Olé! Aus der Traum! Spanien verstaatlicht Privatbesitz.....
01.11.2008
Olé! Aus der Traum! Spanien verstaatlicht Privatbesitz.....
Spanien verstaatlicht Privatbesitz - Küstenimmobilien im Visier schreibt Ute Müller (Alicante) in ihrem Beitrag für die Financial Times Deutschland (online). Sie berichtet über ein Küstenschutzgesetz aus dem Jahre 1988 und dem Traum vom Haus am Meer. Doch für sehr viele Spanier und Ausländer wird dieser Traum zum Albtraum.
Nachfolgend Auszüge aus dem Beitrag:
... nun fürchten die 80-Jährige und ihr Mann, dass ihr Traum vom Leben am Meer abrupt zu Ende geht. Denn Spanien hat eine massive Enteignung von Küstenimmobilien begonnen...
... Beschluss der Regierung darf Privatbesitz, der zu nahe am Meer liegt - im Stadtbezirk ist die Grenze 20 Meter - verstaatlicht werden...
... Bauherren hatten 1964 mit Erlaubnis der Behörden dem Meer künstlich Boden abgerungen. Jetzt aber gilt plötzlich wieder die alte Grenze, und damit fällt das Hochhaus unter das Küstengesetz...
... Willkür des Gesetzes: Mit Kettenbaggern ließen die spanischen Behörden Anfang des Monats das Fischerdorf Cho Vito an der Südküste Teneriffas niederreißen...
... Eine Entschädigung sieht das Gesetz zumeist nicht vor, auch der Weiterverkauf der bedrohten Immobilien ist strikt untersagt...
... Rund 200.000 Immobilienbesitzer, darunter 45.000 Ausländer, könnten so ihr Eigentum verlieren. 20.000 von ihnen haben sich in der Bürgerinitiative PNALC zusammengeschlossen...
... "Ein Gesetz kann nicht rückwirkend für illegal erklären, was vorher schon bestanden hatte."...
... Der Stuttgarter Eckhard Rose hat für sein Häuschen in Rota bei Cádiz bereits einen Enteignungsbescheid erhalten....vor acht Jahren völlig legal eine Finca direkt am Strand erworben...Ausländer wie er bei ihren Botschaften Alarm geschlagen - doch die zeigen sich machtlos...
... Ursprünglich zielte das Gesetz von 1988 darauf ab, Spaniens Küsten und die Dünen zu schützen und der Öffentlichkeit Zugang zum Strand zu garantieren. Lange aber geschah gar nichts... 2004...begann die Vermessung der Küste. Allein am Mittelmeer sollten 776 Kilometer wieder uneingeschränkt der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Tausend Gebäude wurden inzwischen abgerissen...
... einigen Tagen statuierten die Behörden im Süden von Teneriffa ein Exempel. Cho Vito, ein malerisches Fischerdorf, das vor 40 Jahren an einem Felsen über dem Meer erbaut worden war, wurde abgerissen...
Den gesamten Beitrag können Sie lesen unter:
http://www.ftd.de/politik/europa
/:K%FCstenimmobilien-im-Visier-Spanien-verstaatlicht-Privatbesitz/432767.html
Weitere interessante Berichte über das Spanische Enteignungsgesetz und über das Fischerdorf Cho Vito auf Tenneriffa können Sie lesen unter:
Spaniens Allgemeine Zeitung
http://www.saz-aktuell.com
Bei Volltextsuche (rechts oben) Cho Vito eingeben.
Radio Megawelle
http://www.megawelle.com/Nachrichten.3997.Abriss.v...
Kanaren Internet Portal
http://www.islacanaria.net/2008-7512-spanisches-ku...
http://www.islacanaria.net/7247-strandpromenade-vo...
Wäre so etwas auch in Deutschland möglich?
Bildnachweis:
(c) Bilderpixel / www.pixelio.de
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Ein schwieriges und komplexes Thema. Fest steht seit Jahrzehnten, daß der gesamte Küstenstreifen Spaniens im Besitz der Marine und die Breite des Küstenstreifens stets der Topographie angepasst ist. Dies war sowohl den örtlichen Behörden als auch den Bauherren bekannt. Trotzdem haben letztere oft blauäugig-naiv (Europäer) oder kühl berechnend (Canarios) ihre illigalen Bauvorhaben durchzogen. Zitat: "obwohl diese von den Behörden genehmigt waren" Welche Behörden? Ein Stadtparlament kann nicht über das Eigentum des Staates (Marine) selbstherrlich entscheiden. Außerdem: vor Spaniens Mitgliedschaft in der EU mußten alle Ausländer, die in Spanien bauen oder Immobilien kaufen wollten, eine Genehmigung des Verteidigungsministeriums (Marine) in Madrid beantragen. Egal ob die Immobilie an der Küste oder in den Bergen lag. Alles Andere war und bleibt illegal. Wie gerne schimpfen die europäischen Touristen über die zugebauten Küsten Südeuropas!!! Hoffentlich haben sie dank dieser mutigen Regierung in Zukunft nichts mehr zu meckern, wenn man statt illegaler Bauten wieder unverbaute Natur genießen kann.
