Supermarkt kündigt muslimischen Mitarbeiter
Ein Supermarkt in Erfurt kündigte einem muslimischen Mitarbeiter. Das Bundesarbeitsgericht muss nun ein Urteil über die Rechtsgültigkeit der Kündigung fällen.
Der muslimische Angestellte eines Erfurter Supermarkts weigerte sich aus religiösen Gründen, ein Alkoholregal mit neuen Spirituosen aufzufüllen. Nachdem der Mitarbeiter den Aufforderungen des Arbeitgebers nicht nachkam, kündigte dieser den muslimischen Angestellten. Der Mann wehrte sich und klagte seinen ehemaligen Chef an. Aus religiösen Gründen sei es seine Pflicht, den Kontakt mit Alkohol zu meiden. Nun entscheidet das Bundesarbeitsgericht, ob es sich rechtlich im Falle des Angestellten um einen religiös motivierten Sachverhalt handelt.
Was meint ihr? War die Kündigung des muslimischen Mitarbeiters rechtswidrig? Oder hat der Arbeitgeber des Erfurter Supermarkts richtig gehandelt?
Zu näheren Details des Rechtsstreits könnt ihr euch auf Spiegel.de informieren.




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