Ärztliche Versorgung im ländlichen Raum – Förderprogramm essentiell für deren Erhalt und Verbesserung!

Die auch im Landkreis Günzburg diskutierte Thematik der zukünftigen ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum veranlasste MdL Alfred Sauter, konkrete Maßnahmen zur Förderung einer auch in Zukunft qualitativ hochwertigen und flächendeckenden ärztlichen Versorgung in allen Landesteilen des Freistaats anzuregen. „Es freut mich, dass hierzu im Nachtragshaushalt 2012 zusätzliche Mittel in Höhe von 4,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt wurden. Die Fördermittel helfen dabei, die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern. Gerade für überwiegend ländlich geprägte Regionen wie den Landkreis Günzburg kann das Förderprogramm positive Impulse im Bereich der medizinischen Versorgung setzen“, so der heimische Landtagsabgeordnete Alfred Sauter (CSU).

Mit den Mitteln werden konkrete Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung gefördert. Der ländliche Raum steht hierbei im Mittelpunkt der Anstrengungen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Förderprogramme:

1. Förderung innovativer medizinischer Versorgungskonzepte

Die Versorgungsstrukturen müssen sich anpassen, wenn immer weniger junge Ärztinnen und Ärzte ihre Zukunft in einer Einzelpraxis sehen, weil sie etwa das wirtschaftliche Risiko nicht eingehen wollen, großen Wert auf eine ausgeglichene Work-Life-Balance legen oder die Berufsausübung im Team bevorzugen. Durch das Programm sollen daher innovative Projekte gefördert werden, mit denen dem Strukturwandel im Gesundheitssystem modellhaft begegnet werden kann. Beispiele hierfür sind Gemeinschaftspraxen mit besonders familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen oder neue Organisationsformen des Bereitschaftsdienstes. Finanziert werden maximal 50 Prozent der förderfähigen Projektkosten, höchstens jedoch 200.000 Euro pro Projekt. Die Förderlaufzeit beträgt bis zu drei Jahren. Für die Förderung innovativer medizinischer Versorgungskonzepte stehen Mittel in Höhe von 1,5 Mio. Euro im Nachtragshaushalt 2012 (hier und im Folgenden: Aktionsplan Demografischer Wandel) sowie 300.000 Euro aus „Aufbruch Bayern“ (Bayerische Gesundheitsagentur) zur Verfügung.

2. Förderung der Niederlassung von Hausärzten im ländlichen Raum

Ärzte entscheiden sich immer weniger für eine Niederlassung außerhalb der städtischen Bereiche. Durch einen finanziellen Anreiz soll daher die Entscheidung für eine Niederlassung als Hausarzt im ländlichen Raum gefördert und die Praxisgründung erleichtert werden. Die Niederlassung wird mit einer Niederlassungsprämie von 60.000 Euro unterstützt. Dabei muss in der Regel die Niederlassung in einem der 30 Planungsbereiche in Bayern erfolgen, in denen die Nachfolgergewinnung am dringendsten ist. Dies ist nach § 29 der Bedarfsplanungs-Richtlinien dann der Fall, wenn in Bezug auf den hausärztlichen Planungsbereich der Versorgungsgrad unter 75 Prozent der nach der Bedarfsplanung erforderlichen Ärzte sinkt. „Erfreulicherweise haben wir im Landkreis Günzburg gegenwärtig einen Versorgungsgrad von 105 Prozent, was insgesamt 77 niedergelassenen Hausärzten entspricht“, so MdL Alfred Sauter. Anhand der Versorgungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern werden die Bereiche, in denen die Nachfolgergewinnung am dringendsten ist, jährlich neu bestimmt. Darüber hinaus können über eine Härtefallklausel im Einzelfall besonders schwierige Fälle auch in anderen Bereichen gefördert werden.

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Hausarzt sich in einem Ort mit maximal 25.000 Einwohnern niederlassen; größere Gemeinden haben in der Regel geringere Probleme mit der Nachbesetzung freier Arztsitze. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Hausarzt sich verpflichtet, mindestens fünf Jahre einen hausärztlichen Vertragsarztsitz am gewählten Ort zu betreiben. Für die Niederlassungsförderung stehen Mittel in Höhe von 2 Mio. Euro im Nachtragshaushalt 2012 zur Verfügung. Damit können rund 30 Niederlassungen gefördert werden. „Durch die Niederlassungsprämie sollen Arbeitsbedingungen und -umfeld für die Ärzte attraktiver gestaltet werden, um dauerhaft kompetente medizinische Versorgung auf hohem Niveau im ländlichen Raum zu gewährleisten“ stellt Landtagsabgeordneter Alfred Sauter (CSU) fest.

3. Stipendienprogramm für Medizinstudierende

„Immer weniger Medizinstudierende können sich vorstellen, ihren Lebensmittelpunkt später im ländlichen Raum zu wählen“, so MdL Alfred Sauter. Dem soll ebenfalls im Rahmen des Förderprogramms entgegengewirkt werden. Deshalb sollen Medizinstudierende, die sich verpflichten, nach der Facharztweiterbildung für eine bestimmte Zeit als Arzt im ländlichen Raum tätig zu werden, ein Stipendium bekommen. Dieses beträgt 300 Euro pro Monat und wird für längstens vier Jahre gewährt. Es ist nicht zurückzuzahlen bei einer mindestens fünfjährigen Tätigkeit als Arzt im ländlichen Raum im ambulanten oder stationären Bereich. Für das Stipendienprogramm stehen Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro im Nachtragshaushalt 2012 zur Verfügung. Mit diesen Mitteln können rund 60 Stipendien vergeben werden. „Mit dem Stipendienprogramm sollen Anreize für junge Absolventen der medizinischen Fakultäten in Bayern geschaffen werden, den Ausgangspunkt ihrer Laufbahn in den ländlichen Raum zu verlegen, auch um die Nachfolgeproblematik in vielen Regionen zu entschärfen“, so MdL Alfred Sauter abschließend.
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Andreas aus Niedersachsen aus Laatzen am 24.06.2012 um 15:37 Uhr  
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