Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 9.2.2010: Die seit 2005 geltenden Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswiedrig!

von Dipl.-Ing.agr. Frank Karl Tenbrink aus Peine | am 09.02.2010 | 195 mal gelesen |  3 Kommentare |  0 Bildkommentare | 0 Bilder

Die seit 2005 geltenden Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder sind verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab dem Gesetzgeber auf, die Vorschriften bis zum Jahresende neu zu fassen. Bis dahin können die knapp sieben Millionen Hilfebedürftigen ergänzende Leistungen beanspruchen, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist.

"Welche Konsequenzen hat das Urteil?

Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene müssen neu berechnet werden. Die bisherige Regelung verstößt nach Ansicht der Richter gegen das Grundgesetz. Kritik übten sie vor allem an der Berechnungsmethode. Diese sei nicht transparent genug, erklärten die Richter.

Wo liegen die Hauptkritikpunkte der Richter?
Wie ARD-Rechtsexperte Dieter Möller erläuterte, haben die Richter zwischen dem physischen und dem sozio-kulturellen Existenzminimum unterschieden. Die aktuellen Sätze reichten aus, um Grundbedürfnisse wie Unterkunft und Nahrung zu decken. Bedürfnisse, die darüber hinaus gingen, beispielsweise Theaterbesuche oder die Mitgliedschaft in Sportvereinen, seien zu kurz gekommen. Auch die finanziellen Bedürfnisse von Kindern seien nicht korrekt ermittelt worden.

Bekommen Hartz-IV-Empfänger jetzt mehr Geld?
Ob die Bezieher von Arbeitslosengeld II aufgrund des Urteils mehr Geld bekommen müssen, hat das Verfassungsgericht offen gelassen. Die Richter kritisierten lediglich die Berechnungsmethode.

Bis wann muss es neue Regelungen geben?
Das Verfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Dezember 2010 gesetzt. Bis dahin sind die aktuellen Bestimmungen weiter gültig.

Wen betrifft das Urteil?
Betroffen sind rund 6,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger. Darunter sind etwa 1,7 Millionen Kinder, die staatliche Gelder im Rahmen von Hartz IV erhalten."
http://www.tagesschau.de/inland/faqhartziv102.html

Volltext:
http://www.familienrecht-muenchen.info/familienrec...

Ein Sieg für all die denen schon seit Hartz IV Einführung klar war, dass dieses Gesetz das Recht auf ein menschwürdiges Existenzminimum verletzt. Fünf Jahre mussten die Menschen unter Hartz IV leiden, fünf lange Jahre Hetze aus der Politik ertragen, fünf Jahre voller Demütigungen durch die Behörden.

Ich selber bin leider arbeitslos. Ich habe 20 Jahre gearbeitet und gerne meinen Beitrag zum sozialen Rechtstaat in Form von Steuern bezahlt. Als ich aber arbeitslos wurde musste ich gegen Gesetze und Behörden "kämpfen" die menschenunwürdig handeln, nach meiner Meinung sogar teilweise kriminell handeln.

Faktisch wird sich momentan nichts ändern. Die Neuberechnung soll erst Ende 2010 eingereicht werden. Bis dahin heisst es weiterhin klagen, klagen, klagen oder weiter unter menschenunwürdigen Umständen "existieren".
Die meisten Bürger haben eh keine Durchblick über ihre Rechte und Möglichkeiten. Mit dieser Tatsache "spielt" auch das Bundesverfassungsgericht. Nur wenige werden sich nun aufmachen um zusätzliche Leistungen zu beantragen, nur wenige werden den Staat wegen der bisherigen Menschenrechtsverletzungen auf Schadensersatz verklagen. Denn das ist wiederum mit Zeit- und Geldeinsatz versehen. Viele von mir befragte Hartz IVler befürchten auch Repressalien seitens der Behörden wenn sie ihr Recht durchsetzen wollen.

Hätte das BVerfGe gesagt: "Die Beiträge sind um 50 Euro zu niedrig" wäre es ein "gutes und eindeutiges Urteil" gewesen. Dann hätten die Betroffenen zu ihrer Leistungsstelle gehen können und 50 Euro mehr beantragen können.
So stehen die Betroffenen aber genauso hilflos und ohne Rechte da wie seit 5 Jahren schon.

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