Grabscher darf nicht fristlos gekündigt werden!

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Das Bundesarbeitsgericht hat einen Grabscher, der einer Frau im Betrieb an den Busen fasste, von der fristlosen Kündigung freigesprochen.
Der Mann argumentierte damit, dass die Frau einen schönen Busen hätte und er nicht widerstehen konnte ihn zu begrabschen.
Ihm wurde fristlos gekündigt.
Das Bundesarbeitsgericht jedoch hatte die Tat mit dem Argument heruntergespielt, dass der Täter notorische Grenzen überschritten hätte. Und das nur ein mal.

Also liebe Frauen: Erst beim zweiten Übergriff Anklage erheben. Oder?

Bürgerreporter:in:

Hartmut Stümpfel aus Sarstedt

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