Information zur Sitzung des Ortsrates der Ortschaft Suttorf am 26.01.2011

Allen Lesern und Leserinnen meiner Beiträge möchte ich hiermit erst einmal ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2011 wünschen.

Mit dem nachstehenden Beitrag beabsichtige ich die Suttorfer Öffentlichkeit über die zu beratenden Tagesordnungspunkte des Ortrates in der Ortsratssitzung am Mittwoch, d. 26.01.2011, Beginn:19:30 Uhr, im Gasthaus „Zur Krone“, In Suttorf 29, erneut zu informieren.

Anregungen, Hinweise und Einschätzungen dazu möchte ich wieder in die Beratung des Ortsrates einfließen lassen.

Die Tagesordnung sieht vor:

1. Feststellung der ordnungsmäßigen Ladung und der Beschlussfähigkeit.
Bedarf keiner näheren Ausführung

2. Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 27.10.2010.
Bedarf keiner näheren Ausführung

3. Einwohnerfragestunde gemäß § 43 a Niedersächsischer Gemeindeordnung
In der Ortsratssitzung am 27.10.2010 wurde einem Suttorfer Bürger eine an die Stadtverwaltung gerichtete Frage, die sich auf den Schwerlastverkehr zur Biogasanlage bezog, mit dem Hinweis abgetan, dass die Niedersächsische Gemeindeordnung eine Anfrage nur für Anfragen an den Ortsrat vorsehe. Dazu ist Klärungsbedarf herbeizuführen. (siehe meine Veröffentlichung in my heimat vom 28.11.2010 -Ergebnisbericht zur Sitzung des Ortsrates der Ortschaft Suttorf am 27.10.2010-).

4. Straßenerneuerungsprogramm 2011: Beteiligung der Ortsräte gemäß § 55 g NGO.
(Drucksache Nr. 258/2010).
Hierzu ist nachstehender Initiativantrag dem Ortsrat von der UWG zugegangen.


31535 Neustadt a.Rbge., d. 15. 01. 2011
An den
Ortsrat der Ortschaft Suttorf
über
Herrn Bürgermeister
der Stadtverwaltung Neustadt a. Rbge.

Initiativantrag zur Informationsdrucksache Nr. 258/2010 vom 12.10.2010.
Straßenerneuerungsprogramm 2011; Beteiligung der Ortsräte gemäß § 55 g NGO.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Ortsrat der Ortschaft Suttorf möge in seiner Sitzung am 26. Januar 2011 bei Tagesordnungspunkt 4, Straßenerneuerungsprogramm 2011: Beteiligung der Ortsräte gemäß
§ 55 g NGO, folgende Beschlussfassung zu der o.g. Informationsdrucksache vornehmen

1. Der Ortsrat der Ortsschaft Suttorf möge beschließen, die Straßen „Am Graseweg“ und „Auf dem Or“ aus dem Straßenerneuerungsprogramm 2006 zu streichen.
2. Der Ortsrat der Ortschaft Suttorf möge beschließen, die Straße „Am Graseweg“ in das Straßenerneuerungsprogramm 2011 aufzunehmen, da die Sanierungsmaßnahme des Seitenraumes der Straße „Am Graseweg“ eine Unterhaltungsmaßnahme der Stadt Neustadt a. Rbge. ist, die eine Beitragsrelevanz für die Anlieger der Straße „Am Graseweg“ nicht entstehen lässt.
3. Soweit der Ortsrat der Ortschaft Suttorf den beantragten Maßnahmen aus Ziffer 1 und 2 nicht folgt, wird hilfsweise beantragt, den Anliegern der Straße „Am Graseweg“ in Eigeninitiative die Sanierungsmaßnahme mittels Rasenkantensteinen oder ähnlichen Materialien zu ermöglichen. Die Arbeiten dazu sind unter fachmännischer Federführung auszuführen. Eine finanzielle Beteiligung der Stadt Neustadt a. Rbge. ist zu fordern, die aus der zukünftigen Einsparung der bisherigen Unterhaltungskosten ermittelt werden sollte. Die Sanierungsmaßnahme der Straße „Auf dem Or“ ist nicht aktuell und bedarf daher keiner näheren Ausführung.

