Wo: HarzEnergie
Wann: 18.02.2010 00:00 Uhr
Energieversorger HarzEnergie scheiterte mit Klage
Osterode am Harz: HarzEnergie | Goslar/Osterode (kip) 1.974,94 Euro gekürzte Gaspreiserhöhungen nebst 5 Prozent Zinsen über den Basiszinssatz wollte der örtliche Gasversorger HarzEnergie zunächst im Rahmen eines Mahnverfahrens und anschließend durch Klage gegenüber einem Badenhäuser Haushalt durchsetzen. Seit 2004 hatte der Badenhäuser Haushalt die vorgenommenen –teilweise erheblichen- Gaspreiserhöhungen der HarzEnergie nicht anerkannt und die vom Gasversorger zugesandten Rechnungen entsprechend gekürzt.Wie ein Mitglied dieses Badenhäuser Haushalts ausführte, beeindruckten alle „Einschüchterungsversuche“, die Androhung der Versorgungseinstellung noch die Vorlage eines zugunsten der HarzEnergie entschiedenen Urteils des Amtsgerichts Goslar den Badenhäuser Haushalt nicht.. Nachdem das Verfahren auf Antrag der den Badenhäuser Haushalt vertretenen Rechtsanwälte an die 1. Kammer für Handelssachen am Landgericht Hannover abgegeben wurde, zog der Rechtsanwalt der klagenden HarzEnergie die Klage vor dem Landgericht Hannover zurück. Das Landgericht Hannover hatte zuvor der Klägerin über ihren Rechtsvertreter den rechtlichen Hinweis gegeben, dass ihre Klage wohl wenig Aussicht auf Erfolg habe. Nun hat HarzEnergie neben den eigenen Kosten der Rechtsvertretung und der Gerichte auch noch die Kosten des Rechtsstreites für den Badenhäuser Haushalt zu tragen.

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