Ärger im Urlaub?

Aktuelle Rechtssprechung zur Preisminderung bei Reisemängeln

FLUGVERZÖGERUNG:

- Ankunft erst am 2. oder 3. Tag : 100 % des Tagesreisepreises pro ausgefallenem Urlaubstag (AG Hamburg, 508 C 136/02)

- Verzögerung des Hin- oder Rückflugs um mehr als 4 Stunden : ab der 5. Stunde 5 % des Tagesreisepreises pro weitere Stunde (AG Hannover, 502 C 6301/01, AG Duisburg, 3 C 654/02 )

- geänderter Ankunftsairport bei Rückkehr, Bustransfer : 50 % bis 100 % des Tagesreisepreises (AG Hamburg, 4 C 378/02)

GEPÄCKVERLUST:

- kein Gepäck während des gesamten Urlaubs : 50 % des Reisepreises (AG Bad Homburg, 2 C 3393/00)

- Gepäck erst nach 3 Tagen : 25 % des Reisepreises (AG Frankfurt a. M., 32 C 1201/97)

UNTERBRINGUNG:

- „normales“ Hotel statt Club ohne Unterhaltungsprogramm : 40 % des Reisepreises (AG Düsseldorf, 25 C 11961/96)

- Verlegung in ein weiter vom Strand entferntes Hotel : 30 % des Reisepreises (LG Köln, 11 S 81/04)

- Unterbringung im 2. statt im gebuchten 5. Stockwerk : 5 % des Tagesreisepreises pro betroffenem Urlaubstag (AG Bad Homburg, 2 C 718/02)

- 4-Bett-Zimmer statt 2-Doppelzimmer für Familie : 25 % des Reisepreises (AG Düsseldorf, 38 C 17568/02)

- Doppelzimmer von 12 qm für Familie : 20 % des Reisepreises
(LG Kleve, 6 S 137/00)

- ungenügende Küchenausstattung im Ferienhaus bzw. Appartement : 5 % – 15 % des Reisepreises (AG Bad Homburg, 2 C 1969/00)

- schmutzige bzw. fehlende Bettwäsche : 10 % des Tagesreisepreises pro betroffenen Urlaubstag (AG Hamburg, 4 C 476/02)

- Licht und Fön im Badezimmer defekt : 5 % des Reisepreises (AG Duisburg, 35 C 210/04)

- Klimaanlage funktioniert nicht oder ist nicht eingeschaltet : 15 % bis 20 % des Reisepreises (LG Düsseldorf, 22 S 257/02,
AG Neuwied, 4 C 1322/03)

- Selbstbedienungsbüfett statt wie im Katalog A-La-Karte-Restaurant : 5 % des Reisepreises (AG Bad Homburg, 2 C 2154/03)

- statt Strand nur auf Fliesen errichtete Badeplattform : 20 % des Reisepreises (AG Düsseldorf, 37 C 15672/02)

- felsiger oder steiniger Strand statt Sandstrand - 5 % bis 10 % des Reisepreises (LG Hessen, 10 S 186/02, AG Bad Homburg, 2 C 354/01)

- kein Einkaufszentrum, keine Bars / Restaurants : 25 % des Reisepreises (AG Köln, 135 C 582/02)

- mehrer der im Katalog angegebenen Restaurants geschlossen : 15 % des Reisepreises (OLG Frankfurt a. M., 16 U 72/03)

- Reparaturarbeiten im Hotelzimmer : 10 % des Tagesreisepreises pro betroffenen Urlaubstag (AG Bad Homburg, 32 C 2221/02)

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