Die Berndorfer Schule und Kirche, in vergangenen Jahren
In einem weiteren Kurzreferat, im Rahmen des 1150 jährigen Dorffestes, trug Rolf Dornseif am vergangenen Sonntag zu den Themen „Schulverhältnisse in Waldeck und Kirchenverhältnisse in Berndorf“ einige interessante Eckdaten zusammen.
Nach der Reformation nahm das Schul- und Bildungswesen in Waldeck einen neuen Weg. Ab 1556 sollten die Kinder in die Schule geschickt werden. Der Schulbesuch war jedoch freiwillig.
Ab 1704 wurde dann die Allgemeine Schulpflicht eingeführt. Hierin wurde desweiteren festgelegt dass ein Lehrer maximal 120 Schüler unterrichten durfte. Sollten es mehr Kinder sein, musste ein Zweitlehrer (Junglehrer) eingestellt werden.
Ein Neues Schulgesetz der Fürstlich Waldeckischen Regierung trat dann 1846 in Kraft.
Es besagte, dass der Ortspfarrer Vorsitzender des Schulvorstandes wurde .
Der Lehrer indes hatte zusätzlich, kostenlos die Aufgaben des Küsters, so wie Organisten wahrzunehmen.
Die Gemeinde wiederum hatte dafür Sorgezutragen dass der Lehrer mit Geld oder Naturalien bezahlt wurde.
Das zur Verfügung gestellte Dienstland indes, konnte von ihm selbst genutzt oder auch verpachtet werden.
1855 indes kam wiederum eine Schulordnung heraus, in der es um die Volksschulen, Höhere Schulen so wie Gymnasien ging. So sollten bei einem Neubau der Klassenraum pro Kind 2m² und die Höhe 3 bis 4 Meter betragen. Das Schulgeld wurde auf höchstens 10 Silbergroschen pro Jahr und Kind begrenzt. Am Sonntag nach Johanni wurde in Berndorf jährlich, im Adelkopf, (Strother Straße) ein Schulfest gefeiert.
Zum Kirchenverhältnis Berndorf kann man sagen, das die Kirchengemeinde Berndorf und Helmscheid, als Filialgemeinde, von jeher zusammen gehört haben. Neubauten oder Reparaturen an der sogenannten Mutterkirche wurden schon damals aus einem Kirchenfonds getragen, sollte dies nicht reichen, wurden die weiteren Kosten zu 1/7 von der Filialgemeinde (Helmscheid) und 6/7 von der Muttergemeinde (Berndorf) aufgebracht. Schon zu jener Zeit hatte die Kirche Einnahmen aus Kapitalzinsen, Grundzinsen und Pachtgeldern von 105 Talern und 6 Silbergroschen. Das Diensteinkommen eines Pfarrers bestand nach dem Gesetz von 1848 aus 125 Morgen Ackerland, 10 Morgen Wiese, 1 Morgen Garten, der Pfarrwohnung, 8 Morgen Stallland, 12 Morgen Wildland und 4 Fuder Heu. Desweiteren kamen für Taufen, Konfirmationen, Beerdigungen Trauungen und dergleichen, weitere Gelder hinzu. Nicht zuletzt aus diesem Grunde sondern auch wegen der Nähe zu Korbach und dem guten Ackerboden war Berndorf schon immer eine begehrte Pfarrstelle.
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