Ein offener Brief, der das ursächliche Problem der Rentenversicherung offenlegt

Wie die Politik sich über höchst richterliche Rechtsprechung das Ausplündern der Sozialkassen legitimieren lässt

.

Und gerade aktuell ist ein neues Urteil des BVerfG am 29. Juli veröffentlicht, welches erneut die Rentenbeiträge aus den Löhnen der gesetzl. Rentenversicherten zum Allgemeingut macht und die Selbstverwaltungsautonomie der gesetzlichen Rentenversicherung ad absurdum führt:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitt...

Der Kommentar dazu auf den Nachdenkseiten: Rentner scheitern vor Verfassungsgericht.

Anmerkung WL: Die Änderung der Berechnungsformel für die Rente sowie die Einführung des Altersvorsorgeanteils und des Nachhaltigkeitsfaktors sind laut Beschluss “von dem gewichtigen öffentlichen Interesse bestimmt, die Finanzierbarkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern”. Ähnlich argumentierte das Gericht mit Blick auf die Einführung eines zusätzlichen Beitrags zur Krankenversicherung, den Rentner allein zu tragen haben. Mit diesem Beitrag wolle der Gesetzgeber Lohnnebenkosten senken, damit über mehr Beschäftigung auch die Einnahmen der Sozialversicherung steigen. Gegen diese gewichtigen Ziele “ist nichts einzuwenden”, meinen die Karlsruher Richter.
An diesen Formulierungen wird deutlich, dass die Richter voll und ganz auf der Linie des Agenda-Kurses stehen. Das ist platte Ideologie und hat mit Rechtsauslegung nichts mehr zu tun, es sei denn das Grundgesetz wird der neoliberalen Agenda angepasst. http://www.nachdenkseiten.de/?p=22567#h10

Dieser offene Brief

des Bündnisses für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. macht deutlich, dass wir unser Zweiklassensystem umgehend ändern müssen. Solange das nicht passiert, sind alle anderen Bemühungen, die gesetzl. Rentenversicherung zu sichern und auszubauen umsonst. Alle Einkommen müssen in eine gesetzl. Rentenversicherung einzahlen, ohne Beitragsbemessungsgrenze, ohne private Saugnäpfe dazwischen, Auszahlungen nach unten wie oben begrenzt. Alles andere führt zu Unfrieden und ist eine Bankrotterklärung einer aufgeklärten und zivilisierten Gesellschaft.

BRR-Information

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe BRR-Mitglieder,
liebe Kooperationspartner,
liebe Freunde und Sympathisanten des BRR,

aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshof NRW, in dem eine Besoldungsregelung gekippt wurde, in der höhere Beamte/höhere Gehälter mehr zu den Sparbemühungen eines überschuldeten Landeshaushaltes beitragen sollten, haben wir einen offenen Brief an die Präsidentin des Verfassungsgerichtshof NRW geschrieben, den wir Ihnen hiermit zur Kenntnis bringen wollen, mit der Bitte das Schreiben weiter zu verteilen.
Das Schreiben haben wir auch auf unsere Homepage gestellt.

92 Mitglieder des Landtages von NRW von CDU und FDP haben dieses Urteil mit einem Normenkontrollantrag herbeigeführt. Deshalb haben wir auch die Landesvorsitzenden in NRW Herr Armin Laschet CDU und Christian Lindner FDP angeschrieben mit folgenden Fragen:

Uns würde interessieren, was eigentlich dagegen spricht, wenn diejenigen deren Arbeitgeber das Land NRW ist und mehr verdienen auch mehr zum Schuldenabbau beitragen? In der freien Wirtschaft würde ein so überschuldeter Arbeitgeber wie NRW insolvent und die Arbeitsplätze verloren gehen. Nur weil man ein insolventes Bundesland
nicht von der Landkarte radieren kann, lässt sich wohl mit normalem Menschenverstand kein Anspruch auf weitere uneingeschränkte Besoldung und Versorgung herleiten.

● 40% des Haushaltes sind Personalkosten: Tendenz steigend!
● NRW hat über 131 Mrd. Euro Schulden: Ein Schuldenabbau ist nicht vorgesehen!
● 4,5 Mrd. Euro benötigt das Land nur für Zinsen: Was passiert, wenn die Niedrigzinsphase vorbei ist?
● 260 Mio. Euro erhält NRW aus dem Länderfinanzausgleich: Soll der weiter steigen?

