Rentenkonzepte der SPD-GRÜNE-CDU- keine Lösungen

Wie auch immer die neuen Rentenkonzepte genannt werden, keines löst die ursächlichen Fehler der gesetzl. Rentenversicherung

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Hier eine Stellungnahme von Prof. Sell, die den Irrsinn mit Methode aufzeigt

Die Versicherungskonzerne sollen weiter Kasse machen, die Spenden an die Parteien verfehlen nicht ihre Wirkung.

Und das ist nur möglich, weil nur Personen über die GRV entscheiden, die selbst nicht betroffen sind.

Wie wir schon lange von Prof. Bosbach wissen, ist das Argument der Demografie in diesem Zusammenhang total falsch und unangebracht.

Hier Fragen, die die wirklichen Strickfehler der gesetzl. Rentenversicherung deutlich machen und jedem Politiker gestellt werden sollten:

1. "Warum wird die demografische Entwicklung nur bei der Finanzierung der Renten ins Spiel gebracht, nicht aber bei der Finanzierung der Pensionen von Politikern, höheren Beamten und Richtern oder anders berufständisch Versicherten?"
Schließlich ist es doch der selbe Personenkreis, der für alle Altersversorgungssysteme im Land aufkommen muss, sei es über Beiträge oder Steuern.

2. "Politiker aller Parteien sprechen gerne von Solidarität. Warum entziehen sich selbst dieser Solidarität? Wenn Sie das ernst meinen würden, könnten alle Abgeordneten beschließen, ab sofort ihre Altersversorgung und Krankenversicherung über die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme zu regeln."

3. "In einem Rechtsstaat sollte doch der Grundsatz gelten, Gleiches Recht für alle Bürger. Warum gelten elementare Grundrechte wie Gleichheitssatz, Eigentumsschutz oder Rechtsstaatprinzip (keine rückwirkenden Rechtsänderungen) für Zwangs-Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung nicht?"
Mit der oft benutzten Ausrede, die Systeme kann man nicht miteinander vergleichen, gibt der/die Abgeordnete ja zu, dass es bei uns zweierlei Bürger gibt, wie im alten Kaiserreich, in vordemokratischer Zeit.

4. "Warum weigern sich die poltischen Parteien, die versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen RV (und nicht nur dort) transparent zu machen und offen zu legen? Dagegen behaupten die Politiker, die gesetzliche RV erhalte einen riesigen Zuschuss, obwohl das nachweislich nicht stimmt. In einer Bundestagsdrucksache (16/65 vom November 2005) bestätigt die damalige Bundesregierung auf eine Anfrage hin, dass der nicht durch Zuschüsse gedeckte Teil der versicherungsfremden Leistungen in Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung 50 Milliarden Euro pro Jahr ausmacht.
Eine seit Jahrzehnten praktizierte Entlastung für alle Bürger, die nicht in die gesetzlichen SV-Dysteme einzahlen müssen. Das ist praktisch eine gewaltige Entlastung, insbesonder für Politiker, höhere Beamte und Richter bei deren Abgabenseite. Haben Sie diese Quersubventionierung zu Lasten der Beitragszahler wirklich nötig?"

Wenn die Politiker auf den GG-Artikel 33, Absatz 5, verweisen, könnte man darauf verweisen, dass es den Begriff des Beamtentums oder des Berufsbeamtentums oder gar deren hergebrachten Grundsätze, vor 1933 gar nicht gab.

Es entscheiden über die GRV nur Personen, die nicht betroffen sind. Damit einher geht eine permanente Missachtung der Selbstverwaltungsautonomie der GRV. Derweil haben sich Politik und Justiz für sich selbst nicht nur wesentlich bessere Regelungen geschaffen, sie haben auch spätestens seit 1978 elementare Grundrechte für die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung außer Kraft gesetzt, Gleichheitssatz, Eigentumsschutz für die Beiträge, Rechtsstaatsprinzip (keine rückwirkenden Eingriffe) Nachlesen kann man das in den Entscheidungen des BVerfG vom 01.07.1981 (1 BvR 874/77 u.a.) oder vom 27.02.2007 (1 BvL 10/00, Absätze 53, 55 und 70).

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Bürgerreporter:in:

Ingeborg Steen aus Moormerland

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