Freie Wähler hinterfragen Haftungsgutachten der BayernLB

von Peter Schoblocher aus Thannhausen | am 14.03.2010 | 641 mal gelesen | 14 Kommentare | 0 Bildkommentare | 1 Bild
Bernhard Pohl, MdL Mitglied der BayernLB-Kontrollkommission

„Warum hat das Finanzministerium über die Generalversammlung der BayernLB veranlasst, ein eigenes Gutachten zur Haftung von Vorstand und Verwaltungsrat in Zusammenhang mit der Vorratskreditaufnahme und der Anlage dieses Geldes in Auftrag gegeben?“ Diese zentrale Frage ist nach Auffassung des Landesbank-Experten Bernhard Pohl, MdL der Freien Wähler, in der heutigen Sitzung der BayernLB-Kontrollkommission nicht zufriedenstellend beantwortet worden.

Pohl fragt weiter: „Wo liegt der Mehrwert für dieses Gutachten, und warum reicht es nicht aus, dass der Landtag eine renommierte Kanzlei mit der Prüfung beauftragt hat? Der Verdacht, dass die Kanzlei des Finanzministers in Wahrheit nicht die Interessen der Bank und der Steuerzahler im Auge hat, sondern frühere Vorstände und Verwaltungsräte schützen soll, hat sich verdichtet. Parallelen zum Fall Corinna Linner drängen sich geradezu auf.“

Einen faden Beigeschmack habe auch die die heimliche Weitergabe von Daten der vom Landtag beauftragten Kanzlei Flick, Gocke, Schaumburg an den Zweitgutachter, so Pohl weiter. Kritisch zu hinterfragen sei schließlich, ob die von der Landesbank beauftragte Kanzlei Hengeler und Müller unvoreingenommen prüfen könne, sei sie doch schon in der Vergangenheit für die damaligen Organe der BayernLB beratend tätig gewesen.

„Die Frage einer möglichen Interessenkollision muss die beauftragte Kanzlei selbst beantworten. Wenn sie aber in gleicher Sache Vorstand und Verwaltungsrat beraten hat, dürfte ihr die notwendige Distanz zum Gutachtensauftrag fehlen, wenn sie beurteilen soll, ob die darauf aufbauenden Tätigkeiten eine persönliche Haftung begründet. – Welchen Wert hat solch ein Gutachten dann noch?“

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