Ergänzung zu meiner Information zur Sitzung des Ortsrates der Ortschaft Suttorf am 13.04.2011

Die Stadtverwaltung Neustadt a.Rbge. hat sich zwischenzeitlich zu meiner Anfrage zu Einladungen und Niederschriften zu Sitzungen geäußert:

Sie hat erklärt, dass Einladungen generell auch dann einen nichtöffentlichen Teil haben sollten, wenn neben den Tagesordnungspunkten
Genehmigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung am...
Bekanntgaben in vertraulichen Angelegenheiten
Anfragen in vertraulichen Angelegenheiten
keine weiteren Tagesordnungspunkte zur Beratung anstehen, da anderenfalls die Mitglieder des Ortsrates keine Möglichkeit haben würden, Fragen in vertraulichen Angelegenheiten zu stellen oder aber in einer solchen Bekanntgaben zu machen.
Sie gibt mir in dem Punkt recht und hat dazu erklärt, dass, wenn keine Bekanntmachungen bzw. Anfragen in vertraulichen Angelegenheiten ergangen sind, diese auch so in der Niederschrift festgehalten werden sollten. Nach der Vorstellung der Stadt Neustadt a.Rbge. wird dementsprechend also zukünftig die Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates auch einen nichtöffentlichen Teil enthalten.
Ich wiederhole, das ist Absicht, also Zukunft der Stadt Neustadt a.Rbge.

Zu meiner Kritik habe ich festzustellen, dass diese vorrangig gegenwartsbezogen war und hauptsächlich auf den Tagesordnungspunk „Genehmigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 26.01.2011“ abstellte, obwohl eine nichtöffentliche Sitzung unterblieben ist.
Folgerichtig hätte der Punkt „nichtöffentlicher Teil“ in der Niederschrift als nicht stattgefunden erwähnt werden müssen, was jedoch unterblieben ist. Was sollte also die Aufforderung in der Tagesordnung, diesen Teil zu genehmigen?
Auch ist es mehr als bedenklich, wenn die Tagesordnung, die an die Politiker gerichtet ist, nicht mit der Veröffentlichung der Tagesordnung in der Zeitung übereinstimmt. Wie mehrfach geschehen!
Meine Meinung: Die Forderung über eine Sitzung zu entscheiden, die nicht stattgefunden hat, ist gleichbedeutend mit einer Anforderung der Feuerwehr zu einer Brandbekämpfung, obwohl kein Brandherd besteht.

Im Übrigen meine ich, dass die Tagesordnung keinen Punkt „nichtöffentlicher Teil“ vorsehen muss, wenn keine konkreten Tagesordnungspunkte dazu bestehen. Auch für den Fall einer Unvorhersehbarkeit einer Information oder Bekanntmachung sieht sowohl die Nieders. Gemeindeordnung als auch die Geschäftsordnung des Rates Regularien vor, die eine Erweiterung der Tagesordnung erlauben. Das ist Praxis und wird auch so, zumindest in anderen Kommunen, gehändelt. Ankündigungen von Tagesordnungspunkten die nicht beraten werden sind somit überflüssig und entsprechen auch nicht dem Verfahren.

Mit freundlichen Grüßen
Charly Grote

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