Hartz IV Tipps und Hilfen des DGB

Keine „Reform“ hat die soziale Sicherung in Deutschland mehr um- und abgebaut als Hartz IV; kein Gesetz hat die Menschen in Deutschland mehr bewegt. So gering das Familieneinkommen auch ist, so wichtig sind die Informationen über das was den Menschen die von Hartz IV betroffen sind zusteht, erklärt der örtliche DGB Vorsitzende Reinhard Nold.

Nach der jüngsten „Reform“ der Hartz IV Regelsätze hat der DGB den Ratgeber zu Hartz IV komplett überarbeitet. Anlass für die Überarbeitung waren die Änderungen bei Hartz IV, die seit Beginn des Jahres gelten. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte diese Änderungen erzwungen. Der gut verständliche Ratgeber im DIN A5 Format geht auf 110 Seiten ausführlich auf die neuen Regelsätze, das sogenannte Bildungspaket sowie auf die Änderungen bei den Unterkunftskosten ein und beschreibt die Rechte und Pflichten der Antragsteller. Ebenfalls enthalten sind die geplanten Änderungen bei den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten.

Der „Hartz IV Ratgeber“ gibt Orientierung sowie Tipps und Antworten auf viele Fragen, so z.B.:

- Wer ist Zuständig für mich und wie gehe ich vor?
- Wer Zählt zur Bedarfsgemeinschaft?
- Wer bekommt wie viel?
- Welches Einkommen wird angerechnet?
- Welches Vermögen muss ich angeben?
- Welche Hilfen zur Eingliederung gibt es?
- Wie ist es mit der Kranken und Rentenversicherung?
- Fallbeispiele zum ALG II

Der Ratgeber richtet sich vor allem an Leistungsempfänger. Sie sollen mit diesen praktischen Tipps bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt werden, um die ihnen zustehenden Leistungen auch tatsächlich zu erhalten.

Der 110-seitige „Hartz IV Ratgeber“ kann in Einzelexemplaren beim DGB in Lehrte, Lortzingweg 7, abgeholt werden. Zur Abholung ist eine Terminvereinbarung unter der E-Mail: dgb-lehrte@web.de oder telefonisch Tel.: 05132 / 589401 oder per Fax: 05132/589402 notwendig. Ein Versand ist nur gegen die Zusendung von 1,45 € in Briefmarken für Porto möglich.

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Gaby Floer aus Garbsen am 17.10.2011 um 16:57 Uhr  
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