Das „Auspacken“ hat sich gelohnt: Für zwei Jahre und elf Monate muss ein 34-jähriger Stadtallendorfer ins Gefängnis.

(Foto: (c) Alfons Wieber)

Marburg: Landgericht | Die Wirtschaftskammer des Marburger Landgerichtes sah es am Montag als erwiesen an, dass er im Zeitraum 2007 bis 2008 am Diebstahl von erheblichen Mengen an Edelmetall bei der Stadtallendorfer Eisengießerei Fritz Winter beteiligt gewesen war.

Darüber hinaus muss der gelernte Maurer, der derzeit als Fliesenleger arbeitet, eine Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 15 Euro, also insgesamt 3.150 Euro bezahlen.

In die Strafe einfließen ließ das Gericht eine Verurteilung des Angeklagten vom Mai vergangenen Jahres. Damals hatte sich der 34-jährige für den am 22. März 2009 zusammen mit seinem Bruder verübten Brandanschlag auf die Stadtallendorfer Moschee, einem Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie unerlaubtem Waffen- und Munitionsbesitz verantworten müssen und war zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten verurteilt worden.

Den Anschlag auf das islamische Gotteshaus, der bundesweit für Schlagzeilen sorgte, hatte der Schalke-Fan gemeinsam mit seinem Bruder aus Frust über eine Niederlage seines Lieblingsvereins verübt. Im November war der Mann außerdem wegen einer Trunkenheitsfahrt vom Amtsgericht Kirchhain zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt.

Zu Beginn der Verhandlung legte der Angeklagte über seinen Verteidiger ein umfassendes Geständnis ab und räumte unter anderem ein, durch die Diebstähle in der Eisengießerei persönlich einen Gewinn von rund 30.000 Euro gemacht zu haben. Das Geld habe er zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes verbraucht, gestand er ein.

Der Verlust an Edelmetallen war nicht durch das geschädigte Unternehmen, sondern zufällig im Rahmen einer Hausdurchsuchung in anderer Sache bei dem Schrotthändler aufgedeckt worden.

Weil der Angeklagte geständig war und auch an der Aufarbeitung der Straftaten seiner sieben Mittäter mitgewirkt hatte, bewegte sich das Strafmaß nach Angaben von Richter Dr. Paul am unteren Ende der gerichtlichen Möglichkeiten.

„Ihr Geständnis war die Grundlage für die Anklageschrift“, betonte der Richter in seiner Urteilsbegründung.



von Alfons Wieber

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