Lehrter GRÜNE fordern Aufhebung des Alkoholverbotes
Nach dem Urteil des Osnabrücker Verwaltungsgerichts gegen das Alkoholverbot der Stadt Meppen fordern die Lehrter BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und die GRÜNEN JUGEND Lehrte die Stadtverwaltung auf, das umstrittene Alkoholverbot auf dem Rathausplatz sofort aufzuheben. Das Verwaltungsgericht Osnabrück argumentiert in seinem Urteil vom 11.02.10, dass die Allgemeinverfügung der Stadt nicht verhältnismäßig sei, da "keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" gesehen wird.
Die Lehrter GRÜNEN begrüßen dieses Urteil, da es aus ihrer Sicht nicht sein kann, dass jedeR kriminalisiert wird, der Alkohol auf dem Rathausplatz trinkt. Auch sehen die GRÜNEN in dem Verbot nur eine Verdrängung der betroffenen Personen; durch die diversen Ausnahmeregelungen (u.a. Hochzeiten und Weinfeste) sehen Sie ihre Kritik bestätigt. ,,Die Stadtverwaltung handelt nach dem Prinzip 'aus dem Auge aus dem Sinn'. Mit Prävention hat das hier nichts zu tun.", so Michèle Kahl (Ratsfrau der GRÜNEN).
Die GRÜNEN fordert die Stadtverwaltung nun auf, den Urteilsspruch auch für Lehrte anzuerkennen und das Alkoholverbot auf dem Rathausplatz aufzuheben, da auch hier das Verbot durch eine Allgemeinverfügung besteht und eindeutige Parallelen zu finden sind.
Die GRÜNE JUGEND Lehrte hat schon in der Vergangenheit gegen das Alkoholverbot demonstriert und die Aufhebung des Verbotes gefordert, und zwar bereits nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vom 28.07.09 gegen das Alkoholverbot in Freiburg. Der Sprecher des Ortsverbandes, Christian Gailus, erwartet eine schnelle Aufhebung der Allgemeinverfügung - ,,alles andere wäre Willkür und nicht rechtsstaatlich." Schließlich gäbe es nun schon zwei Urteile gegen diese Art von Verboten.
Link zum Urteil des VG Osnabrück:
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp...
Links zu PM?s der GJ zum Thema:
http://www.gruene-lehrte.de/home/not_cached/inhalt...
http://www.gruene-lehrte.de/gruene-jugend-lehrte/n...
> "durch die diversen Ausnahmeregelungen (u.a. Hochzeiten und Weinfeste) sehen Sie ihre Kritik bestätigt"
Dem schließe ich mich an. Solche Ausnahmen dürfte es dann nicht geben.
Was für ein Aufwand?
Als gäbe es in Lehrte keine weiteren Probleme.
..... oder doch?
Für mich als Behinderten, für viele Bahnreisende, für sehr viele Besucher des Neuen Zentrum, ......
meine Zuschrift:
http://www.myheimat.de/lehrte/politik/oeffentliche...
Lieber Herr Gailus ,
Ihr Verhalten ist typisch für Politiker. "Wir fordern..." , wie wäre es mit "Wir handeln..".
In diesem Falle wäre es notwendig die Lehrter Verordnung vom Verwaltungsgericht Hannover überprüfen zu lassen. Die Chancen , daß diese Verordnung gekippt wird , stehen nicht schlecht. Man muß es halt nur tun!
Aber bitte kein Trinkgelage wie damals vor dem Rathaus.
Eine Alternative wäre , ein Schild aufzustellen mit der Inschrift" Heute betreutes Trinken!"
Sehr geehrter Herr Gürtler,
vielen Dank für ihren Kommentar.
Das wir bzw. ich (noch) nicht vor das Verwaltungsgericht gezogen sind, hat die Hoffnung inne, dass im Lehrter Rathaus ein umdenken stattfindet. Durch dieses lassen sich wiederum Kosten und Zeit sparen, hinzukommt, wie Sie bestimmt wissen, dass die Gerichte im Moment mit einer Klageflut überlastet sind.
Ihre Anmerkung von einem „Trinkgelage“ , widerspreche ich. Wir haben symbolisch ein Glas Bio-Wein getrunken. Mit dieser Aktion wollten wir, ironisch, auf die Wahrnehmung der Trinkenden aufmerksam machen.(Da aus unserer Sicht die Verordnung das Ziel verfolgt einen bestimmten Personenkreis das Trinken zu verbieten. Da diese, der Personenkreis, nicht in das „schöne Stadtbild“ passen. Auf der anderen Seite wird aber wird aber einem anderem Personenkreis u.a. Hochzeitsgesellschaften durch Ausnahmegenehmigungen, das Trinken von Alkohol erlaubt, vom Weinfest will ich hier gar nicht erst sprechen. Diese Doppelmoral wollten wir mit der Aktion aufzeigen.
(Das Alkoholismus ein Problem in unser Gesellschaft ist, will ich damit auf keinen Fall abstreiten. Aber aus meiner Sicht müssen wir andere Wege gehen als Verbote auszusprechen. Da Verbote meist immer nur eine Verdrängung des Problems zur folge haben. Wir, die Gesellschaft, sind gefordert, auf dieses Problem eine Antwort zu finden... Bzw. die Gründe abzuschalten.
> "Auf der anderen Seite wird aber wird aber einem anderem Personenkreis u.a. Hochzeitsgesellschaften durch Ausnahmegenehmigungen, das Trinken von Alkohol erlaubt, vom Weinfest will ich hier gar nicht erst sprechen. (...) Das Alkoholismus ein Problem in unser Gesellschaft ist, will ich damit auf keinen Fall abstreiten"
Für jene mit dem Problem gibt es dann wohl die Ausnahmegenehmigungen?! ;)





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