Mehr wert

von Wolfgang Hovestädt aus Lübeck | am 05.02.2010 | 165 mal gelesen | 0 Kommentare | 0 Bildkommentare | 1 Bild

Falls Sie vorhaben, in den Schwarzwald zu reisen, oder nach München, nach Berlin, nach Stuttgart, und Sie wollen einige Tage verweilen, dann sind einige Hoteliers arbeitsmäßig überlastet, weil sie, die Hoteliers, falls Sie als Gast Übernachtung mit Frühstück gebucht haben, nun zwei Rechnungen schreiben müssen: Eine für die Übernachtung und eine gesonderte für das Frühstück.
Viel Aufwand für wenig Nutzen.
Sollten Sie gar am Abend vorher anreisen, und den Wunsch haben, noch eine Kleinigkeit zu sich zu nehmen - ein Abendessen im angeschlossenen Restaurant, ein Absacker an der Bar - dann wird es noch komplizierter. Denn schon wird eine dritte Rechnung fällig.
Schuld daran ist das Wachstumsbeschleunigungsgesetz!
Dieses Wortungetüm bringt viel Arbeit mit sich.
Kein Wunder, dass der arme, geplagte Hotelier mit den Zimmerpreisen nicht so ohne Weiteres runtergehen kann. Obwohl er es wohl gerne möchte.
Und warum, soll das nicht gehen?
Weil die Regierung sich etwas ganz Besonderes ausgedacht hat. Sie machte, wie man so sagt, dem Hotelgewerbe ein Geschenk: Die Mehrwertsteuer wurde gesenkt.
Bei Lichte betrachtet, ein wohl etwas fragwürdiges Geschenk.
Keine Polemik, bitte! Zur Sache: Der Mehrwertsteuersatz für die Übernachtung wurde, wie bereits gesagt, gesenkt, von 19 % auf 7 %. Aber nur für die Übernachtung, nicht für andere Dienstleistungen.
Also etwas Halbherziges. Das hatten wir bei der Abwrackprämie auch. Zwei Branchen hat es getroffen, die Autohäuser und die Schrotthändler. Beide liegen nun am Boden. Und wen trifft es dieses Mal? Den Gast oder den Hotelier?
Die Senkung der Steuer ist zum Vorteil für die Hotellerie.
Das ich nicht lache.
Der Hotelier soll sich doch freuen, denn diese Verringerung des Mehrwertsteuersatzes könnte eine Milliarde Euro mehr in die Kassen spülen. So schätzt jedenfalls der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband.
Auf welcher Seite stehen die denn? Doch wie’s auch sei, nichts ohne Pferdefuß.
Richtig. Denn wer als normaler, Mehrwertsteuer-nicht-abzugsfähiger Gast geglaubt hat, das Zimmer günstiger zu bekommen, der irrte. Nein, die Hoteliers wollen - und müssen wohl auch - die zusätzliche Einnahme für die Renovierung der Zimmer nutzen. Oder sie wollen die Mehreinnahme als solche verbuchen. Die Kassen sind ohnehin leer, sagen sie.
Leer sind sie auch bei den unzähligen Pensionen und Zimmervermietungen an Ost- und Nordsee, im Bayerischen Wald, im Allgäu, im Voigtland.
Ja, aber sie haben Glück. Sie brauchen sich noch keinen Taschenrechner anzuschaffen, denn der Staat, also die Regierung, plant nicht, ihnen diese enorm arbeitsaufwändigen Berechnungen zuzumuten. Campingplätze werden für diese Berechnungen genauso wenig herangezogen. Sie führen weiterhin den vom Gast erhobenen vollen Mehrwertsteuersatz an den Fiskus ab.
Ehrlich?
Das wollen wir doch hoffen, denn das ist Gesetz!
Gesetz! Bleiben wir beim Thema, beim Hotel. Denn wer profitiert denn nun, wenn schon nicht der Gast? Nur das Hotelgewerbe?
Fraglich.
Aber einer muss doch der Nutznießer sein!
Fragt sich nur wer!
Dann doch wohl der Selbständige, der Unternehmer auf Reisen, der Handelsvertreter! Denn sie alle können, so weiß man doch, die anfallende Mehrwertsteuer einfach durchreichen, einfach abziehen! Das ist doch so?
Nicht ganz!
Was denn nun? Für den Dienstreisenden doch klar ein Vorteil, die Mehrwertsteuer nicht bezahlen zu müssen - oder nicht?
