Änderungen 2015

Das ändert sich für Verbraucher

- Auskünfte aus Melderegistern: Mehr Schutz vor Werbung?
Ab dem 1. November 2015 dürfen Meldeämter Namen und Adressen von Bürgern nur noch dann zu Werbezwecken an Firmen weitergeben, wenn die Betroffenen ausdrücklich zustimmen. Bürger können entweder ihre generelle Zustimmung bei der Meldebehörde erklären - oder aber das Unternehmen, das die Daten nutzen will, holt das Einverständnis der Betroffenen ein. Meldeämter sollen stichprobenartig prüfen, ob solche Einwilligungserklärungen bei den Firmen vorliegen.
Die Konsequenzen
Bei Verstößen wird ein Bußgeld fällig. Wer Melderegisterauskünfte stellt, muss den Zweck der Anfrage angeben - er darf die Daten nur dafür nutzen und muss sie im Anschluss löschen.

- Biomüll: Gut getrennt - bundesweit
Von 2015 an müssen Verbraucher Biomüll bundesweit getrennt sammeln. Laut Bundesumweltministerium haben bereits rund 340 der etwa 400 Stadt- und Landkreise eine Biotonne eingeführt, jetzt müssen die restlichen nachziehen. Das soll dazu beitragen, dass die Stoffe verstärkt für Biogasanlagen oder etwa als Düngemittel genutzt werden können.

- Brückentage: Weniger Möglichkeiten für Kurzurlaube
2015 können Arbeitnehmer seltener Kurzurlaube über Brückentage planen. Denn sowohl der Tag der Deutschen Einheit als auch der Reformationstag und der zweite Weihnachtsfeiertag fallen auf einen Samstag.
Tipp: Die beste Option, ein verlängertes Wochenende zu organisieren, dürfte - wie fast in jedem Jahr - die Zeit über Christi Himmelfahrt (Donnerstag) und Pfingsten (Pfingstmontag) sein - also merken Sie sich den Mai 2015 schon mal vor.

- Elterngeld Plus: 28 statt 14 Monate, aber nur halb soviel
Eltern von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, können länger vom Elterngeld profitieren. Mit dem "Elterngeld Plus" kann man die Zeit, in der man Elterngeld bezieht, von 14 auf 28 Monate strecken. Allerdings bekommt man dann auch nur halb soviel Geld. Das ist vor allem für Eltern interessant, die in ihrer Elternzeit teilzeit arbeiten wollen. Konkret heißt das: Wer in teilzeit arbeitet, kann sich künftig statt eines normalen Monatsbeitrags Elterngeld zwei Monate lang das neue "Elterngeld Plus" auszahlen lassen. Das kann für Väter und Mütter mehr staatliche Förderung bedeuten: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/service...

- Energie: Niedrigere Preise und Anregungen zum Stromsparen
Das Jahr 2015 bringt ein paar Änderungen, die das Stromsparen erleichern sollen: Beispielsweise müssen Energielabel - die für Geräte wie Fernseher oder Waschmaschinen anzeigen, wieviel Strom sie verbrauchen - auch bei Onlinehändlern groß abgebildet sein.
Außerdem gibt es neue, energiesparende Vorgaben für Dunstabzugshauben und Kaffeemaschinen: Kaffeemaschinen müssen künftig zum Beispiel selbstständig abschalten, wenn sie nicht gebraucht werden.
Und wer einen Öl- oder Gasheizkessel besitzt, der älter als 30 Jahre ist, muss diesen austauschen. Ende September 2015 wird es verschärfte Effiziensanforderungen für Heizkessel, Kombiboiler und Warmwasserbereiter geben.

- Gesundheit:
Die gesetzlichen Krankenkassen können wieder über einen Teil der Beiträge selbst bestimmen. Dazu wird der bisherige Beitrag um 0,9 Punkte auf 14,6 Prozent gesenkt.
Die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) löst zum Jahresanfang endgültig die alte Krankenversicherungskarte ab. Unabhängig vom aufgedruckten Datum verliert diese ihre Gültigkeit.
Als solche werden nun auch Formen des "weißen Hautkrebses" und andere Krankheiten anerkannt - Betroffene haben Anspruch auf Behandlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Ambulante Reha-Einrichtungen werden künftig in die Gewerbesteuerbefreiung einbezogen und damit stationären Einrichtungen gleichgestellt. Dies stärkt den Grundsatz "ambulant vor stationär".

