Landesdienstflagge...

Hessen (Foto: (c) cornerstone / www.pixelio.de)

05.11.2008

Landesdienstflagge

Landesdienstflagge? Als ich heute dieses Wort das erste Mal hörte, konnte ich damit überhaupt nichts anfangen. Was ist denn das schon wieder? Hessenfahne, Landesfahne und Landesflagge waren mir bekannt, sind sie doch alle gleich, aber Landesdienstflagge...

Neugierig geworden, forschte ich nach. Siehe da, es gibt sie, die Landesdienstflagge. Am Silvestertag 1949 wurde in Hessen die Verordnung über die Landesdienstflagge verkündet. Bitte beachten Sie den Verkündungstag, da wurde Silvester noch gearbeitet...

Nachstehend der Wortlaut dieser Verordnung.

Verordnung über die Landesdienstflagge
Vom 26. November 1949 - GVBl. S. 171 - Verkündet am 31. Dezember 1949
Auf Grund des § 8 des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Hessen vom 4. August 1948 (GVBl. S. 111) wird im Benehmen mit dem Minister der Justiz verordnet:

§ 1
Die Landesdienstflagge wird nur von den staatlichen Verwaltungen des Landes geführt. In Zweifelsfällen entscheidet die zuständige oberste Landesbehörde im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, ob eine Dienststelle als staatliche Verwaltung im Sinne dieser Verordnung anzusehen ist.

§ 2
Die Landesdienstflagge wird nach näheren Bestimmungen des Ministers des Innern gesetzt:
a) an Dienstgebäuden, wenn eine Beflaggung angeordnet ist,
b) an Dienstfahrzeugen auf Binnengewässern,
c) an Dienstkraftwagen als rechteckige Flagge oder dreieckiger Wimpel in der Größe 21 x 35 cm.

§ 3
Für die Gestaltung der Landesdienstflagge sind die beigefügten Muster maßgebend.


Die beigefügten Muster können Sie besichtigen unter:
http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/17_Orden/...


Das erwähnte "Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Hessen" finden Sie hier:
http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/17_Orden/...


Was mich jetzt interessieren würde:
Ist diese Verordnung eine Hessische Spezialität, oder haben die anderen Bundesländer ebenfalls eine solche Verordnung?









Bildnachweis:
Landschaft in Hessen mit Symbol der Hessenfahne:cornerstone / www.pixelio.de
Hessenfahne am Mast: S.Hofschlaeger / www.pixelio.de
.

2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie können dann mit einem zweiten Klick Ihre Empfehlung an Facebook senden.
Mit dem Aktivieren des Buttons erlauben Sie einen begrenzten Datenaustausch mit Facebook. Mehr dazu rechts unter .
2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie können dann mit einem zweiten Klick Ihre Empfehlung an Twitter senden.
Mit dem Aktivieren des Buttons erlauben Sie einen begrenzten Datenaustausch mit Twitter. Mehr dazu rechts unter .
2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie können dann mit einem zweiten Klick Ihre Empfehlung an Google+ senden.
Mit dem Aktivieren des Buttons erlauben Sie einen begrenzten Datenaustausch mit Google+. Mehr dazu rechts unter .
Information zu Weiterempfehlungen Einstellungen für Weiterempfehlungen
 auf anderen Webseiten Senden
1 Kommentar zum Beitrag
5.685
Siegfried Kuhl (sk1941) aus Marburg am 07.11.2008 um 22:22 Uhr  
Schon dabei? Hier anmelden!
Schreiben Sie einen Kommentar zum Beitrag:
Spam und Eigenwerbung sind nicht gestattet.
Mehr dazu in unserem Verhaltenskodex.

Ähnliche Beiträge Übereinstimmende Themen:

Endlich Sonne, Sonne, Sonne am 28. April haben wir 28 Grad gemessen in Marburg -von Morgens bis Abends Sonne satt an der Lahn ! Das nutzten Heute sehr viele Menschen mit den...