Ausgliederung von Arbeitsplätze bei Vögele in Lehrte

Mit der bekannt gewordenen Ausgliederung und der Massenentlassung von 128 Beschäftigten der Firma Vögele haben sich die Vorstände des DGB und des ver.di Ortsvereins Lehrte/Sehnde letzte Woche in einer gemeinsamen Sitzung auseinandergesetzt.

Charls Vögele plant alle 128 Mitarbeiter die am Standort Lehrte in der Kommissionierung (Logistik) arbeiten, bis Juli zu entlassen und die Logistik an die Firma Meyer & Meyer in Peine zu vergeben. Die Schließung des Logistikstandortes der Firma Vögele in Lehrte ist damit zwangsläufig beschlossene Sache. Obwohl Vögele schwarze Zahlen schreibt werden Ausgliederung und Lohndumping betrieben, erläutert der örtliche DGB und ver.di Vorsitzende Reinhard Nold die Situation aus gewerkschaftlicher Sicht.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei Charles Vögele werden zurzeit nach dem am 27.01.2011 abgeschlossenen ver.di Haustarifverdienen entlohnt. Dies sind im Durchschnitt 11,19 pro Mitarbeiter. Bei Firma Meyer & Meyer werden für Lagerarbeiter auf Abruf (einfache Tätigkeiten) 7,30 €/Std. und für Lagerarbeiter auf Abruf (qualifizierte Tätigkeiten) 8,10 €/Std. gezahlt. Die Ausgliederung bei so einem Abfall des Lohnniveaus wird von den Gewerkschaftern als Skandalös bezeichnet. Alle Mitarbeiter die von Vögele zum Logistiker Meyer & Meyer in Peine wechsel würden, könnten damit rechnen, dass sie dort für die gleiche Tätigkeit, nur als Lagerarbeiter auf Abruf eingestellt würden. Das hieße, sie würden zu sogenannten Aufstockern deren Einkommen durch Arbeitslosengeld II auf das Niveau der Grundsicherung für Arbeitssuchende aufgestockt wird.

Nold, sieht hier die Forderung der Gewerkschaften nach einem flächendeckenden Mindestlohn bestätigt. Er sagt: „Es kann nicht sein, dass wie bei Vögele Arbeitsplätze zur Gewinnmaximierung ausgelagert werden und die Allgemeinheit diese zusätzlichen Gewinne über das Arbeitslosengeld II finanziert. Bei einem flächendeckenden Mindestlohn würde eine Auslagerung der Arbeit nicht so lukrativ. Die Allgemeinheit sind die Kommunen, hier muss Lehrte über die Regionsumlage die Aufstockung für die in Lehrte wohnenden Aufstocker bezahlen.“

Die Lehrter Gewerkschafter wollen nun Druck auf den Logistiker Meyer & Meyer in Peine ausüben. Hierzu wollen sie den zuständigen Fachbereich der Gewerkschaft ver.di in Braunschweig ansprechen.

Auch gehen die Gewerkschafter davon aus, dass ein Betriebsübergang nach § 613 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) durch die komplette Schließung des Vögele Logistikstandortes Lehrte umgangen werden soll. Betriebsübergänge ereignen sich, wenn Betriebe/Betriebsteile auf ein anderes Unternehmen übertragen werden. Der § 613 a BGB sichert, dass die Arbeitsverhältnisse beim Betriebsübergang auf den neuen Inhaber mit übergehen. Auch Einkommen und sozialer Besitzstand sind in beschränktem Umfang und für eine begrenzte Zeit gesichert. Obwohl der Schutz unvollkommen ist, enthält § 613 a BGB wichtige Schutzbestimmungen für die ArbeitnehmerInnen.

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Dirk Borck aus Lehrte am 15.02.2011 um 13:15 Uhr  
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