Das Schild kennt jeder Autofahrer, doch was wirklich dahinter steckt wohl die Wenigsten.
In unserem Fall fuhr mein Mann mit einem VW-Crafter auf der Überholspur und wurde zur Kasse gebeten.
Er war sich keiner Schuld bewusst, denn im Fahrzeugschein ist die Breite mit
1993 mm angegeben. Laut Polizei jedoch zählen die Außenspiegel (oder etwaige überstehende Ladungen) dazu.
Daraufhin hat er unseren 5er BMW nachgemessen und festgestellt, dass auch dieser dann mehr als 2 m aufweist, obwohl im Fahrzeugschein 1840 mm Breite eingetragen sind.
Stellt euch jetzt mal vor, wer alles diese Spur nicht mehr benutzen darf!
Zählt ihr auch dazu?? Messt mal nach!
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Nun, vielleicht sollten die Herren Polizisten mal auf Lehrgang gehen. Meines Wissens zählen die Spiegel dann doch nicht dazu, weil die Grösse ja auch variabel ist, abhängig davon, welche Spiegel z.B. montiert sind. Aber tröstet Euch, solcherlei Fälle von Unwissenheit oder auch Unklarheit der Gesetzgebung wo es Auslegungssache ist, gibts ne ganze Menge. Wäre ich der Crafterfahrer, wäre es ganz klar ein Fall für den Anwalt. H.J.
.... und zu den wenigen gehöre ich auch, wer kommt denn auf so eine "vermessene" Idee, das mit der überstehenden Ladung kann ich ja noch verstehen, aber die Außenspiegel auch? - unglaublich.
Wenn das alles wirklich so wäre, müsste jeder Autofahrer ein Massband im Gepäck haben. Und nicht auszudenken was für ein Chaos entstünde, wenn dann jeder beim auftauchen eines solchen Schildes anhält und mit dem Maßband um sein Auto rennt. Und einen zweiten Mann als Helfer braucht man ja auch noch. Vielleicht hält man dazu einen anderen freundlichen Autofahrer von der Nebenspur an, damit er das eine Ende des Maßbandes an den Spiegel hält ,Grins. Ein tolles Zenario oder? Besonders weils ja dann soviele Autos betrifft, die dann alle im Angesichts eines dieser Schilder Ihrer Vermessungspflicht genüge tun. - Ist doch mal ein interessantes Gedankenspiel, oder. Stellts euch nur mal vor, lach. - Aber vielleicht gibts ja jemand "vom Fach" der das genau weiss,grins. h.j.
Ja, da kann man sich nur wundern. Ich denke, der BMW-Fahrer der hinter meinem Mann fuhr, musste nicht zahlen, aber Lieferwagen sind sofort dran.
Achtet aber mal darauf, wo man dann (eigentlich) nicht mehr fahren dürfte!
@Hans-Jürgen: Das was du beschreibst, haben wir zu Hause (und mit Bekannten) durchgesponnen.
Wir haben gegoogelt was das Zeug hält, aber leider war keiner vom Fach dabei!
Dieses Schild besagt, dass die Fahrbahnbreite 2m beträgt. Wenn mein Auto über alles breiter ist als 2m, kann ich da nicht fahren. Wenn da zwei Häuser 2m auseinander stehen, hast du mit 2,01m über Spiegel oder Ladung schlechte Karten. Man kann das natürlich als Haarspalterei betrachten, aber wenn es hart auf hart kommt, haben die Polizisten Recht!
Ich hab da auch nichts anderes gefunden. Also - im Zweifel von der Baustelle den rechten Spiegel einklappen... ;-))
Ladung ist natürlich etwas anderes.
Denoch - die Angestellten vom Werder-Taxisienst (ehemals...) irren auch mal:
Ich sollte als Fahrer einer Sattelzugmaschine am Sonntag berappen wg. Fahrverbot. Jer gute Jung´ in Grün war nicht darüber informiert daß dies u.a. nicht für Fahrzeuge ohne eigene Ladefläche gilt.
Ich aber.
So belehrt habe ich ihn dann leicht bedröppelt fahren lassen.
Ähnliches habe ich wegen meines Amateurfunkgeräts (NICHT CB-Funk!) im Auto mehrfach durchgemacht - und seitdem einen Zettel mit den notwenigsten Bestimmungen im Handschuhfach gehabt. Das half.
@Gerhard: Die Fahrbahnbreite beträgt nicht 2 m!
