion:
Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.

Ziffer 8 - Persönlichkeitsrechte:
Die Presse achtet Privatleben und Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.

Ziffer 9 - Schutz der Ehre:
Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.

Ziffer 10 - Religion, Weltanschauung, Sitte:
Die Presse verzichtet darauf, religiöse, weltanschauliche oder sittliche Überzeugungen zu schmähen.

Ziffer 11 - Sensationsberichterstattung, Jugendschutz:
Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid. Die Presse beachtet den Jugendschutz.

Ziffer 12 - Diskriminierungen:
Niemand darf diskriminiert werden wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder Zugehörigkeit zu einer sozialen, religiösen, ethnischen oder nationalen Gruppe.

Ziffer 13 - Unschuldsvermutung:
Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse.

Ziffer 14 - Medizin-Berichterstattung:
Bei medizinischen Themen ist eine unangemessene sensationelle Darstellung zu vermeiden, welche unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken könnte. Forschungsergebnisse, die sich in einem frühen Stadium befinden, sollten nicht als abgeschlossen oder nahezu abgeschlossen dargestellt werden.

Ziffer 15 - Vergünstigungen:
Die Annahme von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion zu beeinträchtigen, sind mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit und der Aufgabe der Presse unvereinbar. Wer sich für die Verbreitung oder Unterdrückung von Nachrichten bestechen lässt, handelt unehrenhaft und berufswidrig.

Ziffer 16 - Rügenveröffentlichung:
Es entspricht fairer Berichterstattung, vom Deutschen Presserat öffentlich ausgesprochene Rügen zu veröffentlichen, insbesondere in den betroffenen Publikationsorganen bzw. Telemedien.

Quelle: DVPJ

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Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland - Artikel 5:

Absatz 1 - Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Absatz 2 - Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Absatz 3 - Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Quelle: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland


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IMPRESSUM:

E-Mail : "hier"
Youtube : "hier"

ENDE IMPRESSUM!

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Lecture_Offenbach e.V. Ausbildungsstätte der Stiftung Lesen (4 Jahre )

Registriert seit 26.12.2011

Lecture_Offenbach e.V., www.lecture-offenbach.de, ist Ausbildungsstätte der Stiftung Lesen in Offenbach am Main. Der gemeinnützige Verein setzt sich mit praxisnahen Aktivitäten für teils mehrsprachige Leseförderung und die Vermittlung von Kultur und Bildung in breite Zielgruppen ein. Insbesondere motiviert, qualifiziert und begleitet Lecture_Offenbach ein Stiftung Lesen zertifziertes Bildungs- und Vorlese-Engagement von ehrenamtlich Aktiven. Regional starker Medienpartner ist die Mediengruppe Offenbach Post.

Aniane Emde (38 Jahre )

Registriert seit 20.07.2010

Meine Freizeit verbringe ich mit: Fotografieren, Natur genießen ( per E-Bike und zu Fuß ). Bin gern und oft im Waldecker Land unterwegs und berichte darüber. Außerdem bin ich "Ruhrpott-Fan" und besitze einen Junghund namens Bambi.

Florian Fischer ()

Registriert seit 21.03.2012

Karlheinz Geiger (1 Jahre )

Registriert seit 18.06.2009

Ich bin wie ich bin, findet es heraus. Hobbies Rennradfahren und Fotografieren

Günther Gramer ()

Registriert seit 01.03.2013

Über mich Fotografieren und der Kleingarten gehören zu meinen Hobbys, meine Kamera ist fast immer dabei auf der Suche nach Motiven, ich verschlinge auch gerne Bücher und höre gerne Country Music. Zur myheimat bin ich durch eine Einladung gekommen und es macht richtig Spaß, obwohl der Mitteilungstyp wenig zu mir passt.

Bernd & Lukas Hons (101 Jahre )

Registriert seit 05.10.2011

Ali Kocaman (55 Jahre )

Registriert seit 25.05.2009

Annemieke Kok (46 Jahre )

Registriert seit 25.03.2012

Ich liebe die Natur. Wenn wir bei unseren Freunden in Deutschland sind spazieren wir immer viel herum. Wir sehen manchmal sovieles dass meine Freundin oft sagt: Ihr seht auch alles! Zu Hause ( in den Niederlanden) haben wir viele Kaninchen und mögen wir auch gerne uns die Natur anschauen.

Uwe Krobisch (47 Jahre )

Registriert seit 18.01.2011

Ich liebe das Leben,meine Frau,gutes Essen und mag nette Menschen.

Elke Matschek (62 Jahre )

Registriert seit 21.07.2008

bin glücklich verheiratet, habe 2 erwachsene Töchter, dazu 2 nette Schwiegersöhne u. 6 Enkelkinder ( 3 Mädchen u. 3 Jungen) Seit dem 16. März 2012 noch eine zuckersüsse Urenkelin Namens Kailyn-Isabella. Meine Familie steht für mich an erster Stelle, genauso wie unsere 5 Katzen. Ich fotografiere sehr gerne u. Motive finde ich bei unseren Katzen u. in unserem Garten fast täglich.

Bernd Müller ()

Registriert seit 06.01.2013

Heidrun Preiß ()

Registriert seit 29.10.2009

Elke Preuß ()

Registriert seit 16.07.2012

D. Schlegel ()

Registriert seit 06.02.2011

"Naturfreund ist derjenige, der sich mit allem, was in der Natur lebt, innerlich verbunden weiss, an dem Schicksal der Geschöpfe teilnimmt, ihnen, soviel er kann, aus Leid und Not hilft, und es nach Möglichkeit vermeidet, Leben zu schädigen oder zu vernichten." Albert Schweitzer