Versicherungsfremde Leistungen in der Angestellten- und Arbeiterversicherung

1) VDR – Fakten und Argumente, Heft 5, 01/1997: Versicherungsfremde Leistungen – sachgerecht finanzieren
2) VDR – Jahresbericht 2000: Die deutsche Rentenversicherung
3) VDR Deutsche Rentenversicherung Heft 10/2004 - Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der nicht beitragsgedeckten Leistungen und der Bundesleistungen an die Rentenversicherung vom 13.08.2004
4) Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Rentenversicherungsbericht 2008, 2009, 2010, jeweils S.32/33
5) Bundestagsdrucksache 1659 vom 08.09.1955, S. 67
6) BfA – Die Angestelltenversicherung, Heft 1/1956: Drohende Enteignung der RM-Rücklagen statt ihrer Aufwertung
7) BfA – Sozialversicherungsabkommen, Ausgabe 2/1994 (Broschüre)
8) U. Rehfeld (VDR) und H. Luckert (VDR) in Deutsche Rentenversicherung, Heft 1- 2/1989, S. 42: Die versicherungsfremden Leistungen der Rentenversicherung
9) VDR – Professor Dr. Franz Ruland am 21.11.1994 in Würzburg: Die versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
10) Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags Nr. 03/03 – Der aktuelle Begriff: Versicherungsfremde Leistungen (24.01.2003)
11) SPD – Fraktion vom 28.02.1996: Versicherungsfremde Leistungen in der Sozialversicherung: Gerechter finanzieren – Arbeitskosten senken – Beschäftigung schaffen
Ebenso: Anlage zur sozialpolitischen Korrespondenz der SPD Nr. 14 vom 12.04.1996
12) Der Spiegel Nr. 46 vom 14.11.2005, S. 68: Mit der Axt im Walde.
13) Financial Times Deutschland vom 10.11.2005: Milliardenschwere Fremdleistungen belasten Sozialsysteme
14) Bundestagsdrucksache Nr. 16/65 vom 10.11.2005, S. 331
15) VDR – Rentenversicherung in Zeitreihen, Oktober 2010
16) BMF – Monatsbericht November 2010, S. 50
https://dl.dropbox.com/u/20500045/fremdlasten.pdf

Nach der Definition des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR)
------------------ „sind alle Leistungen der Rentenversicherung als versicherungsfremd anzusehen, die nicht oder nicht in vollem Umfange durch Beiträge der Versicherten gedeckt sind.“ ---------------------

Fremdleistungen nach der Gründung der Angestelltenversicherung im Jahr 1911:

1. . . Zwangsweise Enteignung des Versicherten-Vermögens und der Rücklagen der Rentenversicherungsträger im 1. und 2. Weltkrieg zugunsten der Kriegskassen.
2. . . . Endgültige Enteignung der Rentenversicherungsträger zugunsten der Staatskasse 1955 (Kriegsfolgenschlussgesetz). Begründung: „Den Rentenversicherungen ist in Artikel 120 GG die Garantie gewährt worden, dass ihre Leistungsfähigkeit notfalls durch den Einsatz von Bundesmitteln sichergestellt wird. Damit besteht keine finanzielle Notwendigkeit, die verbrieften Forderungen dieser Träger der Sozialversicherung, die sich auf rund 14,5 Milliarden Mark belaufen, in die Ablösungsberechtigung einzubeziehen.“ Das entsprach dem halben Bundeshaushalt!
3. . . . Kriegsfolgelasten (Renten für Millionen Kriegsteilnehmer, Millionen Kriegerwitwen, Heimatvertriebene, Aussiedler). Dazu kommen seit 1992 zusätzlich die Transferleistungen in die neuen Bundesländer.
4. . . . Ab 1960 Abschöpfung der Überschüsse in den Versicherungskassen durch den Staat. (Von 1957 bis 2002 wurden umgerechnet rund 700 Milliarden Euro! incl. Verzinsung den Rentenversicherungskassen nicht wieder erstattet).
5. . . . Ab 1974 haftet die Angestelltenversicherung für die Defizite der Arbeiterrentenversicherung. Bis einschließlich 2002 hat die Angestelltenversicherung insgesamt rund 195 Milliarden DM in die Arbeiterrentenversicherung überwiesen.
6. . . . 1990: Überführung der Rentenversicherung der DDR, einschl. Zusatz- und Sonderversorgungssystemen in die gesetzliche Rentenversicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung muss damit auch für die Renten aller Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes der DDR (Regierung, Ministerien, aller Behörden, Volkspolizei, nationale Volksarmee, Staatssicherheit, Schulen, Hochschulen, wissenschaftliche Institute usw.) aufkommen, deren Nachfolger als Beamte selbstverständlich keine Beiträge mehr zahlen, die aber auf Grund der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme hohe Rentenansprüche haben bzw. Renten beziehen.
7. . . . Deutsch-Polnisches Sonderabkommen zur Sozialversicherung vom 9.10.75 galt bis 1990: Jeder Pole, der in der Bundesrepublik einen Wohnsitz nimmt, wird rentenrechtlich so behandelt wie ein vergleichbarer deutscher Kollege, dh. entsprechend dem Fremdrentengesetz. Dazu reichte es, einen Wohnsitz in der BRD anzumelden.
8. . . . Entschädigung für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet v. 22.4.1992.
9. . . . 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz v. 1994 zum Ausgleich beruflicher Benachteiligung politisch Verfolgter, u.a. in der gesetzlichen Rentenversicherung.
10. . . . Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligung für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet vom 1.7.1997.
11. . . . Neuregelung für Rentenzahlungen aus einer Beschäftigung in einem Ghetto während des Krieges v. 20.6.2002.
1994 hat das Institut der Deutschen Wirtschaft bereits darauf hingewiesen, dass Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung für die versicherungsfremden Leistungen pro Jahr mehr als 170 Milliarden DM aufwenden müssen. Der Bund als Verursacher beteilige sich daran nur mit 70 Milliarden DM; auf den restlichen 100 Milliarden blieben die Beitragszahler sitzen.
Die SPD-Fraktion ist in einem internen Arbeitspapier vom 28.2.1996 sogar auf jährlich etwa 110 Milliarden DM an versicherungsfremden Leistungen gekommen, die nicht durch Bundeszuschuss gedeckt sind.
http://www.youtube.com/watch?v=ExUoS11v9q0

Da diese Zusammenhänge also den Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft bekannt sind, stellt sich die Frage nach deren wahren Intentionen, wenn sie den weiteren Abbau sozialer Leistungen fordern, ohne zuerst diese Ungerechtigkeiten zu bereinigen.
Auszug aus der „Informationsschrift für Arbeitnehmer zur Rentenpolitik – versicherungsfremde Leistungen in der Angestelltenversicherung“ (Mai 2004)
Verfasser: Otto W. Teufel, Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) e.V.
www.adg-ev.de
Quellen: Bundestagsdrucksache 1659 vom 8.9.1955; Unterlagen der BfA, VDR u.a.

Bürgerreporter:in:

Ingeborg Steen aus Moormerland

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