Link in neuem Fenster öffnen Hier geht es direkt zur Wohnoase - Entdecken Sie aktuelle Trends und Tipps

Wasserschutz

Beiträge zum Thema Wasserschutz

Ratgeber
Benutzen strompolizeilich verboten!!!

Strompolizei

Als Strompolizei (teilweise: Flusspolizei) wurden bzw. werden die Behörden der Wasserbauverwaltungen bezeichnet. Ihnen oblag u. a. nach dem preußischen oder sächsischen Recht die Hoheitsverwaltung, insbesondere aber (wegerechtlich) die Instandhaltung der Schifffahrtswege. Der Begriff „Strompolizei“ kann schon 1852 in einer Schrift von Hugo von Bose nachgewiesen werden. Die Reichs- bzw. Bundeswasserstraßen stehen im privatrechtlichen Eigentum des Bundes (vgl. Art. 89 Grundgesetz). Der...

  • Niedersachsen
  • Pattensen
  • 21.03.12
  • 7
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.