Cho Vito hier auf TF war eine illegale Siedlung auf Marinegelände und kein altes gewachsenes Fischerdorf. Von Enteignung kann wohl kaum gesprochen werden.
Hans-Rudolf, danke für Deine Klarstellung über die tatsächlichen Hintergründe. Da Spanien und dessen Inseln der Deutschen liebstes Land für eine Immobilie im Ausland ist, werden die Themen "Küstenschutz", "Illegal", "Verstaatlichung" und "Abriss" einen großen Teil unserer Mitbürger noch sehr lange beschäftigen. Ebenso sollte sich der normale Spanienurlauber darüber im Klaren sein, dass seine bereits gebuchte Unterkunft in seinem nächsten Urlaub eventuell nicht mehr vorhanden ist.
@KDH, Na ja, so schnell schießen die (spanischen) Preussen auch nicht.
Die Bewohner von Cho Vito wußten spätestens seit dem letzten Machtwechsel in Madrid, daß es ihnen und anderen bald an den (nicht sehr weißen) Kragen geht. Wie heißt doch der alte Spruch: "Man sollte nicht auf (Marine-) Sand bauen!" Und der Staat braucht nichts zu verstaatlichen, was ihm sowieso gehört. Die zu Hilfe gerufenen deutschen Diplomaten wären schlecht beraten, wenn sie sich in solche privaten Probleme einmischten.
@ Hans-Rudolf, zwischen den Zeilen der Berichte kann man es auch lesen: Die Diplomaten halten sich diplomatisch heraus. Bin nur mal gespannt wie lange noch. Scheinbar ist bisher noch kein nennenswerter Politiker oder Wirtschaftsboss von der Kampagne "Durchsetzung des Küstenschutzgesetzes" betroffen...
Bei dem Sachverhalt "Fremder baut und wohnt widerrechtlich, aber geduldet, auf Staatsgrund - Staat als Eigentümer verjagt ihn" muss der Staat als Eigentümer des Bodens i.d.R. erst ein Verfahren / einen Beschluss anstrengen, der das auf seinem befindlichen Eigentum (hier: der Boden) fremde Eigentum (hier: das Haus vom Häuslebauer) in Staatsbesitz übereignet (geläufige Begriffe hierfür: Verstaatlichung, Enteignung). So in Deutschland. Wie dies in Spanien gehandhabt wird, vermag ich nicht zu sagen.
Interessant ist ein auch Bericht des EUROPÄISCHES PARLAMENT -Petitionsausschuss- vom 06. July 2004, welcher die "Enteignung" und "verwehrte Rechtswege" aufgrund noch anderer bestehender Gesetze in Spanien behandelt.
Zu finden ist dieser Bericht als PDF-Datei unter:
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/d...
Zitat aus dem EU-Bericht: "Viele spanische Bürger sind beschämt über diese Tatsache und haben heftig gegen das Maß an Korruption protestiert, das dieses Gesetz offensichtlich hervorgerufen hat."
Das soll wohl implizieren, daß es vorher in Spanien nie und nirgendwo Korruption gab - HA! Da habe ich aber je Menge andere Geschichten in über drei Jahrzehnte erlebt.
War jedenfalls eine schöne Reise für die EU-Abordnung.
Wenn Hans-Rudolf recht hat (das bezweifele ich nicht, ist die Angelegen-heit im Grunde in Ordnung.
Was nicht in Ordnung ist, dürfte die Untätigkeit bzw. die Duldung der span. Behörden sein. Dadurch verliert auch mancher Gutgläubige einen erheb-lichen Teil oder sein ganzes Vermögen, weil ihm vielleicht gar nicht klar war, dass er illegal gehandelt hat. Ein Käufer eines solchen Hauses muss doch davon ausgehen, dass das Haus legal erbaut wurde, wenn es schon jahrelang dort gestanden hat.
Walter, auf den Kanaren konnte und kann man immer noch nicht europäische Maßstäbe (noch nicht einmal spanische) anlegen. Vetternwirtschaft und Familienseilschaften in der Verwaltung sind immer noch vorhanden. Allerdings ist die Naivität der Ausländer, die ohne Sprachkenntnisse Grund erwerben und zu geizig sind, einen vereidigten Dolmetscher zu bezahlen, grenzenlos.
Neueste Meldung in der Tagespresse: das Enteignungsgesetz soll entschärft werden. Schade! Ich vermute, dass es zu viele von Canarios illegal gebaute Häuser gibt. Die Zersiedelung der Landschaft ist ein Horror!






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