Bürgerbegehren zum Vitos-Park: Naturschutz vs. Wohnungsbau?

Zugegeben: Die Fragestellung ist für ein Bürgerbegehren ein wenig gewöhnungsbedürftig. Wer weiß schon so genau, was ein „Aufstellungsbeschluss“ ist. Und warum ein solcher notwendig ist, um das großartige Parkgelände rund um die Vitos-Klinik an der Cappeler Straße in Marburg zu erhalten.

Schuld daran sind – wieder einmal - die Juristen. Sie haben in der Hessischen Gemeindeordnung zwar die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens eingeräumt, aber die Einsatzmöglichkeiten dieses Instrumentes der direkten Demokratie stark begrenzt. Seit 2011 dürfen Bebauungspläne nicht mit Bürgerentscheiden kassiert werden. Im Bereich des Umweltschutzes sind sie praktisch unzulässig. Der Bürger darf lediglich Bebauungsplanverfahren mittels Aufstellungsbeschluss einleiten.

Das freut in diesem Fall den Landeswohlfahrtsverband (LWV). Denn dieser ist Eigentümer des Vitos-„Konzerns“ (eigene Selbstdarstellung). Die Behandlung von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen in psychiatrischen Kliniken und Kliniken für forensische Psychiatrie ist dessen eigentliche Kernaufgabe.
Wenn nebenbei ein paar zusätzliche Millionen durch lukrative Veräußerungen von Gebäuden und Grundstücken in die Kasse kommen – wer will das einem „Konzern“ verübeln?

Dass der LWV eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist – geschenkt. Dass der LWV für das Gelände und die Gebäude – vermutlich – wenig bis nichts bezahlt hat – ebenfalls geschenkt. Da kommt es auf ein paar Roteichen auch nicht mehr an. Hauptsache: Der Rubel rollt. Die Paradoxie, dass die Opfer dieses rollenden Rubels in den Kliniken dieses „Konzerns“ behandelt werden, fällt kaum jemandem auf.

Text des Bürgerbegehrens

Sind Sie dafür, das Parkgelände um die Vitos- Klinik für Naherholung und Stadtklima zu erhalten und hierzu gemäß §2 Abs. 1 Baugesetzbuch den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10/1, 4. Änderung zu fassen?

Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Kliniksgebiet zuzüglich Grünflächen am nördlichen und südlichen Rand. Der Plan dient der Sicherung des Grünbestandes und der Bestandsbauflächen nebst Ersatzbaumöglichkeiten für den Gemeinbedarf.

Begründung:

Der Vitos-Park ist die grüne Lunge der südlichen Stadtteile und trägt in erheblicher Weise zur Wohnqualität dort wie auch zur Behandlungsqualität in den Kliniken bei. Das Gelände ist im derzeitigen Bebauungsplan 2 dem Gemeinwohl gewidmet und steht noch in öffentlichem Eigentum. Seit etwa 2001 gibt es Bestrebungen von Parteipolitikern und Immobilienentwicklern, große Stücke aus dem Gelände in rein privatnütziges Wohnbauland umzuwidmen und den Planungsgewinn abzuschöpfen.

Unter anderem ging es zuletzt darum, anstelle des 19 000 m² großen Roteichenwaldes 186 Wohnungen zu errichten. Zwei der drei erforderlichen Beschlüsse für die entsprechende 3. Planänderung hat das Stadtparlament schon am 31.08. 2012 und 19.03. 2015 getroffen, (jeweils einstimmig), der dritte ist angekündigt. Der untere Richtsberg droht zum sozialen Brennpunkt zu verkommen.

Die Möglichkeiten für Bürgerbegehren, welche der fortschreitenden Parkzerstörung Einhalt gebieten, sind leider begrenzt. Seit 2011 dürfen Bebauungspläne nicht mit Bürgerentscheiden kassiert werden. Im Bereich des Umweltschutzes sind sie praktisch unzulässig. Lediglich darf der Bürger noch Bebauungsplanverfahren mittels Aufstellungsbeschluss einleiten.

Der angeregte neue parkerhaltende Bebauungsplan soll den derzeitigen Grünbestand mit den positiven Festlegungen „öffentliche bzw. private Grünfläche“, „Wald“, „Dauerkleingärten“, „Flächen zur Entwicklung von Natur und Landschaft“, jeweils mit der Bezweckung „Park, Erholung, Schutz der Nachbarschaft“ sichern, die gemeinnützigen Bestandsbauflächen ausweisen und ein bedingtes Baurecht auf Ersatzbauflächen für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit dem Klinikbetrieb vorsehen, sofern innerhalb von 5 Jahren mindestens ebenso große Vorgängerbauflächen renaturiert werden.

Das Gebiet erstreckt sich, wie in der Lageskizze bezeichnet, südlich des Rollwiesenweges, östlich der Cappeler Straße, nördlich der Friedrich Ebert Straße und westlich der Leipziger Str. Es umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans 10/1 von 1976 zuzüglich Grünflächen im Nordosten und abzüglich der Bestandswohnbauten im Süden und Südwesten. Im Teilgebiet der 3. Änderung soll das entschädigungsfrei mögliche Höchstmaß an Grünfläche und Bäumen gesichert werden.

Kostendeckungsvorschlag:
Die Ausarbeitung des parkerhaltenden Bebauungsplans kann vom Personal des Fachbereichs 6 –Planen, Bauen, Umwelt der Stadt, ohne Outsourcing an externe Büros bestritten werden. Die erforderlichen Gutachten liegen bereits vor.

Dennoch anfallende Planungskosten bis in Höhe von 12.000 € sind durch Umschichtungen aus dem Haushalt der Stadt freizumachen und ggf. durch Sponsoring von Bürgern zu ergänzen.
Als Vertrauenspersonen werden benannt:

1) Dr. med. Andreas Matusch; Am Hasenküppel 18a, 35041 MR, a.matusch@googlemail.com; Tel.: 01778455100; V.i.S.d.P.
2) Reinhold Wind, Pommernweg 2, 35039 MR
3) Franziska Brinkmann, Friedrich Ebert Str. 47, 35039 MR

Sie wollen das Bürgerbegehren unterstützen?

Laden Sie hier die Unterlagen herunter.
Bitte beachten: Unterschriftenteil und Textteil müssen auf einem Blatt sein. Daher PDF-Datei Doppelseitig ausdrucken!

Bürgerreporter:in:

Hajo Zeller aus Marburg

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