- Hartz IV: Acht Euro mehr
Im neuen Jahr werden die Regelleistungen für Hartz IV geringfügig angehoben: Alleinstehende Langzeitarbeitslose erhalten künftig monatlich acht Euro mehr - und damit 399 Euro. Auch der Betrag für den Partner in Bedarfsgemeinschaft steigt: Er erhält dann 360 Euro. Und die Leistung für Kinder und Jugendliche erhöht sich um fünf Euro (bis sechs Jahre), sechs Euro (bis 18 Jahre) und sieben Euro (bis 24 Jahre).

- Pfändungsfreigrenzen werden angehoben
Wer am Existenzminimum lebt, kann sich über eine Anhebung der Pfändungsfreibeträge ab dem 1. Juli 2015 freuen: Etwa 1.070 Euro (bisher: 1.045,08 Euro) sind dann nach der Pfändungstabelle für eine Person als Grundfreibetrag monatlich vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt.
Hintergrund: Der Gesetzgeber hatte im Einkommenssteuergesetz den Grundfreibetrag – der Grundlage für die Pfändungstabelle ist – zum 1. Januar 2014 von 8.130 auf 8.354 Euro erhöht. Hieraus ergibt sich eine Anpassung der Pfändungsfreigrenze um rund 2,75 Prozentpunkte ab Juli 2015. Die genauen Beträge veröffentlicht der Gesetzgeber im Frühjahr. Erhöht werden entsprechend auch die Freigrenzen bei höheren Einkünften und unterhaltsberechtigten Personen.
. . Hinweis: Auch Inhaber von Pfändungsschutzkonten können die neuen Pfändungsfreigrenzen für sich in Anspruch nehmen.

- Lebensversicherung: Weniger Garantie, weniger Steuervorteile
Steuervorteile bei verkauften Lebensversicherungen fallen weg. Risikoleistungen aus nach 2005 abgeschlossenen Versicherungen werden künftig besteuert - und zwar dann, wenn sie zuvor von Investoren auf einem Zweitmarkt aufgekauft wurden.
. . Der Hintergrund: Fonds investieren gerne in "gebrauchte" Lebensversicherungen. Sie steigen vor allem in Risiko-Lebensversicherungen ein, indem sie Policen stornowilliger Versicherungsnehmer aufkaufen und später Leistungen der Versicherung an die Anleger als Erträge ausschütten. Mit dem Tod der versicherten Person erzielt der Erwerber einen Gewinn. Bisher war die Leistung im Todesfall nicht steuerpflichtig. Dieser Gewinn wird künftig besteuert.

- Mindestlohn: allgemein und flächendeckend
Weniger als 8,50 Euro pro Stunde darf ab 2015 niemand mehr für seine Arbeit bekommen. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das 1.473 Euro brutto im Monat. Profitieren sollen rund 3,7 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor.
. . Dabei gibt es nur wenige Ausnahmen: Für Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Berufsabschluss haben, Auszubildende und Menschen in einem Pflichtpraktikum gilt die Lohnuntergrenze nicht. Und: Um Langzeitarbeitslosen den Job-Einstieg zu erleichtern, können ihre Arbeitgeber in den ersten sechs Monaten vom Mindestlohn abweichen.

- Pflege: Steigende Beitragssätze und Familienpflegezeit
Ab dem neuen Jahr kann man eine Familienpflegezeit für maximal zwei Jahre in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit können Menschen, die schwer kranke Angehörige pflegen, ihre Arbeitszeit reduzieren - auf bis zu 15 Stunden pro Woche. Außerdem kann man eine bezahlte Auszeit von zehn Tagen nehmen, um kurzfristig einen Pflegefall versorgen zu können.
Neu ist auch der Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, das während der monatelengen Pflegezeiten das fehlende Einkommen ausgleichen soll. Auf sechs Monate Pflegezeit ohne Darlehen haben Arbeitnehmer schon heute Anspruch.
. . Eine weitere Neuerung im Pflegebereich: Der Pflegemindestlohn steigt auf 9,40 Euro pro Stunde im Westen und 8,65 Euro im Osten. Bis 2017 soll er weiter wachsen.