Begründung:
Die Straße Am Graseweg ist eine innerörtliche Straße mit hohem Nutzungsdruck durch den Schulbus- und sonstigen Schwerlastverkehr, besonders aus dem landwirtschaftlichen Bereich.
Sie ist keine ausschließliche Anliegerstraße, sondern vorwiegend eine Durchgangsstraße für Anlieger der Straßenzüge: „Im Aller“, „Auf dem Or“, „Neue Wiese“, „Oberheufeld“ sowie „In der Hasenheide“.
Die Sanierungsmaßnahme des Seitenraumes der Straße „Am Graseweg“ ist eine Maßnahme der Stadt Neustadt a. Rbge. im Rahmen ihrer bestehenden Verkehrssicherungspflicht. Außerdem werden damit zukünftige notwendige wiederkehrende finanzielle Aufwendungen für Unterhaltungsmaßnahmen im Seitenraum entbehrlich sein. Die Fahrbahndecke entspricht den gegenwärtigen Ansprüchen.
Es wird daher vorgeschlagen, die Seitenräume der Straße „Am Graseweg“ mit Rasengittersteinen oder ähnlichen Materialien zu versehen und die Anlieger der Straße von einer Beitragspflicht freizustellen. Dazu wird die Auffassung vertreten, dass die vorgeschlagene Sanierungsmaßnahme mit Rasengittersteinen oder ähnlichen Materialien, trotz der Vorbehalte im Gutachten zur Versickerungseignung vom 25.05.2010, das geeignete Mittel ist. Dazu hat das Fachamt der Stadt Neustadt a. Rbge., Fachdienst Tiefbau, mit Vermerk vom 25. Oktober 2010 zwar festgestellt, dass in rund 2/3 des Untersuchungsbereichs der Boden bedingt geeignet bis geeignet sowie in rund 1/3 des Untersuchungsbereichs der Boden bedingt bis nicht geeignet ist. Genauere Angaben zu dem Umfang des nicht geeigneten Untersuchungsbereichs fehlen jedoch. Auch werden keine technischen Alternativvorschläge, die eine Versickerung im Unterbau dieses Bereiches ermöglichen würden, vorgeschlagen.
Selbst im Gutachten bei Ziffer 7 - Beurteilung der Versickerungseignung – fehlen Längenangaben zum Untersuchungsgebiet BS 2, die eine Versickerung von Wasser als nur bedingt geeignet bis nicht geeignet einstufen. Die Bohrung dazu ist auf Höhe des Grundstücks des Anliegers Kuhlmann, in unmittelbarer Nähe zum gegenüberliegenden Grundstück des Anliegers Hillen, vorgenommen worden. Der Anlieger Hillen hat jedoch vor seinem Grundstück in Eigenleistung Rasengittersteine verlegt. Das hat zu dem Ergebnis geführt, dass der Seitenraum befahrbar, die Fahrbahn vergrößert ist und das Oberflächenwasser, wie auch schon zuvor, aus dem Bereich der Straße ohne Schwierigkeiten in dem Seitenraum versickert. Letzteres haben im Übrigen die Anlieger in der Bürgerversammlung am 12. Januar 2010 durchgängig für den gesamten Straßenzug versichert, also auch in dem Seitenraum, in dem keine Rasengittersteine, Regengossen bzw. Pflasterung verlegt worden sind.
In dem Bereich des Seitenraumes, in dem keine Rasengittersteine, Regengossen bzw. Pflasterungen bestehen, hat sich im Laufe der Zeit ein Zustand gebildet der Loch an Loch aufweist und damit störend für die Benutzer der Straße ist und eine Verkehrsgefährdung, besonders bei der Begegnung von Fahrzeugen untereinander, darstellt.
Dieser Zustand würde durch die Verlegung von z.B. Rasengittersteinen behoben werden.

Es bleibt somit festzustellen, dass die Realität im krassen Widerspruch zu dem Auftragsgutachten der Stadt Neustadt und der Selbsteinschätzung aus dem Vermerk vom 25.10.2010 steht.
Damit dürfte das Fazit aus dem Vermerk vom 25.10.2010 widerlegt sein, dass eine geregelte Versickerung im Seitenraum nicht möglich ist.

Die Stadt Neustadt a. Rbge. ist zuständiger Kostenträger der Straße „Am Graseweg“, eine innerörtliche kommunale Straße, deren Eigentümer die Stadt Neustadt a. Rbge. ist und diese wegen ihrer bestehenden Unterhaltungspflicht für den ordnungsgemäßen Zustand der Straße zu sorgen hat. Die Stadt Neustadt ist somit Baulastenträger.

