Stuttgart 21 - gute Planung und Beteiligung dauert - Teil 2 2001 bis heute

ICE im Kopfbahnhof Stuttgart
Stuttgart: Hauptbahnhof | Nachdem Politik und Bahn AG aufgrund unterschiedlicher Meinungen ein Moratorium durchführten, konnte im Frühjahr 2001 neu begonnen werden.
Die Politik in Baden-Württemberg hat sich maßgeblich dafür eingesetzt, dass Bahn und Bund "Stuttgart21" wieder aktivieren. Jetzt erst konnte mit den Planfeststellungsverfahren begonnen werden, diese sind Grundvoraussetzung dafür, dass überhaupt gebaut werden darf. In einem Planfeststellungsverfahren werden die Planungen des Antragsstellers auf Herz und Nieren geprüft. Es findet eine öffentliche Planauslegung statt, Bürger und Institutionen, sowie alle Betroffenen, könne ihre Einwände einbringen, diese werden dann in einem öffentlichen Erörterungstermin verhandelt. Bei Bedarf muss der Planungsantrag geändert werden, erneute Auslegungen und Erörterungen müssen unter Umständen stattfinden.
Das Bahnprojekt "Stuttgart 21" wurde in 7 Planfeststellungsabschnitte geteilt, die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm ist unabhängig davon und in 6 Planungs-
schritte aufgeteilt.
30.10.2001 Beantragung Planfeststellung für neuen Hauptbahnhof "S21"
2700 private Einwendungen
28.01.2005 PLANFESTSTELLUNG
24.07.2006 1.Änderung zur Planfeststellung
08.11.2007 2.Änderung zur Planfeststellung
18.12.2008 3.Änderung zur Planfeststellung

17.12.2001 Beantragung Planfeststellung für Fildertunnel
2500 private Einwendungen
19.08.2005 PLANFESTSTELLUNG

15.04.2002 Beantragung Planfeststellung für Zuführung aus Bad Cannstatt und
Feuerbach
341 private Einwendungen
13.06.2006 PLANFESTSTELLUNG

14.06.2002 Beantragung Planfeststellung Filderbereich bis Wendlingen
3168 Einwendungen
30.04.2008 PLANFESTSTELLUNG

30.08.2002 Beantragung Planfeststellung für Zuführung aus
Ober-/Untertürkheim
136 private Einwendungen
16.05.2007 PLANFESTSTELLUNG

Aktuell sind noch 2 Planfeststellungsverfahren in Bearbeitung. Aus den aufgeführten Daten ist ersichtlich, dass sich bisher rund 8800 Bürger mit den Planungen auseinander gesetzt haben und ihre Bedenken eingebracht haben. Dies zeigt, dass die Bürgerbeteiligung auch in unseren deutschen Bauverfahren ordentlich funktioniert und wahrgenommen wird. Die Auflistung zeigt auch, dass dies viel Zeit in Anspruch nimmt in der Regel 2 bis 6 Jahre von Beantragung bis zum Beschluss. Ich gehe davon aus, dass auch die aktuell noch laufenden Planfeststellungsverfahren die Zahl der beteiligten weiter steigen lässt. Dies ist richtig so. Jeder betroffene Bürger muss das Recht haben, seine Bedenken, Vorschläge zu äußern und muss sich gewiss sein, dass diese geprüft und gegebenenfalls berücksichtigt werden.
Auch nach Planfeststellung besteht die Möglichkeit, Änderungen durchzuführen. Im Bereich des Hauptbahnhofes gibt es mittlerweile bereits die 3.Änderung gegenüber dem ursprünglichen Plan.
in den Verfahren sind nicht nur die Einwendungen teil der Prüfung,ebenso werden und wurden die möglichen Alternativen noch einmal überprüft und bewertet.
Das Bahn- und Städtebauprojekt "Stuttgart 21" zieht sich und soll nun Ende diesen Jahrzehnts bahntechnisch abgeschlossen sein. Die städtische Bebauung wird sich über weitere 2 Jahrzehnte entwickeln und realisieren.
Hätte Politik und Bahn AG nicht in der Zeit des Jahrtausendwechsels ein Moratorium durchgeführt, könnte das Projekt bereits weiter sein.
Trotz allem, gebaut wird seit 1999. Die ersten Maßnahmen waren der Rückbau des Güter- und Ladebahnhofes und die Neubebauung des Areals. Seit Februar 2010 wird nun tatsächlich auch direkt am, im und um den Hauptbahnhof gebaut.
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4 Kommentare zum Beitrag
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Andreas aus Niedersachsen aus Laatzen am 28.09.2010 um 15:50 Uhr  
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Andreas aus Niedersachsen aus Laatzen am 28.09.2010 um 21:32 Uhr  
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