Was: FDP Roth begrüßt das Urteil zur Datenvorratsspeicherung
Wo: FDP
Wann: 02.03.2010 00:00 Uhr

FDP Roth begrüßt das Urteil zur Datenvorratsspeicherung

von A. Behling aus Roth | am 02.03.2010 | 641 mal gelesen | 1 Kommentar | 0 Bildkommentare | 0 Bilder

Roth: FDP | Die FDP in Roth begrüßt das vom Bundesverfassungericht gefällte Urteil zur Datenvorratsspeicherung. Nach dem Urteil ist die angegriffene Vorschrift der §§ 113a, 113 b TKG rechtswidrig sind. Insbesondere die Regelungen zur Datensicherheit, zur Transparenz der Datenverwendung sowie zum Rechtsschutz genügen nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Die Vorratsdatenspeicherung ist insbesondere nicht mit Art. 10 des Grundgesetzes (Briefgeheimnis, Post- und Fernmeldegeheimnis) vereinbar.

Als Folge des Urteils müssen nun sämtliche bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und es dürfen keine weiteren Daten gespeichert werden.

In einer ersten Stellungnahme äußerte Andreas Behling, FDP Roth, einer der über 35.000 Kläger, dass dieses Urteil ein Erfolg für unsere Freiheit und Grundrechte sei. Er bezeichnete das Urteil zu dem als herber Schlag für die alte schwarz-rote Bundesregierung. Dem schließt sich die FDP-Kreisverbandsvorsitzende Marina Schuster, MdB, an: "Mit dem weisen Urteilsspruch aus Karlsruhe verhindern die Richter einen Dammbruch und schieben dem Drang des Staates nach einer immer umfassenderen Überwachung seiner Bürger einen Riegel vor." Besonders begrüßte sie auch die unverzügliche Löschung der bereits erhobenen Daten.

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DIE LINKE Schwabach/Roth aus Schwabach am 03.03.2010 um 13:41 Uhr  
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