Sollte der Ortsrat diesem Antrag nicht folgen, wird vorsorglich die Durchführung der Maßnahme nach Ziffer 3 beantragt. Nähere Absprachen unter den Beteiligten wären dann ergänzend dazu vorzunehmen.

gez.: Heinrich Köhne, UWG Mitglied
gez.: Karl-Heinz Grote, Mitglied des Ortsrates


5. Satzung zur Durchführung von Bürgerfragen nach § 22 d der Niedersächsischen Gemeindeordnung; Antrag der Gruppe CDU-BürgerForum-FDP vom 14.08.2010.
(Drucksache Nr. 302/2010). Erläuterungen dazu bei Tagesordnungspunkt 6

6. Richtlinien für Meinungsumfragen, Antrag der Gruppe CDU-Bürgerforum-FDP vom 14.08.2010 (Drucksache Nr. 301/2010).
Die Tagesordnungspunkte 5 und 6 betreffen inhaltlich den gleichen Sachverhalt. Sie können daher in einem Zusammenhang dargestellt werden
Satzung und Richtlinien sind dazu von der Verwaltung entwickelt worden. Grund ist, die Bürgerinnen und Bürger mittels Bürgerbefragung an der politischen Entscheidungsfindung zu beteiligen. Als Formen der Befragungen kommen in Betracht:
a) die persönliche Befragung durch einen (externen) Interviewer,
b) die telefonische Befragung,
c) die Online-Befragung über die Homepage der Stadt,
d) die schriftliche Befragung mittels standardisiertem Fragebogen.
Nach der Kommentierung zur Niedersächsischen Gemeindeordnung, Robert Thiele, zu § 22 d, (Erläuterungen bei Ziffer 3), handelt es sich nicht um eine Verfahrensvorschrift für den Rat, so dass Stadtbezirks- und Ortsräte keine Bürgerbefragung durchführen können.

7. Mastneubau der Telekom in der Gemarkung Suttorf (Drucksache Nr. 7/2011 ).
Die Telekom beabsichtigt, den Mobilfunkstandort in der Gemarkung Suttorf um den Dienst UTMS zu erweitern. Da sich der Standort an einer Windkraftanlage vertragsrechtlich nicht langfristig sichern lässt, möchte die Telekom einen neuen Mobilfunkstandort als freistehenden Antennenträger (Antennenhöhe 40 m) errichten. Die Verwaltung hat Stellung bezogen und zwei Maststandorte alternativ vorgeschlagen. Die Zulässigkeit der Vorhaben beurteilt sich nach § 35 BauGB. Das Landschaftsbild dieses Bereiches ist durch die vorhandenen Windkraftanlagen, die auch im Flächennutzungsplan dargestellt sind, vorbelastet und somit grundsätzlich für einen Mastneubau geeignet. Der neue Antennenträger sollte möglichst in der Nähe einer vorhandenen Windkraftanlage errichtet werden. Aus landschaftsästhetischer Sicht neben der Biogasanlage.
Ich beabsichtige, alle Windkraftbetreiber sowie deren Grundstückseigentümer über die beabsichtigte Maßnahme zu informieren, um allen die Möglichkeit einer Bewerbung zu geben. Dazu habe ich die Stadtverwaltung gebeten, mir die entsprechenden Daten zu offenbaren. Ich habe dazu gleichfalls erklärt, von meiner Information Abstand zu nehmen, soweit die Stadtverwaltung im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung selbst die Unterrichtung vornimmt.

8. Bekanntgaben
8.1. Produktplan der Stadt Neustadt a. Rbge. für das Haushaltsjahr 2011. Beteiligung der Ortsräte (Drucksache 238-1/2010).
Die Ergebnisse der Beratung der gesamten Ortsräte sind darin ausgeführt.
Für Suttorf sind das:
a) Einstellung eines Produktes Planung Fahrradweg Suttorf-Basse und Erstellung einer Prioritätenliste für künftige Radwege im Bereich der Stadt Neustadt a. Rbge.
b) Einstellung von Mitteln für verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Ortschaft Suttorf.
c) Einstellung von Mitteln für die Planung und Ausführung von schulwegsichernde Maßnahmen, vorrangig für das nördliche Ortsende.
d) Einstellung von Mitteln für die Ortschaft Suttorf für den Hochwasserschutz Leine im Teilhaushalt 68.

8.2. Sitzungstermine 2011 (Drucksache 307/2010).
Neben dem Sitzungstermin 26.01.2011 sind folgende Termine vorgesehen:13.04.2011 und der 09.11.2011.

9. Anfragen
Die Mitglieder des Ortsrates können besonders das Wort ergreifen.

Wie eingangs erwähnt,würde ich mich über Anregungen, Hinweise und Einschätzungen freuen.

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