Wo würden Sie und Ihre Partei konkret sparen, um einen Landeshaushalt ohne Schulden vorzulegen und die Verschuldung abbauen, ohne den steigenden Personalkostenanteil zu reduzieren?
Was würden Sie und Ihre Partei heute anders machen als 2008 unter schwarz/gelb mit Herrn Rüttgers, als bei Rekordeinnahmen von 50 Mrd. Euro immer noch eine Mrd. neue Schulden gemacht wurden?

Die Besoldungseinschränkungen hätten nur die Besoldungsstufen A11 und A12 betroffen mit 2% statt 5,6% Besoldungserhöhung. Also Einkommen zwischen 2.732.- und 4.025.- Euro. Ohne Besoldungserhöhung hätten A13 bis A16 (und darüber hinaus) auskommen müssen. Also Einkommen zwischen 4.821.- und 6.118.- Euro (und mehr). Hinzu kommen u.U.:
● Amtszulagen
● Allgemeine Stellenzulagen
● Familienzuschläge
● keine Sozialbeiträge!
- Arbeitslosenversicherung 3% davon 1,5% der Arbeitnehmer
- Krankenversicherung 15,5% davon 8,2% der Arbeitnehmer (nicht paritätisch, Zusatzbeiträge möglich, Beihilfe
mit besseren Leistungen)
- Pflegeversicherung 2,05% davon 1,025% der Arbeitnehmer
- Rentenversicherung 18,9% davon 9,45% der Arbeitnehmer (ohne späteren Bezug auf die Beitragsleistung wegen des Generationenvertrags: Leistung muss sich wieder lohnen?)
● kein Arbeitsplatzrisiko, damit nie die Sorge zum Hartz 4 Empfänger zu werden
● Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ohne zeitliche Limitierung, in der Wirtschaft nur 6 Wochen.
● Pensionen mit 71,75% der letzten Besoldung. Dagegen stehen bis 2030 ca. 43% der Lebensarbeitszeit bei Renten.
● Steuerfreie Erhöhung der Beihilfe als Pensionär von 50% auf 70%
● etc.

Halten Sie unter all diesen Voraussetzungen die vorgesehenen Besoldungseinschränkungen wirklich für unangemessen? Können Sie das Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft erklären wo zwischenzeitlich, auch unter Mithilfe der CDU und FDP, 25 Prozent in Leiharbeits- und Billiglohnverhältnissen arbeiten und oft nur befristete Verträge haben?

Die Antwortschreiben der beiden Landesvorsitzenden ersparen wir Ihnen, da es sich um Rechtfertigungsschreiben handelt, aber in keiner Weise unsere Fragen beantwortet haben. Es wurde auch nicht zu den von uns aufgezeigten Problematiken im Schreiben an den VerfGH NRW eingegangen oder Stellung genommen.

Man kann deshalb davon ausgehen, dass der Normenkontrollantrag der beiden Parteien nicht zum Wohle des Landes NRW gestellt wurde, sondern aus einer Fundamentalopposition heraus mit parteitaktischen Beweggründen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Eicher
Stellvertretender Vorsitzender
Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V.

Im krassen Gegensatz hier ein Urteil des BVerfG von 1987, bezüglich der Künstlersozialkasse, folgerichtig und nachvollziehbar, eine Rechtsprechung die den gesetzl. Rentenversicherten verweigert wird:

Auszug:

Beschluß des Zweiten Senats vom 8. April 1987

-2 BvR 909, 934, 935, 936, 938, 941, 942, 947/82, 64/83 und 142/84

. . . "Die Gefahr der Aushöhlung besteht insbesondere dann, wenn die Sonderabgaben unter Berufung auf Sachgesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern ausgedehnt und so ausgestaltet werden, dass sie an die Stelle von Steuern treten können. Wegen dieser Konkurrenz versagt es das Grundgesetz dem Gesetzgeber kompetenzrechtlich, Sonderabgaben zur Erzielung von Einnahmen für den allgemeinen Finanzbedarf eines öffentlichen Gemeinwesens zu erheben und das Aufkommen aus derartigen Abgaben zur Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben zu verwenden . .

. . Der Gesetzgeber kann sich seiner Regelungskompetenz für die Sozialversicherung nicht bedienen, um dadurch Mittel für die Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben aufzubringen. Die Finanzmasse der Sozialversicherung ist tatsächlich und rechtlich von den allgemeinen Staatsfinanzen getrennt. Ein Einsatz der Sozialversicherungsbeiträge zur Befriedigung des allgemeinen Finanzbedarfs des Staates ist ausgeschlossen." . . . .

.

Bürgerreporter:in:

Ingeborg Steen aus Moormerland

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