Vom Prinzip magst du ja recht haben, aber dann müssten auch die PKWs davon betroffen sein! Und da hätten viele schlechte Karten.
Außerdem sind im Fahrzeugschein die tatsächlichen Daten nicht ersichtlich!!
Die Angabe bezieht sich auf die TATSÄCHLICHE Breite (das ergibt sich aus der Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 264 und der Anlage 2 zur StVO).
Und die umfasst das komplette Fahrzeug - incl. Ladung, Spiegel,...
Die Verwaltungsvorschrift zu den Zeichen 264 und 265 sieht vor, dass bei Festlegung der entsprechenden Maße für Breite bzw. Durchfahrtshöhe ein ausreichender Sicherheitsabstand zu berücksichtigen ist. Eines Sicherheitsabstandes bedarf es, weil ansonsten immer die Gefahr besteht, dass zwei nebeneinander fahrende Fahrzeuge sich berühren...
Die tatsächliche Breite macht auch Sinn, denn wenn ich eine seitliche Begrenzung touchiere (und dadurch evtl. einen größeren Unfall verursache) ist es egal, ob mein Auto an sich schon breiter als 2m ist oder ob ich "nur" den Spiegel abgefahren habe.
Und wenn die Polizei nicht mittels "Knöllchen" drauf hingewiesen hätte, wär das im Fall eines Unfalls deutlich teurer geworden - da hilft dann leider auch keine Unwissenheit.
Ob die Spur bei so einer Breite überhaupt Sinn macht, weil sie praktisch kaum jemand befahren darf, ist ein anderes Thema - aber als Alternative käme ja praktisch in Baustellen nur die komplette Sperrung der 2. Spur in Frage.
Es betrifft aber nicht nur Baustellen! Außerdem geht es auch darum, dass die tatsächliche Breite des Autos nicht bekannt ist - außer man misst nach!
Dann brauchen doch solche Daten im Fahrzeugschein nicht eingetragen werden:
Falsche Daten sind schlechte Daten!!
Liebe Kerstin. In der Theorie magst du sicher recht haben. Leider ist vieles in unseren Gesetzen, Erlassen, Verordnungen und wie sich das ganze getue nennen mag, alles basierend auf die Theorie aufgebaut. Wir müssen da keine Grundsatzdiskussion vom Zaun brechen. In puncto bürokratischer Schwachsinn sind wir in Deutschland sowieso Spitzenreiter. Gibt ja viele Beispiele, so wie es Edgard ja auch berichtet. Aber ehrlich, in diesem Fall, welcher Fahrer kennt denn nun die genaue Breite seines Fahrzeuges, wenn sie nichtmal in den Papieren steht? Und wenn du sagst das es bei der Kennzeichnung solcher Engpässe durch Schilder gewisse Toleranzen gibt, deren Grösse ja ganz sicher ebenfalls bürokratisch korrekt definiert sind, dann werden diese Toleranzen sicher auch bei Fahrzeugabmessungen berücksicht, wissend das die Maße in den Papieren zuzüglich nichtberücksichtigter Überhänge, diese Toleranzen nicht erreichen. Was am Ende doch soviel bedeutet, das das Fahrzeugmaß in den Papieren (ohne Spiegel) für die Gültigkeit des Schildes (und des Verbotes)die Bezugsgrösse ist. Und danach muss sich also auch der Gesetzgeber richten . Anders ist es gar nicht möglich und zu jeder Zeit anfechtbar. Eine Ausnahme ist klar eine Ladung. Die muss der Fahrer dann schon wirklich vermessen. -Armes Deutschland. H.J.
Die Frage war hier nicht der Sinn solcher Vorschriften, sondern die Bedeutung des Schildes. Und das bezieht sich nun mal auf die tatsächliche Fahrzeugbreite incl. Spiegel.
Ich vermute, dass im Fahrzeugschein wohl nur die "unveränderliche" Breite, also die der Karosserie, angegeben ist. Wie breit das Auto tatsächlich ist, mag ja z.T. sehr individuell sein (ein Spiegel, zwei Spiegel, Wohnwagenspiegel, Art der Spiegel,... what ever). Hab mich mit den Angaben im Fahrzeugschein noch nie so wirklich beschäftigt - die tatsächliche Breite kannte ich vor dem Kauf schon aus dem Datenblatt zum Auto. Was im Fahrzeugschein steht, habe ich ehrlich gesagt nie überprüft.
