Burgdorf: Spittaplatz | In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot für Autos und Räder.
Räder müssen nicht weiter rechts fahren als andere Fahrzeuge.
Wer den gleichen Abstand einhält wie der motorisierte Verkehr, macht nichts verkehrt.
Ein Abstand von 80 Zentimetern bis einem Meter zum Fahrbahnrand sollte eingehalten werden. Gibt es Gründe, warum man nicht so weit rechts fahren kann - etwa weil der Belag bröckelt - ist dagegen nichts...
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Burgdorf: Spittaplatz | In der Regel müssen Radfahrer hintereinander fahren, sie dürfen allerdings nebeneinander fahren, wenn der weitere Verkehr nicht behindert wird. Praktisch ist das nur auf leeren Straßen möglich.
Für den Autofahrer bietet die Regelung weniger Vorteile, als man denken könnte. Wenn mehrere Radfahrer hintereinander fahren, wird das Überholen der Gruppe schwieriger. Manöver wie überholen und dann in die Schlange reinbremsen...
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Burgdorf: Spittaplatz | Im Allgemeinen gilt für Radfahrer die gleiche Höchstgeschwindigkeit wie für alle Verkehrsteilnehmer. Es gelten die Einschränkungen durch Beschilderungen - etwa in Tempo-30-Zonen.
Auch die Begrenzung auf Schrittgeschwindigkeit in Spielstraßen oder auf Parkplätzen gilt uneingeschränkt für Radfahrer. Hier müssen auch Radler extrem langsam fahren. Wichtig: Auch ein Radfahrer muss die Geschwindigkeit so wählen, dass er das Rad...
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