GVH? Oder doch nicht? Oder was?
Perfektes Chaos: Dass längst nicht überall "GVH" (Großraumverkehr Hannover) drin ist, wo "GVH" draufsteht, dürfen Fahrgäste im Raum Hannover nun wohl schon seit Einrichtung des geschichtsträchtigen Verkehrsverbunds in steter Regelmäßigkeit feststellen. Dank eines irrwitzigen Tarifsystems blicken selbst Mitarbeiter kaum noch durch und machen desöfteren widersprüchliche Angaben* - die den Kunden (intern: Beförderungsfall) auch mal den ein oder anderen Ärger einbringen können...
Freitagabend. Kai-Uwe S. aus Nienburg, seinerseits Inhaber einer "GVH-Kundenkarte" mit einer "GVH-MobilCard Ausbildung", surft auf der Internetpräsenz des Verkehrsverbunds, auf der vollmundig eine kostenlose Fahrradmitnahme angepriesen wird (Zitat):
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"Sie können Ihr Fahrrad in den Bussen und Bahnen im GVH zu bestimmten Zeiten kostenlos mitnehmen: Montag bis Freitag zwischen 8.30 und 15 Uhr (außer bei der RegioBus) sowie von 19 Uhr bis zum Betriebsschluss und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig."
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Eigentlich naheliegend, dass S., der ja auch sonst von Nienburg nach Hannover (Seelze) im GVH-Tarif befördert wird, damit sein Fahrrad am Samstag kostenlos in der S2 mitführen darf - hat er schließlich eine Kundenkarte mit einem großen GVH-Logo und mehreren GVH-Stempeln darauf - dazu eben eine "GVH-MobilCard" von Nienburg nach Hannover (€ 122,20), auf der ebenfalls das GVH-Logo aufgedruckt ist...
Samstag. Kai-Uwe S. begibt sich mit seinem Fahrrad in die S2 nach Haste. Kurz vor Linsburg kommt ein Mitarbeiter des S-Bahn-Prüfdienstes auf ihn zu. Statt (wie üblich) unfreundlicherweise gar nichts zu sagen oder sich ein leises "Morgen!" in den Hemdkragen zu nuscheln, beginnt der Dialog seitens des Prüfers mit einem kaum zu überhörenden "S-Bahn-Prüfdienst!!!". Der Mitarbeiter baut sich demonstrativ vor S. und seinem Fahrrad auf und hält ihm seinen "Prüfausweis" entgegen. S. zeigt seinen Fahrschein vor und bekommt vom Prüfer eine barsche Antwort: "Und der Fahrschein für das Fahrrad?!"
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Entgegen aller Vermutungen war S. also NICHT berechtigt, sein Fahrrad "in einer Bahn des GVH kostenlos mitzuführen", wie die Homepage des Verkehrsverbunds es beschrieben hatte (siehe oben). Warum das nicht rechtens war, vermochte der Prüfer allerdings auch nicht so ganz zu begründen. "Der GVH beginnt erst ab Hagen!" - Eine Antwort auf die Frage, warum denn auf dem Fahrschein mehrfach lang und breit "GVH" steht, der Fahrschein eindeutig ein Ticket (intern: Card) des GVH ist und es trotzdem nicht gestattet ist, ein Fahrrad auf einer Strecke mitzunehmen, auf der für Reisende der "GVH-MobilCard"-Tarif gilt, wusste er nicht. Stattdessen verlangte er ein Ausweisdokument für eine kostspielige "Fahrpreisnacherhebung", sprich: € 40,00.
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Es scheint also durchaus möglich, dass ein Beförderungsfall im GVH-Tarif reist, sein Fahrrad aber nicht... Wo der Sinn in diesem verqueren Tarif- und Beförderungsbedingungskonstrukt liegt, weiß wohl niemand so genau. Ganz ungeachtet solcher Beförderungsklauseln scheint den Verkehrsverbund der Imageverlust durch solche und ähnliche Sachverhalte aber wenig zu kümmern - statt einen Schritt nach vorn zu tun, geht man lieber zwei rückwärts (weg vom Kunden und vom "Service"). Statt hinterlistige Stolperfallen in den Beförderungsbedingungen auszumerzen, baut man offenbar fleißig weitere ein - ganz nach dem Motto "Ist der Ruf erst ruiniert..."
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Zeitgleich aber klagen die Mitarbeiter des Prüfdienstes (speziell in jüngster Vergangenheit) öffentlich über die Zunahme von Gewalt gegen ihre Person. Vielleicht wäre es auch hier sinnvoller, zu versuchen, den Arbeitgeber dazu zu bewegen, die Tarifbedingungen transparent(er) zu gestalten und im Sinne des Kunden auszulegen, statt ohne Sinn (und z. T. möglicherweise auch bedingt durch eine leichte Profilierungssucht) in der Presse rumzujammern...
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