Und im Zweifel wird die Nichtbeachtung (ob nun "vorsätzlich" oder aus Unwissenheit) eben teuer - z.B. wenn ein Lkw von seiner Fahrspur abkommt und ein auf der Nachbarspur fahrendes, zu breites Fahrzeug streift. Da gibt es schon Rechtsprechung, dass dann den Pkw-Fahrer eine Mitschuld trifft. Die Haftungsquote für den "unschuldigen" Pkw-Fahrer (schließlich ist der Lkw von seiner Spur abgekommen) betrug 25 %.
Das Fahrzeug war übrigens einschließlich der Aussenspiegel 2,204 Meter breit - im Fahrzeugschein eingetragen waren 1,904 Meter.
Sorry, ich hab weder die Vorschriften gemacht, noch das Schild auf- oder den Fahrzeugschein ausgestellt - und bei einer Versicherung arbeite ich auch nicht. Aber so isses nun mal leider...
Liebe Kerstin. Sicherlich haben sie recht. Logisch ist die Sache dennoch nicht. Ich würde in jedem Fall jegliche juristischen Register in solch einem Fall ziehen. Auch wenn es nur um ein Bußgeld geht. Denn es geht ja nun nicht wirklich ums Geld, wenn man sich wehrt, in diesem Fall. Wenn uns unsere Gesetzgeber schon mit Vorgaben überhäufen, dann bitte eindeutige. Ich fühle mich bei so etwas immer etwas für dumm verkauft. Nach dem Motto "wir legen das schon so aus des du zahlen musst - dafür haben wir das ja so gemacht". Aber ich lasse mich nun mal nicht gern vom Staat und seinen "Geldeintreibern" verschaukeln. Man stösst ständig auf solche Fälle in unserem geregelten Staat. Behördendiktatur eben. Aber das ist ein anderes Thema. Darüber lasse ich mich so hier nicht aus. Das tue ich dann doch lieber für Verlage, gegen Bezahlung, grins. Gruss h.j.
@Kerstin:
"die tatsächliche Breite kannte ich vor dem Kauf schon aus dem Datenblatt zum Auto. Was im Fahrzeugschein steht, habe ich ehrlich gesagt nie überprüft."
Mein Mann hat sich die Fahrzeugdaten auf der Web-Site von
"VWN" angesehen und kein tatsächliches Fahrzeugmaß gefunden, sondern auch dort war lediglich die Breite wie im Fahrzeugschein angegeben.
Die Spiegel sind (in den meisten Fällen) integriert und können nicht ohne weiteres ausgewechselt werden.
Das mit den Spiegeln war nur eine Vermutung, warum die Breite der Karosserie im Fahrzeugschein stehen könnte.
Die Angaben im Schein ergeben sich ja aus der Typbezeichnung und den dafür von Hersteller hinterlegten Daten. Und die Breite ist zumindest in Bezug auf die Karosserie eben bei jedem Fahrzeug dieses Typs identisch - aber vielleicht nicht die tatsächliche Breite, weil ich mir beim Kauf nur einen Spiegel anbauen lassen hab, weil das Auto sonst nicht in die Garage passt, der Hersteller fand plötzlich ein anderes Spiegelmodell schöner,... k.A.
Scheinbar hatte ich bei meinem Auto Glück - im doppelten Sinne.
Ich darf nicht nur die begrenzte Spur benutzen - ich hab auch die tatsächliche Breite vom Verkäufer mitgeteilt bekommen, und sogar eine Strichzeichnung dazu, aus der die Abmaßungen der Karosserie (und diese Breite ist tatsächlich auch die, die im Schein steht) UND die Gesamtbreite incl. Spiegeln hervorgehen. Das ist für einen Käufer ja eigentlich auch die einzig interessante Angabe - wär ja doof, wenn das Auto plötzlich nur ohne die Spiegel durch das Garagentor passt.
@ Hans-Jürgen: Das steht ja jedem frei - Anwälte gibt es ja genug... ;o)
Das liest leider nicht jeder
Im letzten Jahr gab es noch Schilder auf denen ein Angehöriger, oder auch Kinder zu sehen waren, die Verkehrstote zu beklagen hatten. Jetzt heißt es...
Notorische Linksfahrer
Daß Pkw-Fahrer notorisch auf der linken Spur fahren, darin habe ich mich längst gewöhnt. Gestern bei Hamburg auf der A7 fuhr dann ein Lkw aus Litauen...
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