Inge Hannemann: Sanktionen bei Hartz IV abschaffen!

Marburg, 21. November 2013

Heute ist die Petition von Inge Hannemann zur Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen bei Hartz IV und Sozialhilfe auf der Bundestagswebseite freigeschaltet worden. Sie kann ab sofort mitgezeichnet werden.

Jede Unterzeichnung zählt!

Bis zum 18.12. 2013 müssen 50.000 Mitzeichnungen erreicht werden, damit der "offene Strafvollzug Hartz IV" endlich auch in einer Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags öffentlich skandalisiert werden kann.

Die Petition von Inge Hannemann kann im Internet online mitgezeichnet werden: "Arbeitslosengeld II - Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen (SGB II und SGB XII)"

Auch für diejenigen, die noch kein Passwort für eine Mitzeichnung einer öffentlichen online-Petitionen an den Deutschen Bundestag haben, geht das einfach.

Hier trägt man sich einmalig ein. Damit sind auch zukünftig andere Petitionen unkompliziert mitzeichenbar. Auch das Petitionsforum ist nutzbar.

Die Petition von Inge Hannemann kann statt über das Internet auch schriftlich mitgezeichnet werden. Hier das Formular auf Inge Hannemanns Blog.

Wichtig ist, dass das Formular mit allen notwendigen Angaben der UnterzeichnerInnen vollständig und gut leserlich ausgefüllt und bis zum 11.12. 2013 an die im Formular angegebene Anschrift postalisch übermittelt wird. Spätere Übermittlungen können zur Erreichung einer öffentlichen Anhörung zur Petition im Deutschen Bundestag nicht berücksichtigt werden.
Achtung: Eine Doppelunterzeichnung schmälert das Ergebnis!

Los geht es also! Gegen den "offenen Strafvollzug Hartz IV"!

Der Text der Petition:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Paragrafen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 31 bis § 32 SGB II) und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe, §39a SGB XII) ersatzlos zu streichen, die die Möglichkeit von Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen beinhalten.

Die Begründung:

Die Sanktionen (§ 31 und § 32 Zweites Buch Sozialgesetzbuch) und die Leistungseinschränkungen (§ 39 a Zwölftes Sozialgesetzbuch) verletzen das Recht auf die Absicherung des zwingend gesetzlich festgelegten soziokulturellen Existenzminimums. Wem ganz oder teilweise die Grundsicherungsleistung gestrichen wird, dessen Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist bedroht.

Bürgerreporter:in:

Hajo Zeller aus Marburg

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