Zweckentfremdung der Rentenbeiträge

Das ARD-Magazin Plusminus packt ein heißes Eisen an

Die Rente mit 63. Die Mütterrente. Wahlgeschenke, für die sich die Regierung gerne feiern lässt. Sie ist ja auch fein raus. Politiker zahlen ja nicht in die Rentenkasse ein. Da fällt es leichter, die Rentenversicherten selber zur Kasse zu bitten. . .

Griff in die Rentenkasse

Zusätzliche Kürzungen in Form von versicherungsfremden Leistungen. Die alle ihre Berechtigung haben und auch gezahlt werden müssen! Nur sollte dafür die Gesamtgesellschaft aufkommen und nicht nur zu einem Großteil die gesetzl. Rentenversicherten. Der so genannte "Bundeszuschuss" der kein Zuschuss ist, deckt nur einen Teil der entnommen Gelder aus der GRV.
Die etwa 80 Mrd. - der sogenannte [viel zu geringe] Bundeszuschuss - sind Ersatzleistungen, die der Bund zahlen muss [§213 SGB VI], weil der Finanzminister aus den Rentenbeiträgen allgemeinstaatliche, gesamtgesellschaftliche Aufgaben finanziert! Und weil seit 1957 jedes Jahr zuwenig an die gRV zurück erstattet wurde, schuldet der Bund der gRV, also den Rentenversicherten, bis heute rund 700 Mrd. Euro!!! Der Staat bedient sich, nicht umgekehrt. Anschaulich erklärt an einem Beispiel

Versicherungsfremde Leistungen
Eine unvollständige Liste, da die Verwalter der Rentenbeiträge der gesetzl. Rentenversicherten nicht verpflichtet sind, sämtliche Ausgaben zu bilanzieren.

Neben diesen über den allgemeinen Haushalt zu finanzierenden Posten hat der Bund im Rahmen seiner Finanzverantwortung außerdem Bundesmittel bereitzustellen für:

1. Wiedergutmachung von NS und SED Unrecht
2. Rentenzahlungen aus einer Beschäftigung in einem Ghetto während des Krieges
3. Kriegsfolgelasten, Kriegerwitwen, Kriegswaisen, Kriegsversehrtenrenten
4. Rentenleistungen für Vertriebene und Spätaussiedler
5. Entschädigung für Sinti und Roma
6. Familienlastenausgleich bei Kindererziehungszeiten
7. Frühverrentung wegen Arbeitslosigkeit
8. Erwerbsminderungsrente, arbeitsmarktbedingt
9. Rententechnische Höherbewertung von niedrigen Arbeitsverdiensten
10. Anerkennung von Ausbildungszeiten (Schule, Studium etc.)
11. Deutsch israelisches Abkommen sich rückwirkend ab 1957 in die RV einzukaufen
12. Mütterrente
13. Rehamaßnahme
14. Transfere in die neuen Bundesländer
15. Vorgezogene Renten (z. B. Altersteilzeit)
16. Mindestrenten
17. Ansprüche von behinderten Menschen in geschützten Einrichtungen
18. Krankenversicherung der Rentner (KVdR), die Pflegeversicherung der Rentner (PVdR) tragen Rentner selbst
19. Zusatzabkommen mit den USA, Israel, Kanada
20. Rentenanteile, soweit sie in der Höhe des Barwertes der Rente bezogen auf die Lebenserwartung einer Mannesrente ab 65 bzw. 67 Lebensjahren abweichen
21. Durchlaufende Posten, bei den die GRV nur als Verwalter tätig ist (Knappschaftszuschüsse, DDR Zusatzversorgung
22. Bundesmittel für demografische Last
23. Organisation – und Gestaltungsmöglichkeit durch den Bund
Anteilige Verwaltungskosten für versicherungsfremde Leistungen
Auch die Werbung für private Versicherungsprodukte (Riester) wird aus Rentenbeiträgen bezahlt, illegal versteht sich, und damit für die Konkurrenz.

Ein Beispieljahr:
Anhand der Veröffentlichung der Deutschen Rentenversicherung im Heft 1/12 werden nicht beitragsgedeckte Entnahmen und so genannte Bundeszuschüsse in der Rentenversicherung veröffentlicht und als Beispiel das Jahr 2009 herangezogen.
- Die Rentenausgaben betrugen rd. 207,6 Milliarden Euro.
- Versicherungsfremde Leistungen nach DRV: rd. 55,6 Milliarden Euro
- Transferleistungen [RV-Bericht 2009] rd. 14,3 Milliarden Euro
- Summe der versicherungsfremden Leistungen 2009 rd. 69,9 Milliarden Euro
- Deutsche Rentenversicherung am 7.5.2012: 26,8 % der Rentenversicherungs-Ausgaben sind versicherungsfremd. Bundeszuschuss zur Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen: [DRV-Rentenversicherung in Zeitreihen, Oktober 2012, Seite 218]
- Bundeszuschuss 38,6 Milliarden Euro
- Zusätzlicher Bundeszuschuss u. a. aus Ökosteuer 18,7 Milliarden Euro
- Summe der Bundeszuschüsse 57,3 Milliarden Euro [nur Rentenkasse]
- Defizit zu Lasten der Gesetzlichen Rentenversicherung:

***** 12,6 Milliarden Euro! *****

[Quelle: Aus der Veröffentlichung in der Zeitschrift, "Die Rentenversicherung" Heft 1 von März/April 2012: Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschüsse in der allgemeinen Rentenversicherung. Die kommen dabei für 2009 auf einen Anteil der versicherungsfremden Leistungen von 34,0 Prozent der Rentenausgaben.]

.

Bürgerreporter:in:

Ingeborg Steen aus Moormerland

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