Burgdorf: Fahrradrecht (7)
Burgdorf: Spittaplatz | In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot für Autos und Räder.
Räder müssen nicht weiter rechts fahren als andere Fahrzeuge.
Wer den gleichen Abstand einhält wie der motorisierte Verkehr, macht nichts verkehrt.
Ein Abstand von 80 Zentimetern bis einem Meter zum Fahrbahnrand sollte eingehalten werden. Gibt es Gründe, warum man nicht so weit rechts fahren kann - etwa weil der Belag bröckelt - ist dagegen nichts...
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Burgdorf: Spittaplatz | In der Regel müssen Radfahrer hintereinander fahren, sie dürfen allerdings nebeneinander fahren, wenn der weitere Verkehr nicht behindert wird. Praktisch ist das nur auf leeren Straßen möglich.
Für den Autofahrer bietet die Regelung weniger Vorteile, als man denken könnte. Wenn mehrere Radfahrer hintereinander fahren, wird das Überholen der Gruppe schwieriger. Manöver wie überholen und dann in die Schlange reinbremsen...
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Burgdorf: Niedersachsenring | Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
Kommunen dürfen Fahrradfahrer nur in besonderen Fällen zwingen, Radwege zu nutzen - und zwar dann, wenn es an der Stelle eine größere Gefahr gibt, die das normale Risiko des Straßenverkehrs "erheblich übersteigt". Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Die runden blauen Verkehrsschilder, die die Radler von der Fahrbahn auf die Wege zwingen sollen, dürfen somit an...
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Burgdorf: Spittaplatz | Im Allgemeinen gilt für Radfahrer die gleiche Höchstgeschwindigkeit wie für alle Verkehrsteilnehmer. Es gelten die Einschränkungen durch Beschilderungen - etwa in Tempo-30-Zonen.
Auch die Begrenzung auf Schrittgeschwindigkeit in Spielstraßen oder auf Parkplätzen gilt uneingeschränkt für Radfahrer. Hier müssen auch Radler extrem langsam fahren. Wichtig: Auch ein Radfahrer muss die Geschwindigkeit so wählen, dass er das Rad...
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Burgdorf: Spittaplatz | Eher nicht.
Einfache Elektroräder bewegen sich mit normaler Radlergeschwindigkeit, haben kein Nummernschild und verhalten sich im Verkehr wie Fahrräder. Aber auch eine beleibte Dame kann mit ihnen loszischen wie ein Radkurier.
Es gibt zudem Modelle, die wie ein Rad aussehen, aber Geschwindigkeiten wie ein kleines Motorrad erreichen. Rechtlich handelt es sich nicht Fahrräder, sie tragen auch ein Nummernschild. Diese...
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Burgdorf: Spittaplatz | Beim Überholen muss der Autofahrer einen Abstand vom Radfahrer halten, der 1,5 bis 2 Meter beträgt.
Rechnet man alles zusammen - 1,5 Meter Abstand zum Rad, 0,8 Meter Breite des Radlers und 0,8 bis 1 Meter Abstand des Rades zum Straßenrand -, wird klar, dass korrektes Überholen in der Stadt meist nur möglich ist, wenn der Autofahrer auf eine andere Spur ausweichen kann.
Achtung: Dabei muss der Autofahrer den Vorrang des...
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Burgdorf: Spittaplatz | In besonders beschilderten Einbahnstraßen dürfen Radfahrer entgegen der Einbahn-Richtung fahren.
Muss der Autofahrer dort prinzipiell mit entgegenkommenden Radfahrern rechnen? Natürlich muss er mit entgegenkommenden Radfahrern rechnen, deswegen sind diese Einbahnstraßen mit einem Hinweisschild gekennzeichnet.
Muss der Autofahrer in diesen freigegebenen Einbahnstraßen Platz für entgegenkommende Radfahrer lassen? Ja....
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