Dumm gelaufen...

von Klaus Dieter Hotzenplotz aus Marburg | am 09.11.2008 | 1002 mal gelesen | 5 Kommentare | 0 Bildkommentare | 1 Bild
Dumm gelaufen...

09.11.2008

Anonymverfügung

Österreichurlauber sowie alle Benutzer von österreichischen Straßen bekommen ab und zu mal ungewollte Post von einer Österreichischen Behörde.

Nicht schlecht schaute mein alter Freund und Österreichfan Victor Müller-Lüdenscheid, als er letzte Woche Post aus Österreich in seinem Briefkasten vorfand. Es handelte sich um einen amtlichen Brief mit dem Betreff Anonymverfügung. Mit dem Betreff konnte er nichts anfangen, da dieser ihm vollkommen fremd war. Aber er fand heraus: Hinter diesem geheimnisvollen Namen versteckt sich ein österreichischer Bußgeldbescheid.

Die Offizielle Begriffserklärung für dieAnonymverfügung lautet:

Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe . , die einer Person zugestellt wird, von der die Behörde . annimmt, dass diese den Verwaltungsübertreter oder die Verwaltungsübertreterin kennt bzw. leicht feststellen kann (z.B. Zulassungsbesitzer oder Zulassungsbesitzerin eines Pkw).

Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch
* ein Organ . der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
* eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel . zulässig. Wird der Strafbetrag binnen vier Wochen bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos, ansonsten leitet die Behörde . ein ordentliches Verfahren . ein.

Hinweis: Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

und ist nachzulesen unter http://www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991008...



Die Rechtsgrundlage für die Anonymverfügung finden Sie im Verwaltungsstrafgesetz in § 40a.
http://209.85.135.104/search?q=cache:WZCLWYZVCTkJ:...



Weitere Links für bereits betroffene oder interessierte Leser:

ARBÖ
Auto-, Motor- und Radfahrerbund - Bundesorganisation
http://www.arboe.at/2269.html

Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Anonymverf%C3%BCgung

ADAC
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Verkehrssuenden/V...













Bildnachsweis:
Michael Hirschka / www.pixelio.de
.

Leser über:
Suchmaschinen: 22
externe Links: 2
Weiterempfehlungen: 0
sonstige: 978
2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie können dann mit einem zweiten Klick Ihre Empfehlung an Facebook senden.
Mit dem Aktivieren des Buttons erlauben Sie einen begrenzten Datenaustausch mit Facebook. Mehr dazu rechts unter .
2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie können dann mit einem zweiten Klick Ihre Empfehlung an Twitter senden.
Mit dem Aktivieren des Buttons erlauben Sie einen begrenzten Datenaustausch mit Twitter. Mehr dazu rechts unter .
2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie können dann mit einem zweiten Klick Ihre Empfehlung an Google+ senden.
Mit dem Aktivieren des Buttons erlauben Sie einen begrenzten Datenaustausch mit Google+. Mehr dazu rechts unter .
Information zu Weiterempfehlungen Einstellungen für Weiterempfehlungen
 auf anderen Webseiten Senden
Weitere Tags: Bußgeld in Marburg (3), Radar in Marburg (3), Bußgeldbescheid (2), Anonymverfügung (1)
5 Kommentare zum Beitrag
18.114
Ursula Schriemer aus Greifenberg am 09.11.2008 um 23:18 Uhr  
24.993
Gertraude König aus Lehrte am 09.11.2008 um 23:58 Uhr  
3.715
Klaus Dieter Hotzenplotz aus Marburg am 10.11.2008 um 00:19 Uhr  
11.243
Hans-Werner Blume aus Garbsen am 10.11.2008 um 00:45 Uhr  
5.645
Siegfried Kuhl (sk1941) aus Marburg am 10.11.2008 um 12:44 Uhr  
Schon dabei? Hier anmelden!
Schreiben Sie einen Kommentar zum Beitrag:
Spam und Eigenwerbung sind nicht gestattet.
Mehr dazu in unserem Verhaltenskodex.