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Kindesunterhalt

Beiträge zum Thema Kindesunterhalt

Ratgeber

Der Kindesunterhalt bei hohem Einkommen

Bei kleineren und mittleren Einkünften richtet sich der Kindesunterhaltsanspruch nach der Düsseldorfer Tabelle, aus welcher sich, ausgehend vom jeweiligen Alter des Kindes und dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils abzüglich der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen (sog. bereinigtes Nettoeinkommen), die Höhe des Kindesunterhalts ablesen lässt. Einmalige und regelmäßige Aufwendungen, welche von diesen Bedarfssätzen nicht erfasst sind, sind darüber hinaus von beiden Elternteilen...

  • Bayern
  • Friedberg
  • 06.08.18
Ratgeber

Düsseldorfer Tabelle aktualisiert

Mit der Düsseldorfer Tabelle werden die Sätze für den Kindesunterhalt geregelt. Der Unterhalt wird ab 2018 nun erhöht- allerdings werden auch die Einkommensklassen neu geregelt. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen Zum...

  • Hessen
  • Marburg
  • 13.11.17
  • 12
Ratgeber

Vortragsveranstaltung – kostenlos! Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder!

Darauf sollten Sie achten. Das hat sich geändert. Zwar hat sich die Düsseldorfer Tabelle, die für die Höhe des Kindesunterhalts maßgeblich ist, für das Jahr 2012 nicht geändert. Dies allein führt aber nicht zu mehr Klarheit der Unterhaltsverpflichteten. Haben Sie gewusst, dass sich die Steuerklassen im Jahr nach der Trennung ändern? Das hat zur Folge, dass der Unterhalt im Trennungsjahr höher ausfällt wie in den Folgejahren. Denn im Trennungsjahr werden die alten Steuerklassen beibehalten, der...

  • Bayern
  • Gersthofen
  • 21.06.12
Freizeit

Die Unterhaltsreform zum 01.01.2008 | Unterhalt | Kindesunterhalt

Die bereits lange angekündigte und immer wieder durch Änderungen herausgeschobene Unterhaltsreform ist nunmehr zum 01.01.2008 in Kraft getreten. Ziel der Reform war es, die bestehenden unterhaltsrechtlichen Regelungen an die eingetretenen gesellschaftlichen Veränderungen anzupassen. Beispielsweise den Umstand, dass mehrere Ehen, sowie eheliche und nichteheliche Kinder aus verschiedenen Beziehungen, heute nicht mehr die Ausnahme darstellen. Das Kindeswohl soll durch die Reform dadurch gestärkt...

  • Bayern
  • Friedberg
  • 15.01.08
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