Wo: FDP
Wann: 02.03.2010 00:00 Uhr
FDP Roth begrüßt das Urteil zur Datenvorratsspeicherung
Roth: FDP | Die FDP in Roth begrüßt das vom Bundesverfassungericht gefällte Urteil zur Datenvorratsspeicherung. Nach dem Urteil ist die angegriffene Vorschrift der §§ 113a, 113 b TKG rechtswidrig sind. Insbesondere die Regelungen zur Datensicherheit, zur Transparenz der Datenverwendung sowie zum Rechtsschutz genügen nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Die Vorratsdatenspeicherung ist insbesondere nicht mit Art. 10 des Grundgesetzes (Briefgeheimnis, Post- und Fernmeldegeheimnis) vereinbar.
Als Folge des Urteils müssen nun sämtliche bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und es dürfen keine weiteren Daten gespeichert werden.
In einer ersten Stellungnahme äußerte Andreas Behling, FDP Roth, einer der über 35.000 Kläger, dass dieses Urteil ein Erfolg für unsere Freiheit und Grundrechte sei. Er bezeichnete das Urteil zu dem als herber Schlag für die alte schwarz-rote Bundesregierung. Dem schließt sich die FDP-Kreisverbandsvorsitzende Marina Schuster, MdB, an: "Mit dem weisen Urteilsspruch aus Karlsruhe verhindern die Richter einen Dammbruch und schieben dem Drang des Staates nach einer immer umfassenderen Überwachung seiner Bürger einen Riegel vor." Besonders begrüßte sie auch die unverzügliche Löschung der bereits erhobenen Daten.
Na, dann darf man ja gespannt sein, ob sich die FDP mit den Sicherheitsfanatikern der CSU-CSU auf ein neues Überwachungsgesetz einigt.
Derzeit herrscht absolutes Chaos bei Gelb-Schwarz!
Jetzt bekriegt sich die CSU sogar selbst.
Da lacht das linke Herz!



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