- Post: Viele Briefe und Päckchen werden teurer
Zum dritten Mal in Folge erhöht die Deutsche Post das Porto für den Standardbrief: Inlandssendungen bis 20 Gramm kosten künftig 62 Cent statt bisher 60 Cent. Wer einen Standardbrief ins Ausland schicken möchte, muss ab dem neuen Jahr 80 Cent bezahlen - fünf Cent mehr als vorher. Die alten Briefmarken bleiben gültig, müssen aber ergänzt werden. Ergänzungsmarken gibt es bereits in Postfilialen und im Internet. Etwas günstiger werden ab 2015 dagegen Kompaktbriefe bis 50 Gramm: Das Porto kostet dann 85 Cent statt bisher 90 Cent.
DHL-Päckchen
Päckchen bis zwei Kilogramm werden ebenfalls teurer: In der Filiale bezahlen Kunden künftig 4,40 Euro statt 4,10 Euro wie bisher. Wer das Päckchen online frankiert, zahlt dafür 4,29 Euro statt 3,99 Euro. Seit November 2014 gibt es ein neues Päckchen-Format: das Mini-Päckchen bis ein Kilogramm. Es kostet in der Postfiliale 3,95 Euro, im Internet 3,79 Euro.

- Rente und Krankenkasse: Beitragssätze sinken
Von 2015 an wird Arbeitnehmern weniger vom Gehalt abgezogen. Denn der Rentenbeitragssatz sinkt von 18,9 Prozent auf 18,7 Prozent. Bis 2018 soll er unverändert bleiben.
Und auch die gesetzliche Krankenkasse wird billiger - hier sinkt der Beitragssatz um 0,9 Prozentpunkte auf 14,6 Prozent. Allerdings dürfte das für die meisten Arbeitnehmer keine wirkliche Ersparnis sein. Der Grund: Die Kassen erhalten die Möglichkeit, über einen Teil der Beiträge selbst zu bestimmen - und die meisten Krankenkassen werden mehr Geld von den Versicherten verlagen.

- Roaming-Gebühren: Günstigere Handy-Nutzung
Ab 15. Dezember 2015 sollen Mobilfunkanbieter innerhalb der Europäischen Union für Telefonieren, Datennutzung und SMS keine höheren Preise als im Inland berechnen dürfen. So hat es das Europäische Parlament beschlossen, allerdings müssen die EU-Mitgliedsländer noch zustimmen. In den übrigen Staaten können Handy-Anbieter aber weiterhin Aufschläge verlangen.

- Steuern: Neuerungen kompakt
Ab 2015 führen Banken, Sparkassen, Versicherer oder Wohnungsbaugenossenschaften auch die auf Kapitalerträge entfallende Kirchensteuer direkt ab. Die Kapitalertragsteuer wird schon seit 2009 direkt an der Quelle von Banken automatisch erhoben.
Für "Mini-one-stop-shops" gelten bei der Umsatzsteuer EU-Vorgaben. Mit diesen "kleinen Anlaufstellen" soll die Erhebung der Mehrwertsteuer für Downloads von Unternehmen im Ausland erleichtert werden.
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent für Saunaleistungen läuft nach jetzigem Stand zum 1. Juli 2015 aus. Bisher werden Saunaleistungen generell als Heilbäder angesehen und daher ermäßigt besteuert.
Für reuige Steuerbetrüger wird es ab Januar deutlich teurer, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. Steuerbetrug bleibt ab 2015 lediglich bis zu einer hinterzogenen Summe von 25.000 Euro straffrei.
Die bisherige Freigrenze von 110 Euro wurde in einen Freibetrag geändert. So wird bei Überschreiten der Grenze nicht mehr die gesamte Leistung komplett steuer- und sozialabgabenpflichtig, sondern nur der übersteigende Betrag.

- Verkehr: Nummernschilder, Zulassung, Schwarzfahren
Wer den Umstieg auf ein Elektro-Auto erwägt, sollte im Frühjahr genau beobachten, ob und wann das Elektromobilitätsgesetz in Kraft tritt. Denn dann wird es mehr finanzielle Anreize für Fahrer von Elektro-Autos geben.
Nummernschild mitnehmen

