Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 9.2.2010: Die seit 2005 geltenden Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswiedrig!
Die seit 2005 geltenden Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder sind verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab dem Gesetzgeber auf, die Vorschriften bis zum Jahresende neu zu fassen. Bis dahin können die knapp sieben Millionen Hilfebedürftigen ergänzende Leistungen beanspruchen, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist.
"Welche Konsequenzen hat das Urteil?
Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene müssen neu berechnet werden. Die bisherige Regelung verstößt nach Ansicht der Richter gegen das Grundgesetz. Kritik übten sie vor allem an der Berechnungsmethode. Diese sei nicht transparent genug, erklärten die Richter.
Wo liegen die Hauptkritikpunkte der Richter?
Wie ARD-Rechtsexperte Dieter Möller erläuterte, haben die Richter zwischen dem physischen und dem sozio-kulturellen Existenzminimum unterschieden. Die aktuellen Sätze reichten aus, um Grundbedürfnisse wie Unterkunft und Nahrung zu decken. Bedürfnisse, die darüber hinaus gingen, beispielsweise Theaterbesuche oder die Mitgliedschaft in Sportvereinen, seien zu kurz gekommen. Auch die finanziellen Bedürfnisse von Kindern seien nicht korrekt ermittelt worden.
Bekommen Hartz-IV-Empfänger jetzt mehr Geld?
Ob die Bezieher von Arbeitslosengeld II aufgrund des Urteils mehr Geld bekommen müssen, hat das Verfassungsgericht offen gelassen. Die Richter kritisierten lediglich die Berechnungsmethode.
Bis wann muss es neue Regelungen geben?
Das Verfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Dezember 2010 gesetzt. Bis dahin sind die aktuellen Bestimmungen weiter gültig.
Wen betrifft das Urteil?
Betroffen sind rund 6,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger. Darunter sind etwa 1,7 Millionen Kinder, die staatliche Gelder im Rahmen von Hartz IV erhalten."
http://www.tagesschau.de/inland/faqhartziv102.html
Volltext:
http://www.familienrecht-muenchen.info/familienrec...
Ein Sieg für all die denen schon seit Hartz IV Einführung klar war, dass dieses Gesetz das Recht auf ein menschwürdiges Existenzminimum verletzt. Fünf Jahre mussten die Menschen unter Hartz IV leiden, fünf lange Jahre Hetze aus der Politik ertragen, fünf Jahre voller Demütigungen durch die Behörden.
Ich selber bin leider arbeitslos. Ich habe 20 Jahre gearbeitet und gerne meinen Beitrag zum sozialen Rechtstaat in Form von Steuern bezahlt. Als ich aber arbeitslos wurde musste ich gegen Gesetze und Behörden "kämpfen" die menschenunwürdig handeln, nach meiner Meinung sogar teilweise kriminell handeln.
Faktisch wird sich momentan nichts ändern. Die Neuberechnung soll erst Ende 2010 eingereicht werden. Bis dahin heisst es weiterhin klagen, klagen, klagen oder weiter unter menschenunwürdigen Umständen "existieren".
Die meisten Bürger haben eh keine Durchblick über ihre Rechte und Möglichkeiten. Mit dieser Tatsache "spielt" auch das Bundesverfassungsgericht. Nur wenige werden sich nun aufmachen um zusätzliche Leistungen zu beantragen, nur wenige werden den Staat wegen der bisherigen Menschenrechtsverletzungen auf Schadensersatz verklagen. Denn das ist wiederum mit Zeit- und Geldeinsatz versehen. Viele von mir befragte Hartz IVler befürchten auch Repressalien seitens der Behörden wenn sie ihr Recht durchsetzen wollen.
Hätte das BVerfGe gesagt: "Die Beiträge sind um 50 Euro zu niedrig" wäre es ein "gutes und eindeutiges Urteil" gewesen. Dann hätten die Betroffenen zu ihrer Leistungsstelle gehen können und 50 Euro mehr beantragen können.
So stehen die Betroffenen aber genauso hilflos und ohne Rechte da wie seit 5 Jahren schon.
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Kommentare zum Beitrag
An Courage fehlt es mir und wohl vielen Anderen auch nicht.
Vor Gericht ziehen ist aber sehr teuer geworden. Man muss heute schon Eintritt
bezahlen, bevor die Klage überhaupt angenommen wird.
Die zweite Instanz ist praktisch abgeschafft worden. Die Zulassung zur Berufung
wird streng gehandhabt. Nur wenn das Ersturteil völlig abwegig ist wird man
zugelassen.
Die Erfolgsaussicht ist nur sehr schwer kalkulierbar. Eine Klage ist wie Roulette
spielen.
Richter sind Beamte auf Lebenszeit, unkündbar, dürfen nicht gegen ihren Willen
versetzt werden. Sie sind theoretisch nur dem Gesetz verpflichtet.
Praktisch sind es auch nur Menschen, die sich das Leben leicht machen wollen,
viel Kontrolle haben Richter nicht zu befürchten. Ohne zweite Instanz schon gar
nicht mehr.
So geht der Rechtsstaat Deutschland langsam aber sicher unter.
Die Deutschen sind zunehmend der Behördenwillkür ausgeliefert.
Wenn ich nicht irre, kann das Urteil sogar eine Verringerung der Leistung bedeuten, wenn dadurch mehr auf den lokalen Bedarf Rücksicht genommen wird.
> "Fünf Jahre mussten die Menschen unter Hartz IV leiden, fünf lange Jahre Hetze aus der Politik ertragen, fünf Jahre voller Demütigungen durch die Behörden."
Also DARAN hat das Urteil NICHTS geändert!
DAS bleibt, wie es ist!


Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren. Soviel zu den Befürchtungen vor Repressalien.
Das Problem unserer Gesellschaft ist die Entsolidarisierung. Wenn unsere Väter und Vorväter sich aus Angst vor Repressalien zurück gehalten hätten würden wir heute noch im Feudalismus leben, doch wenn die aktuelle Generation so weiter macht wie in den letzten 10 Jahren wird sie wieder dort landen.
Ob das o.g. Urteil eine Wende zum Besseren bewirken wird liegt auch an der Courage der Betroffenen. Wer den Kopf in den Sand steckt bietet ein Hinterteil in das kräftig getreten wird.