Supermarkt kündigt muslimischen Mitarbeiter

Ein Supermarkt in Erfurt kündigte einem muslimischen Mitarbeiter. Das Bundesarbeitsgericht muss nun ein Urteil über die Rechtsgültigkeit der Kündigung fällen.

Der muslimische Angestellte eines Erfurter Supermarkts weigerte sich aus religiösen Gründen, ein Alkoholregal mit neuen Spirituosen aufzufüllen. Nachdem der Mitarbeiter den Aufforderungen des Arbeitgebers nicht nachkam, kündigte dieser den muslimischen Angestellten. Der Mann wehrte sich und klagte seinen ehemaligen Chef an. Aus religiösen Gründen sei es seine Pflicht, den Kontakt mit Alkohol zu meiden. Nun entscheidet das Bundesarbeitsgericht, ob es sich rechtlich im Falle des Angestellten um einen religiös motivierten Sachverhalt handelt.

Was meint ihr? War die Kündigung des muslimischen Mitarbeiters rechtswidrig? Oder hat der Arbeitgeber des Erfurter Supermarkts richtig gehandelt?

Zu näheren Details des Rechtsstreits könnt ihr euch auf Spiegel.de informieren.

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9 Kommentare zum Beitrag
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Andreas aus Niedersachsen aus Laatzen am 22.02.2011 um 17:35 Uhr  
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Johanna M. aus Stemwede am 22.02.2011 um 23:00 Uhr  
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Andreas aus Niedersachsen aus Laatzen am 23.02.2011 um 19:53 Uhr  
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Edgard Fuß aus Peine am 06.03.2011 um 23:56 Uhr  
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Andreas aus Niedersachsen aus Laatzen am 07.03.2011 um 17:25 Uhr  
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Edgard Fuß aus Peine am 07.03.2011 um 21:16 Uhr  
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Andreas aus Niedersachsen aus Laatzen am 07.03.2011 um 22:12 Uhr  
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