Eine große Erleichterung für alle Autobesitzer, die umziehen: Sie können ihr bisheriges Nummernschild einfach mitnehmen, denn die Pflicht zur "Umkennzeichnung" für den neuen Zulassungsbezirk entfällt. Das spart aber lediglich die Kosten für neue Schilder, ummelden muss man das Fahrzeug trotzdem. Die Kosten dafür liegen durchschnittlich bei 26 Euro. Wichtig: Der Tarif für die KFZ-Versicherung richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters.
Auto online abmelden
Wer sich entschließt, auf sein Auto ganz zu verzichten, kann sein Fahrzeug ab dem 1. Januar 2015 beim Kraftfahrt-Bundesamt online abmelden - der Weg zur Zulassungsstelle entfällt. Neue Sicherheitscodes auf den Prüfplaketten des Nummernschilds und im Fahrzeugschein sollen diesen Vorgang erleichtern, in Kombination mit dem neuen Personalausweis. Die Online-Abmeldung funktioniert allerdings nur für Fahrzeuge, die ab dem 1.1.15 zugelassen wurden. Das liegt an neuen Zulassungspapieren und Stempeln.
Verbraucher, die statt des Autos lieber öffentliche Verkehrsmittel nutzen, sollten auf jeden Fall eine Fahrkarte kaufen - denn Schwarzfahren wird im neuen Jahr mit höheren Strafen belegt.

- Vorsorge und Rente: Neuerungen kompakt
Wie in den vergangenen Jahren steigt auch 2015 der Abzugsbetrag für Beiträge zur Altersvorsorge wie der gesetzlichen Rentenversicherung oder privaten Rürup-Verträgen um zwei Prozentpunkte.
Rentner, die 2015 in den Ruhestand gehen, erhalten einen geringeren Rentenfreibetrag als frühere Rentnerjahrgänge. Damit setzt sich der Trend der letzten Jahre fort. Bei Rentenbeginn 2015 beträgt der Freibetrag nur noch 30 Prozent der Jahresrente.
Siehe auch: Die Folgen des Alterseinkünftegesetzes:
http://altersarmut-per-gesetz.de/
In der Rentenversicherung steigt sie auf 6.050 Euro im Monat, in den neuen Ländern auf 5.200 Euro. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung gilt ab Januar eine Beitragsbemessungsgrenze von 4.125 Euro.

- Beitragsbemessungsgrenzen
Die Einkommen sind 2014 gestiegen und deshalb müssen auch die Beitragsbemessungsgrenzen angepasst werden. In der Rentenversicherung werden nun bis zu einem Einkommen von 6050 Euro (West) bzw. 5200 Euro (Ost) Beiträge fällig. Wer so viel oder mehr verdient, zahlt nun gut 9 bzw. 18 Euro mehr als 2014.
In der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es eine einheitliche Grenze für Ost und West und die steigt 2015 um 75 Euro auf 4125 Euro. Bleibt der Beitragssatz der Krankenkasse konstant bei 15,5 Prozent, steigt die monatliche Belastung um bis zu sieben Euro.
Auch die Versicherungspflichtgrenze steigt. Bislang können Arbeitnehmer ab einem Jahresbruttoeinkommen von 53.550 Euro in die private Krankenversicherung wechseln. Künftig ist das erst ab 54.900 Euro möglich.

- Bessere Einlagensicherung
Ab Juli 2015 erhöht sich die Einlagensicherung für Spargelder. Neben den bislang geschützten 100.000 Euro je Sparer werden künftig sogenannte schutzwürdige Einlagen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro gesetzlich abgesichert. Der Gesetzgeber versteht darunter zum Beispiel Einlagen aus dem Verkauf einer Immobilie oder einer betrieblichen Abfindung. Der höhere Schutzmantel greift aber nur für den Zeitraum von sechs Monaten. Im Fall einer Bankinsolvenz sollen die gesicherten Einlagen künftig binnen sieben Tagen an Sparer ausgezahlt werden. Bislang gilt eine Frist von 20 Tagen.

- Zugtickets: Gebühr bei Kreditkartenzahlung
Bereits seit November 2014 müssen Bahn-Kunden eine Gebühr bezahlen, wenn sie eine Fahrkarte ab 50 Euro über den Zahlungsdienst Paypal oder die Kreditkarte bezahlen. Die Kosten dafür liegen bei einem Prozent des Ticket-Wertes, mehr als drei Euro dürfen es allerdings nicht sein. . . .

Und was fehlt noch?

ach ja, die Diäten der Bundestagsabgeordneten sollen auf über 9000 Euronen steigen . . .

. .

Bürgerreporter:in:

Ingeborg Steen aus Moormerland

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