Grillen auf dem Balkon: Ist das erlaubt?

Die Grillsaison ist eröffnet, doch Sie haben keinen eigen Garten oder kein geeignetes Grundstück, auf dem Sie grillen können? Ja dann grillen Sie doch auf dem Balkon. Aber ist das nicht eigentlich verboten?

Die Antworte lautet: nein. Es gibt kein Gesetz, das grundsätzlich das Grillen auf dem Balkon verbietet. Aufpassen müssen Sie vor allem dann, wenn Sie Mieter sind. Vermieter können nämlich im Mietvertrag festschreiben, dass das Grillen verboten ist. Wenn Sie diesen Vertrag also unterschrieben haben, müssen Sie sich daran halten.

Rücksicht auf die Nachbarn

Außerdem sollten Sie immer darauf achten, dass ihre Nachbarn nicht gestört werden, wenn Sie sich ein paar Würstchen braten. Denn wenn die Anwohner in der Umgebung durch starken Rauch oder verstärkter Rußablagerung belästigt werden, kann ein Gericht entscheiden, dass das Grillen in diesem Fall verboten ist. Auch müssen Sie natürlich wie sonst auch darauf achten, dass beim Essen oder Feiern ein gewisser Lärmpegel nicht überschritten wird und dass Sie die vorgegebenen Ruhezeiten einhalten. Um 3 Uhr morgens auf dem Balkon grillen und dabei wild herumgrölen ist natürlich nicht erlaubt. Solange Sie aber Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen, sollten Sie keine Bedenken haben, was ihr „Grillfestchen“ betrifft. Also, Grillen auf dem Balkon ist erlaubt, außer etwas Gegenteiliges ist im Mietvertrag festgeschrieben oder die Nachbarn werden dadurch gestört.

Bürgerreporter:in:

Sandra Ebert aus Augsburg

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