Nicht unbedingt. Betrachten wir dazu einmal den selbständigen Handelsvertreter, der von Sonntagabend bis Freitagmorgen sein Leben im Hotel verbringt. Er kann natürlich die Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen.
Also kann er sich doch freuen.
Nein, kann er nicht. Ein Beispiel: Musste der Handelsvertreter, fuhr er nach Hannover, oder nach Kiel, Köln oder Kassel, für die Übernachtung bisher 150,00 € bezahlen - mit Frühstück -, so konnte er davon 23,95 € wegen der Mehrwertsteuer geltend machen. Er bezahlte also eigentlich nur 126,05 € aus dem eigenen Portemonnaie für seine Übernachtung - zusammen mit dem Frühstück.
Doch nun, nach der Umstellung, kostet das Zimmer nach wie vor 150,00 €. Aber darin sind - auch nach wie vor - die Übernachtung und das Frühstück enthalten, aber mit zwei unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen: Für die Übernachtung 7% Mehrwertsteuer und für das Frühstück 19%. Also nimmt sich der Hotelier den Taschenrechner und fängt an zu rechnen: Für das Frühstück veranschlagt 15,00 €, also Netto 12,60 €. Für die Übernachtung verbleiben demnach 135,00 € oder 126,17 € Netto. Für den Handelsvertreter als Hotelgast bedeutet das: Für das Frühstück kann er 2,40 € in Abzug bringen, für die Übernachtung 6,83 €. Er muss also, obwohl er nach wie vor 150 Euro auf den Tresen der Rezeption legt, mehr aus eigener Tasche bezahlen, Netto nämlich 138,77 €. Unterm Strich muss er für das gleiche Zimmer 12,72 € mehr bezahlen.
Armer - Hotelier, er hat viel zu rechnen! Und das ist von der Regierung so gewollt? Ich dachte...
Was? Das die Preise runtergehen? Nein, nein. Es geht um die Wachstumsbeschleunigung!
Hört sich an, als ginge es um Düngemittel.
So ähnlich, ja!
Bleiben unterm Strich satte 12,72 €, die der Hotelier mehr hat! Ist das nichts?
Na ja.
Was, na ja? Die Frage ist, was macht er nun damit? Die Antwort: Er gibt sie aus!
Natürlich tut er das! Das ist doch von der Regierung so gewollt. Wachstumsbeschleunigung, sagte ich doch bereits.
Klar! Und wofür?
Mehr als zwei Drittel der Befragten - ganz genau sind es 68,04% - planen, die zusätzliche Mehreinnahme für Re-Investitionen ins Hotel zu stecken, als Nutzen für den Gast. Und einige wollen einen kleinen Betrag für die Mitarbeiterqualifizierung einzusetzen. Auch das kommt dem Gast zugute. Und jeder sechste Hotelier glaubt, die Reform trage ”zur Verbesserung der Kosten- und Ergebnissituation” bei. Denn auch Claudia Gilles, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Tourismusverbandes, meinte, dass die Investitionen in Ausstattung und Servicequalität indirekt den Gästen zu Gute kämen. Daher führe die Steuersenkung zu “zusätzlich positiven Impulsen” für den Fremdenverkehr.
Und die Pensionen, Zimmervermieter, Campingplätze?
Auch für sie steht diese Mehrbelastung irgendwann an: Staatssekretär Burgbacher kündigte an, die Ausdehnung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes prüfen zu wollen. Im Koalitionsvertrag sei auch die Einsetzung einer Kommission festgelegt, die sich mit der Systemumstellung bei der Umsatzsteuer sowie dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befasse, sagte er. Diese Kommission werde sich auch mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz für die übrige Gastronomie befassen, meinte Burgbacher.
Von den Campingplätzen sprach er aber nicht! Von den Zimmervermietern auch nicht!
Dann haben die ja noch mal Glück gehabt.
Mehr? Dann "www.eulenspiegeleien.de"

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